Flughafen Zürich Genehmigung einer Aenderung des Betriebsreglements für das Anflugverfahren Pisten 14/16 (Sidestep Approach)

Mit Entscheid vom 26. Juli 1999 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt die vom Regierungsrat des Kantons Zürich mit RRB Nr. 638 am 31. März 1999 beschlossene Änderung des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich betreffend die definitive Einführung eines neuen Anflugverfahrens für die Pisten 14 bzw. 16 (sog. Sidestep Approach) genehmigt.

Die Gesuchsunterlagen und der Genehmigungsentscheid können bei folgenden Stellen eingesehen werden: - Flughafendirektion Zürich, 8058 Zürich-Flughafen - Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Anlagen und Wirtschaftsfragen, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 031 325 98 38 bezogen werden.

Wer nach Art. 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt ist, kann gegen diese Verfügung oder gegen Teile davon innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erheben.

Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdefrist steht still vom 15. Juli bis und mit dem 15. August.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

10. August 1999

Bundesamt für Zivilluftfahrt Der Direktor: Auer

1999-4811

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