Antrag auf Abschluss von Ergänzungen der Programmvereinbarung vom 21. März 2012 zwischen dem Bundesamt für Umwelt BAFU und dem Kanton Bern (Art. 19 Abs. 3 Subventionsgesetz vom 5. Okt. 1990, SuG, SR 616.1) Ergänzung der Programmvereinbarung vom 21. März 2012 zwischen dem BAFU und dem Kanton Bern (Einbezug Signaletik) Bereich:

Pärke von nationaler Bedeutung, Regionaler Naturpark Diemtigtal (Art. 23k NHG)

Dauer:

01.01.2012­31.12.2015

Programmziele:

1. Erhaltung und Aufwertung der Qualität von natur und Landschaft 2. Stärkung der nachhaltig betriebenen Wirtschaft 3. Sensibilisierung und Umweltbildung 4. Management, Kommunikation und räumliche Sicherung 5. Forschung

Neuer Gesamtbundesbeitrag: 1 607 000 Franken Verpflichtungskredit Nr. V0143.01 Natur und Landschaft 2012­2015 des Bundes Rechtsmittel Wer durch einen Antrag auf Abschluss einer Programmvereinbarung besonders berührt ist oder ein schutzwürdiges Interesse an dessen Abänderung hat, kann nach Massgabe von Artikel 19 Absatz 3 SuG innerhalb von 30 Tagen nach der Publikation beim Bundesamt für Umwelt, 3003 Bern, eine anfechtbare Verfügung verlangen.

Die vollständigen Unterlagen einschliesslich Anhänge können innerhalb derselben Frist und nach telefonischer Voranmeldung beim Bundesamt für Umwelt, Zentrale Koordinationsstelle Programmvereinbarungen, Papiermühlestrasse 172, 3063 Ittigen, Telefon 031 324 78 51 sowie bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern, Rechtsabteilung, Münsterplatz 3a, 3011 Bern, Telefon 031 633 46 62, eingesehen werden.

6. November 2012

2012-2677

Bundesamt für Umwelt

8619