Flughafen Zürich Erteilung einer Baukonzession für die Umlegung der Militärfahrschulstrasse Rächtenwisen

Mit Entscheid vom 18. August 1999 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dem Kanton Zürich eine Baukonzession erteilt für die Umlegung der Militärfahrschulstrasse Rächtenwisen.

Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der gemäss Rahmenkonzessionsentscheid des UVEK vom 5. Februar 1997 sowie Bundesgerichtsentscheid vom 24. Juni 1998 im Grundsatz bewilligten ,,5. Bauetappe,,.

Die Baukonzession mit den Erwägungen sowie die Gesuchunterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bausekretariat der Stadt Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten eingesehen werden.

Wer nach Art. 103 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechspflege (OG; SR 173.110) zur Beschwerde berechtigt ist, kann gegen diese Verfügung oder gegen Teile davon innert 30 Tagen beim Schweizerischen Bundesgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten.

Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

31. August 1999

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UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

1999-4957