Bundesbeschluss über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte Zivil

Entwurf

(Ziviles Bauprogramm 2000) vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Juni 1999 1, beschliesst:

Art. 1

Verpflichtungskredit

1

Dem Bundesrat wird in Form eines Sammelkredits ein Verpflichtungskredit von 263 140 000 Franken für die im Anhang verzeichneten Vorhaben bewilligt.

2 Der für die Vorhaben nach Ziffer 1 des Anhangs vorgesehenen Betrag von 71 200 000 Franken untersteht der Ausgabenbremse.

Art. 2

Verschiebungen innerhalb des Verpflichtungskredits

1

Das Eidgenössische Finanzdepartement (Bundesamt für Bauten und Logistik) kann im Rahmen des gesamten Verpflichtungskredits von 263 140 000 Franken geringfügige Verschiebungen vornehmen.

2

Die Zahlungskredite sind in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen.

Art. 3

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

10481

1

BBl 1999 7214...

7256

1999-4433

Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte Zivil. BB

Anhang

Verzeichnis der neuen Objektkredite 1. Der Ausgabenbremse unterstellter Anteil des Verpflichtungskredits Franken

Sanierung und Erweiterung des Hotels BASPO in Magglingen (Projekt-Nr. 4237.064)

35 200 000

Unterhalt der baulichen Infrastruktur der Forschungsanstalten des Bundesamtes für Landwirtschaft und des Eidgenössischen Gestüts (Projekt-Nr. 721.005)

36 000 000

Total

71 200 000

2. Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Anteil des Verpflichtungskredits Sanierung des Istituto Svizzero in Rom (Projekt-Nr. 4978.010)

11 940 000

Vorhaben bis 10 Millionen Franken Vorhaben gemäss Projekt- und Sammelkreditlisten in Ziffer 3

180 000 000

Total

191 940 000

Gesamttotal des Verpflichtungskredits

263 140 000

7257