Verfügung im Widerspruchsverfahren 2801/1998 Widersprechende/r ZD Inc., One Park Avenue, US-New York (NY 10016), «notorische» Marke «INTER@CTIVE WEEK», Vertreter/in E. Blum & Co., Vorderberg 11, 8044 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Mondadori Informatica S.p.A., Via Mondadori 1, IT-20090 Segrato (Milano), Internationale Marke Nummer 686 896 (PC INTER@CTIVE) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. September 1999 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 2801/98 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden werden vom Institut 720 Franken (Widerspruchsgebühren abzüglich 10% Bearbeitungsgebühr) zurückerstattet.

4.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

27. September 1999

1999-5248

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

7987