Richtplan des Kantons Schwyz Anpassungen und Ergänzungen Region Mitte Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 4. Juni 2012 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 30. Mai 2012 werden die Richtplanergänzungen Region Mitte unter Vorbehalt von Ziffer 2 und den Aufträgen von Ziffer 3­6 genehmigt.

2.

Koordinationsaufgabe RMI-1.1 Siedlungsentwicklung Absatz 3 der Grundsätze wird im folgenden Sinn genehmigt: «Innerhalb der im Richtplan ausgewiesenen Erweiterungsgebiete sind weitere Einzonungen einstweilen unter folgenden zusätzlichen Bedingungen möglich:».

3.

Koordinationsaufgabe RMI-1.1 Siedlungsentwicklung Der Kanton erstellt für die notwendigen Anpassungen im Siedlungsbereich 2012 ein Arbeitsprogramm gemäss den Vereinbarungen im Rahmen der Prüfung der Richtplananpassung Region Rigi-Mythen (2. Teil) und leitet die entsprechenden Arbeiten ein.

4.

Koordinationsaufgabe RMI-1.1 Siedlungsentwicklung Zur Interessenabwägung bei Beanspruchung von FFF, zur Schonung und Kompensation sind Festlegungen im Richtplan zu ergänzen.

5.

Koordinationsaufgabe RMI-2.3 Erschliessung Ybrig Bei der Erschliessung der Region Ybrig muss die Einhaltung der Schutzziele für die beiden Flachmoore Nr. 1143 «Erlen/Hinterwis» und Nr. 3166 «Rütiwijer» sowie für die Moorlandschaft Nr. 10 «Breitried/Unteriberg» gewährleistet sein.

6.

Koordinationsaufgabe RMI-2.6 Busnetz Eine Konkurrenzierung der Bahnlinie zwischen Einsiedeln und Biberbrugg durch ein paralleles Busangebot ist zu vermeiden.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 14, Postfach 1186, 6431 Schwyz, Tel. 041 819 20 85

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

17. Juli 2012

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Bundesamt für Raumentwicklung

2012-1585