Richtplan des Kantons Basel Land Genehmigung der Anpassung Tramverlängerung Pratteln-Augst Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 3. Dezember 2012, gestütz auf Artikel 11 Absatz 2 RPV, folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 3. Dezember 2012 des Bundesamts für Raumentwicklung ARE wird die Richtplananpassung «Tramverlängerung Pratteln­Augst» des Kantons Basel-Landschaft mit den Vorbehalten unter Ziffer 2 und 3 genehmigt.

2.

Der Entscheid über die Mitfinanzierung der Massnahme (Tramerschliessung Salina Raurica) des Agglomerationsprogramms Basel durch den Bund bleibt vorbehalten.

3.

Planung und Umsetzung von Massnahmen im Bereich von Nationalstrassen liegen in der alleinigen Kompetenz des Bundes. Kapitel G 1.4, Planungsanweisung c wird mit dem Vorbehalt genehmigt, dass der Lärmschutz entlang der A2 in der alleinigen Kompetenz des Bundes liegt und der Sichtschutz entlang der A2 mit dem ASTRA abzustimmen ist.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung des Kantons Basel Land, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, Tel. 061 925 59 33 oder 061 925 55 83

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

18. Dezember 2012

2012-3106

Bundesamt für Raumentwicklung

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