Militärische Plangenehmigung betreffend die Gemeinde Schwellbrunn (AR), Schiessplatz Hintere Au; Instandsetzung der zwei Zielbahnen und der Kugelfänge vom 29. Oktober 2012

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 23. Mai 2012 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Instandsetzung der zwei Zielbahnen und der Kugelfänge auf dem Schiessplatz Hintere Au unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

13. November 2012

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2012-2706

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