Verfügung im Widerspruchsverfahren 2971/98 Widersprechende/r Rollerblade, Inc., Minnetonka (MN 55344), USA, Schweizer Marke Nr. 449214 ROLLERBLADE, Vertreter/in IPTO S.A., 1705 Fribourg 5 gegen Widerspruchsgegner/in Salomon S.A.., F-74370 Metz-Tessy, Internationale Marke Nr. 690291 LONG BLADE Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 15. Dezember 1999 Folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Der Widerspruch wird abgewiesen.

3. Die gegenüber der IR-Marke Nr. 690291 LONG BLADE erlassene provisorische Schutzverweigerung wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides zurückgezogen.

4. Die Widerspruchsgebühr verbleibt beim Institut.

5. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

6. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

28. Dezember 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

9966

1999-6260