Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Transplantationsgesetz Das Gesetz wird den Bereich der Transplantationsmedizin erstmals in der ganzen Schweiz einheitlich und umfassend regeln. Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit bei der Anwendung der Transplantationsmedizin beim Menschen.

Vernehmlassungsfrist: 29. Februar 2000 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik, Abteilung EDMZ (Vertrieb), Sektion Verkauf, 3003 Bern, Tel. 031 325 50 50, Fax 031 992 00 23/24

14. Dezember 1999

9628

Bundeskanzlei

1999-6112