Verfügung im Widerspruchsverfahren 1629/1997 Widersprechende/r Eismann Family GmbH & Co. KG, Seibelstrasse 36, D-40822 Mettmann (Deutschland), Internationale Marke Nr. 626 200 ,,FAMILY FROST,,, Vertreter/in Schmauder & Wann, Zwängiweg 7, 8038 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Bahlsen N.V./S.A., 32/4, Anwerpselaan, B-1000 Bruxelles (Belgien), Internationale Marke Nr. 660 709 ,,FAMILY,, Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 18. Juni 1999 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 1629 wird gutgeheissen und der internationalen Marke Nr. 660 709 ,,FAMILY,, der Schutz in der Schweiz vollumfänglich verweigert.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung vom 10. April 1997 gegenüber der internationalen Marke Nr. 660 709 ,,FAMILY,, wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in eine definitive Schutzverweigerung umgewandelt.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1500 Franken (Widerspruchsgebühr von Fr. 800.-- und Parteikosten von Fr. 700.--) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

18. Juni 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

5194

1999-4473