Rehabilitierung von Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfern zur Zeit des Nationalsozialismus Nachtrag zum Bericht der Rehabilitierungskommission vom 2. März 20091 und Schlussbericht über ihre Tätigkeit in den Jahren 2004­2011 vom 29. Februar 2012

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BBl 2009 3323

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Bericht Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 20. Juni 20032 über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus am 1. Januar 2004 wurde die Rehabilitierung in Form eines zweiphasigen Prozesses eingeführt. Während in der ersten Phase die allgemeine und abstrakte Rehabilitierung (Aufhebung aller Strafurteile per Gesetz) vorgenommen wurde, galt die zweite der individuellen und konkreten Feststellung dieser Rehabilitierung. Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes legt für die Einreichung von Gesuchen eine Frist von fünf Jahren fest, Absatz 2 bestimmt, dass die Kommission auf innert acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eingereichte Gesuche eintreten kann, wenn die Gründe für die Verspätung entschuldbar sind.

Die Kommission für Begnadigung und Zuständigkeitskonflikte der Bundesversammlung prüfte als Rehabilitierungskommission in elf Beschluss-Sitzungen auf Gesuch hin oder von Amtes wegen, ob ein konkretes Strafurteil unter den generellen Aufhebungsbeschluss fällt; traf dies zu, stellte sie die Rehabilitierung per Verfügung fest. Die letzte Sitzung der Kommission am 2. März 2009 diente zur Beschlussfassung über die letzten 21 Fälle (wovon 15 zu einem Feststellungsentscheid führten) und zur Genehmigung des Berichts vom 2. März 2009.

Von den insgesamt 137 festgestellten Rehabilitierungen stammen 68 Fälle aus den Nachforschungen der Kommission im Bundesarchiv und in kantonalen Archiven, weitere 63 Feststellungsentscheide erfolgten aufgrund von vier Gesuchen der PaulGrüninger-Stiftung, und drei Gesuche stammen von den seinerzeit Verurteilten beziehungsweise von deren Angehörigen.

Die Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer entstammten allen sozialen Kreisen, Berufsgattungen und zahlreichen europäischen Nationalitäten: Arbeitslose, Juristen, Ärzte, Bauern, Berufsfischer, Zollbeamte, Soldaten, Händler und Personen, die berufsbedingt mit Flüchtlingen oder deren Helfer und Helferinnen in Kontakt standen; sie waren Franzosen, Italiener, Staatenlose (frühere Deutsche oder Österreicher), Polen, Deutsche (davon einige Elsässer), Tschechen, Ungaren und Spanier.

Seit dem 2. März 2009 sind der Kommission keine Fälle mehr gemeldet worden. Die Rehabilitierungskommission hat ihre Tätigkeit am 31. Dezember 2011 eingestellt.

29. Februar 2012

Im Namen der Kommission Der Präsident: Konrad Graber

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SR 371

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