Verfügung im Widerspruchsverfahren 3283/1999 Widersprechende/r Fila Sport S.p.A., Viale Cesare Battisti 26, I-13 051 Biella (Italien), Internationale Marke Nr. 450 809 «F» (fig.), Vertreter/in R.A. Egli & Co, Patentanwälte, Horneggstrasse 4, 8008 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in adidas Inernational B.V., Olympic Plaza, 123, Fred Roeskestraat, NL-1076 EE Amsterdam (Paxs-Bas), Internationale Marke Nummer 699 437 (Bildmarke) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. September 1999 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3283 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung vom 12. März 1999 wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

27. September 1999

1999-5249

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

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