Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion ­

Gemeinde Rüte AI, Erschliessungsanlagen Moosplatzstrasse, Projekt-Nr. 421.1-AI-0000/0009

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Gemeinde Diverse BE, Schutzbauten und -anlagen Räumung von Lawinenholz aus Gewässern, Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0011

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Gemeinde Flühli LU, Schutzbauten und -anlagen Felskopf Schwändeliflue, Projekt-Nr. 431.1-LU-0000/0003

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Gemeinde Diverse ZG, Erschliessungsanlagen WH Unwetter Mai 1999, Projekt-Nr. 421.1-ZG-0000/0005

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Gemeinde Diverse ZH, Waldbau Naturschutz - Rahmenprojekt, Projekt-Nr. 411.1-ZH-0000/0003

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

30. November 1999

9252

Eidgenössische Forstdirektion

1999-5852