Verfügung in den Widerspruchsverfahren 2154/1997 und 2155/1997 Widersprechende/r Société des Produits Nestlé S.A., Case postale 353, CH-1800 Vevey, Schweizerische Marken Nr. 417 837 (fig.) und Nr. 358 353 (smarties [fig.]), gegen Widerspruchsgegner/in Compagnie Cherifienne de Chocolaterie SA., 174, Route des ouled Ziane, Casablanca (MA), Internationale Marke Nr. 673 059 (Sweeties [fig.])

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. August 1999 folgendes verfügt: 1.

Die beiden Widerspruchsverfahren Nr. 2154/97 und 2155/97 werden in einem Verfahren vereinigt.

2.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom vereinigten Verfahren ausgeschlossen.

3.

Durch den Rückzug des Widerspruchs wird das vereinigte Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben.

4.

Die Widerspruchsgebühren im Gesamtbetrag von 1`600 Franken verbleiben dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

6.

Die totale provisorische Schutzverweigerung vom 31. März 1997 gegenüber der angefochtenen internationalen Marke Nr. 673 059 (Sweeties [fig.])

wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zurückgezogen.

7.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

25. August 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

1999-5039

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