Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Thun, Waffenplatz; Einbau Führungsinformationssystem Heer an Kommandostandorten vom 25. Oktober 2012

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 30. Mai 2012 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Einbau des Führungsinformationssystems Heer an Kommandostandorten auf dem Waffenplatz Thun, Gemeinde Thun, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

6. November 2012

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2012-2663