Bekanntmachungen der Departemente und Ämter

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Betäubungsmittelgesetz und Verordnungen über die Kontrolle des Hanfanbaus und des Vertriebes von Hanfprodukten Mit dieser Revision wird das Ziel verfolgt, die Gesetzgebung an die Realität im Drogenbereich anzupassen, sowie Lückenhaftigkeit, Inkohärenzen und Widersprüchlichkeiten des bestehenden Gesetzes zu verbessern.

Vernehmlassungsfrist: 31. Dezember 1999 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Sektion Grundlagen und Forschung, 3003 Bern, Fax 031 323 00 60

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Arbeitsrecht. Erhöhung der Streitwertgrenze für die Unentgeltlichkeit des Verfahrens in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (Art. 343 Abs. 2 OR) Es handelt sich darum, die Grenze für die Unentgeltlichkeit des Verfahrens von 20'000 auf 30'000 Franken zu erhöhen. Damit soll der Teuerung Rechnung getragen und der verfahrensrechtliche Schutz der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer verbessert werden (sozialer Zivilprozess). Der Bundesrat führt diese Vernehmlassung auf Ersuchen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates durch. Die Initiative hatte seinerzeit die Zürcher Nationalrätin Anita Thanei eingereicht.

Vernehmlassungsfrist: 30. November 1999 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundeshaus West, 3003 Bern, Tel. 031 322 41 82/54, Fax 031 322 42 25

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Eidgenössisches Finanzdepartement Einführung der straflosen Selbstanzeige Die Vorschläge der Ständerats- Kommission für Rechtsfragen enthalten Änderungen und Ergänzungen der Bundesgesetze über die direkte Bundessteuer (DBG) und über die Harmonisierung der direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden (StHG).

Künftig sollen natürliche Personen einmal in ihrem Leben und juristische Personen alle 30 Jahre die Möglichkeit haben, ihre steuerlichen Verfehlungen selbst anzuzeigen.

Vernehmlassungsfrist: 30. November 1999 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Eigerstrasse 65, 3003 Bern

7. September 1999

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Bundeskanzlei

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