Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Vereinigung Schweizerischer Fabrikanten, Grossisten und Detaillisten der Hörmittelbranche (AKUSTIKA) und der Hörmittelzentralenverband (HZV) haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101) den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung für Hörgeräte-Akustiker/Hörgeräte-Akustikerin eingereicht. Das vorgesehene Reglement soll das bisherige vom 27. Juli 1989 ablösen.

Der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101) den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung Fachmann/Fachfrau für Sicherheit und Bewachung eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

5. Oktober 1999

1999-5209

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

8005