Bundesgesetz Entwurf über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts Verlängerung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. Juni 20121, beschliesst: I Das Bundesgesetz vom 21. Dezember 19952 über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts wird wie folgt geändert: Art. 34 Abs. 6 (neu) 6

Die Geltungsdauer dieses Gesetzes wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

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Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

Es tritt unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Januar 2014 in Kraft. Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.

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BBl 2012 6663 SR 351.20

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Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts. BG

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