Einstellungsverfügung vom 3. August 1999 Der Auditor Div Ger 10B hat in Anwendung der Art. 116 ­ 118 MStP verfügt: 1.

Das militärgerichtliche Verfahren gegen Wermuth Didier, geb. 12. September 1972 in Bern, von Signau, des HansRudolf und der Marie-Louise, geb. Mettraux, ledig, Koch, wohnhaft gewesen in 6006 Luzern, Hochhüsliweid 6, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, L Flab Lwf Bttr II/22, Flab Kan betreffend Nichteinrücken am 16.Februar 1998 in ADF seiner Einheit in La Tour-de-Trême wird ­ ohne Straffolgen ­ eingestellt.

2.

Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Bundes.

3.

Dem Beschuldigten wird keine Entschädigung ausgerichtet.

4.

Mitteilung an: ­ den Beschuldigten (durch Publikation im Bundesblatt) ­ den Oberauditor

5.

Gegen diese Einstellungsverfügung können der Beschuldigte und der Oberauditor Rekurs an das Divisionsgericht erheben.

Der Rekurs ist innerhalb von 20 Tagen nach der Mitteilung dieser Verfügung schriftlich mit Antrag und Begründung zuhanden des Divisionsgerichts beim Auditor einzureichen.

Eine mündliche Verhandlung über den Rekurs findet nicht statt. Der Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet.

6.

Wird kein Rekurs erhoben oder der Rekurs abgewiesen, so wird die Einstellung des Verfahrens definitiv.

26. Oktober 1999

8808

Der Auditor Divisionsgericht 10B: Major Eichmann

1999-5394