Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 2695/98 Widersprechende/r Unilever N.V., NL-3013 AL Rotterdam, Internationale Marke Nr. R 430162 CHICOGO, Vertreter/in R. A. Egli & Co, 8008 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Vassilios Ioannidis und Peter Strassberger, D-80796 München, Internationale Marke Nr. 668523 CHICOLO Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. Juli 1999 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegner werden vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch wird gutgeheissen und der IR-Marke Nr. 682523 CHICOLO der Schutz in der Schweiz definitiv für alle Waren der Klasse 3 verweigert.

3.

Die Widerspruchsgegner haben der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1400 Franken (Widerspruchsgebühr von Fr. 800.­ und weitere Parteikosten von Fr. 600.­) zu bezahlen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (den Widerspruchsgegnern durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

27. Juli 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

5574

1999-4820