Verfügung im Widerspruchsverfahren 3355/1999 Widersprechende/r Smith Kline Beecham Beologicals S.A., rue de l'Institut 89, B1330 Rixensart, Internationale Marke Nr. 520 764 (FLUARIX), Vertreter/in A.

Braun, Braun Héritier Eschmann AG, Postfach 160, 4003 Basel gegen Widerspruchsgegner/in Dr. Gerhard Mann Chem.-pharm. Fabrik GmbH, Brunsbütteler Damm 165-173, D-13581 Berlin, Internationale Marke Nr. 700 847 (Flurox) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. Dezember 1999 Folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Das Widerspruchsverfahren Nr. 3355/99 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3. Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, nämlich 400 Franken, zurückerstattet.

4. Die provisorische Schutzverweigerung vom 8. April 1999 gegen die internationale Marke Nr. 700 847 (Flurox) wird zurückgezogen.

5. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

28. Dezember 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

9968

1999-6262