Bundesbeschluss über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte Zivil
Entwurf
(Ziviles Bauprogramm 2000) vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Juni 1999 1, beschliesst:
Art. 1
Verpflichtungskredit
1
Dem Bundesrat wird in Form eines Sammelkredits ein Verpflichtungskredit von 263 140 000 Franken für die im Anhang verzeichneten Vorhaben bewilligt.
2 Der für die Vorhaben nach Ziffer 1 des Anhangs vorgesehenen Betrag von 71 200 000 Franken untersteht der Ausgabenbremse.
Art. 2
Verschiebungen innerhalb des Verpflichtungskredits
1
Das Eidgenössische Finanzdepartement (Bundesamt für Bauten und Logistik) kann im Rahmen des gesamten Verpflichtungskredits von 263 140 000 Franken geringfügige Verschiebungen vornehmen.
2
Die Zahlungskredite sind in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen.
Art. 3
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
10481
1
BBl 1999 7214...
7256
1999-4433
Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte Zivil. BB
Anhang
Verzeichnis der neuen Objektkredite 1. Der Ausgabenbremse unterstellter Anteil des Verpflichtungskredits Franken
Sanierung und Erweiterung des Hotels BASPO in Magglingen (Projekt-Nr. 4237.064)
35 200 000
Unterhalt der baulichen Infrastruktur der Forschungsanstalten des Bundesamtes für Landwirtschaft und des Eidgenössischen Gestüts (Projekt-Nr. 721.005)
36 000 000
Total
71 200 000
2. Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Anteil des Verpflichtungskredits Sanierung des Istituto Svizzero in Rom (Projekt-Nr. 4978.010)
11 940 000
Vorhaben bis 10 Millionen Franken Vorhaben gemäss Projekt- und Sammelkreditlisten in Ziffer 3
180 000 000
Total
191 940 000
Gesamttotal des Verpflichtungskredits
263 140 000
7257