Verfügung in den Widerspruchsverfahren 2268-2269/1997 Widersprechende A. Racke GmbH + Co., Stefan-George-Srasse 20, DE-55411 Bingen, Internationale Marke Nr. 613 591 (VIALA), Vertreter Meisser & Weinmann, Bahnhofstrasse 8, 7250 Klosters gegen Widerspruchsgegnerin La Vialla S.r.l., Via di Meliciano 26, IT-52100 Arezzo, Internationale Marke Nr. 672 134 (Fattoria La Vialla) und Internationale Marke Nr. 672 135 (Fattoria la Vialla) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 15. September 1999 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Die Widerspruchsverfahren Nr. 2268 und 2269 werden vereinigt.

3.

Die Widersprüche werden gutgeheissen.

4.

Den IR-Marken 672 134 (Fattoria La Vialla) und IR 672 135 (Fattoria la Vialla) wird nach Eintritt der Rechtskraft der Schutz in der Schweiz für alle beanspruchten Waren der Klasse 33 definitiv verweigert.

5.

Es wird der Widersprechenden eine Prozesskostenentschädigung von 2600 Franken (einschliesslich 1600 Franken für die Widerspruchsgebühren) zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

15. September 1999

7766

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

1999-5136