H Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 20132016
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 3 des Ausbildungsbeitragsgesetzes vom 6. Oktober 20062, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20123, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für deren Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Studiendarlehen) im tertiären Bildungsbereich in den Jahren 2013 2016 wird ein Zahlungsrahmen von 102,8 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR 416.0 BBl 2012 3099
2011-2411
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Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 20132016. BB
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