Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion - Gemeinde Büren an der Aare BE, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen Forstwerkhof, Neugestaltung, Projekt-Nr. 421.2-BE-0007/0001 - Gemeinde Kerzers FR, Erschliessungsanlagen Arnen II, Projekt-Nr. 421.1-FR-0000/0027 - Gemeinde Jaun FR, Erschliessungsanlagen Egg - Pilarda, Projekt-Nr. 421.1-FR-0000/0028 - Gemeinde Alpnach OW, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Waldbau C Alpnach, Projekt-Nr. 411.3-OW-0006/0001 - Gemeinde Quarten SG, Erschliessungsanlagen Rückeweg Stafelbort, Projekt-Nr. 421.1-SG-0000/0043.E01 Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art.

46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

14. September 1999

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Eidgenössische Forstdirektion

1999-5022