Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG)
Technische Normen für Aufzüge Gestützt auf Artikel 4a des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 (geändert am 18. Juni 1993) über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (SR 819.1) werden die im Anhang aufgeführten technischen Normen als technische Normen bezeichnet, die geeignet sind, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Aufzüge im Sinne von Artikel 4 der Verordnung vom 23. Juni 1999 über die Sicherheit von Aufzügen zu konkretisieren. Es handelt sich dabei um europäisch harmonisierte Normen, die im Auftrag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften sowie der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) vom Europäischen Normungsausschuss (CEN) erlassen worden sind.
Listen der Titel der vom seco bezeichneten technischen Normen sowie die Texte dieser Normen können bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Abteilung switec, Mühlebachstrasse 54, 8008 Zürich, bezogen werden.
14. Dezember 1999
seco Direktion für Arbeit Chef Technische Einrichtungen und Geräte: Schild Anhang
Technische Normen für Aufzüge Nummer
Titel
Fundstelle EG-Amtsblatt
EN 81-1
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Teil 1: Elektrisch betriebene Personenund Lastenaufzüge
99/C 90/04
EN 81-2
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Teil 2: Hydraulisch betriebene Personenund Lastenaufzüge
99/C 90/04
EN 12016
Elektromagnetische Verträglichkeit ProduktfamilienNorm für Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige Störfestigkeit
98/C 90/04
1999-6060
9665