Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion - Gemeinde Frutigen BE, Schutzbauten und -anlagen Lawinenablenkwand Rohrbach-Gempele, Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0010 - Gemeinde Lungern OW, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Waldbau-CProjekt A8 Lungern, Projekt-Nr. 411.3-OW-0000/0003 - Gemeinde Sarnen OW, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Waldbau-CKägiswil, Projekt-Nr. 411.3-OW-0008/0001 - Gemeinde Sachseln OW, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen Forstwerkhof Sachseln, Projekt-Nr. 421.2-OW-0010/0001 - Gemeinde Berlingen TG, Erschliessungsanlagen Tonisacker, Projekt-Nr. 421.1-TG-0000/0005 Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

9. November 1999

1999-5552

Eidgenössische Forstdirektion

9001