Verfügung im Widerspruchsverfahren 3033/1998 Widersprechende/r H.C. König Gesellschaft m.B.H., Ziegeleistrasse 29a, A-5020 Salzburg, Vertreter/in Bovard AG, 3000 Bern 25, Internationale Marke Nr. 454 363 «MOZART» gegen Widerspruchsgegner/in Patisserie Franchise Establishment, Herrengasse 21, 9490 Vaduz, Schweizerische Marke Nr. 452 549 «MOZART # 1» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 22. Juli 1999 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 3044 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr (von Fr. 800.­), d. h. 400 Franken, wird der Widersprechenden zurückerstattet.

3.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

22. Juli 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

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1999-4764