Eidgenössische Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)» Bedingter Rückzug

Mit Erklärung vom 26. Juni 2012 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die eidgenössische Volksinitiative vom 14. August 2008 «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)» (BBl 2008 7557) vom Initiativkomitee mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen worden ist.

19 der 23 ursprünglichen Mitglieder des Initiativkomitees haben fristgerecht die rechtsverbindliche bedingte Rückzugserklärung unterzeichnet.

Gemäss den durch die Änderung vom 25. September 2009 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eingefügten neuen Artikeln 73a, 75a Absatz 2 und 90a (AS 2010 271) wird diese bedingte Rückzugserklärung aber erst wirksam, wenn die Änderung vom 15. Juni 2012 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) als indirekter Gegenvorschlag der Initiative tatsächlich in Kraft tritt. Wenn also die Referendumsfrist für diese gesetzliche Änderung am 4. Oktober 2012 unbenützt abgelaufen ist (vgl. BBl 2012 5987), wird der Rückzug der Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)» wirksam und der Bundesrat wird von der Durchführung einer Abstimmung von Volk und Ständen über diese Volksinitiative Umgang nehmen.

12. Juli 2012

2012-1719

Bundeskanzlei

7377