Verfügung in den Widerspruchsverfahren 2156/1997 und 2157/1997 Widersprechende/r Société des Produits Nestlé SA, Case postale 353, CH-1800 Vevey, Schweizerische Marken Nr. 417 837 (fig.) und Nr. 358 353 (smarties [fig.]), gegen Widerspruchsgegner/in Compagnie Cherifienne de Chocolaterie SA., 174, Route des ouled Ziane, Casablanca (MA), Internationale Marke Nr. 673 060 (Sweeties [fig.])

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. August 1999 folgendes verfügt: 1.

Die beiden Widerspruchsverfahren Nr. 2156/97 und 2157/97 werden in einem Verfahren vereinigt.

2.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom vereinigten Verfahren ausgeschlossen.

3.

Durch den Rückzug des Widerspruchs wird das vereinigte Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben.

4.

Die Widerspruchsgebühren im Gesamtbetrag von 1`600 Franken verbleiben dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

6.

Die totale provisorische Schutzverweigerung vom 31. März 1997 gegenüber der angefochtenen internationalen Marke Nr. 673 060 (Sweeties [fig.]) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zurückgezogen.

7.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

eröffnet

(der

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

25. August 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

7528

1999-5038