99.065 Botschaft über militärische Immobilien (Immobilienbotschaft Militär 2000) vom 18. August 1999

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über militärische Immobilien mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

18. August 1999

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss Der Bundeskanzler: François Couchepin

1999-4631

8611

Übersicht Mit der vorliegenden Botschaft über militärische Immobilien beantragt der Bundesrat Verpflichtungskredite im Gesamtbetrag von 386,12 Millionen Franken. Davon entfallen auf Franken

­ Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten)

211 920 000

Ein Vorhaben grösser 10 Millionen Franken für die Luftwaffe (Ziff. 211)

22 000 000

53 Einzel- und 9 Sammelkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 212)

189 920 000

­ Rubrik Vertragliche Leistungen

19 200 000

5 Einzel- und 3 Sammelkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 22) ­ Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen

155 000 000

4 Einzelkredite und 1 Sammelkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 23) Total neue Verpflichtungskredite

8612

386 120 000

Botschaft 1

Allgemeiner Teil

11

Die militärische Gesamtplanung als Ausfluss der Sicherheitspolitik

Die grundlegende Wandlung unseres strategischen Umfeldes seit dem Ende des Kalten Krieges hat den Bundesrat bewogen, die Sicherheitspolitik neu zu überdenken. Bei den anzustrebenden Sicherheitszielen geht es um die Aufrechterhaltung des Friedens in Freiheit, um den Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen und um denjenigen unseres Territoriums. Es geht aber auch um einen schweizerischen Beitrag an die Stabilisierung unseres Umfeldes und an die Bewältigung von internationalen Krisen. Neu ist die Gewichtung des Grundgedankens der Kooperation. Die Schweiz soll Gefahren und Risiken, die uns gleicherweise bedrohen wie unsere Nachbarn, aktiv und durch eigenen Einsatz präventiv und vor Ort neutralisieren können. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Anpassung des sicherheitspolitischen Auftrages an die Armee. Im Rahmen der militärischen Gesamtplanung ist das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport daran, die strategischen Hauptaufgaben zu analysieren und neu zu definieren.

12

Die Immobilienplanung als Ausfluss der militärischen Gesamtplanung

Die Zeit des Kalten Krieges zeichnete sich aus durch eine klare Vorstellung der Kriegführung. Die Entwicklung der Streitkräfte wurde stark durch die Technik getrieben, es galt Massenheere auszubilden, auszurüsten und die dafür notwendige immobile Infrastruktur bereitzustellen. Der Wandel der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen gepaart mit den neuen technischen Möglichkeiten hat die Kriegführung und das Spektrum der Konfliktbewältigung stark verändert. Als Folge der damit verbundenen zunehmenden Dynamisierung und Komplexität sind die Anforderungen an die Planung gestiegen. Die Immobilienplanung ist integraler Bestandteil der militärischen Gesamtplanung. Ausfluss der strategisch-konzeptionellen Arbeiten sind militärische Bedürfnisse. Sie lösen im Wesentlichen die immobilienplanerischen Tätigkeiten aus.

Grundlage für die Aufnahme der Vorhaben in die Botschaft ist der vom Generalstabschef genehmigte Investitionsplan Immobilien Militär, Revision 31. Januar 1999.

13

Rahmenbedingungen

131

Militärische Rahmenbedingungen

Die Veränderungen des strategischen Umfeldes und deren Auswirkungen auf die Sicherheitspolitik lösten einen Umbauprozess aus, der mit Armee 95 und Progress gestartet wurde und mit Armee XXI in verstärktem Masse weitergeführt wird. Das Immobilienportefeuille ist der neuen, kleineren Armee und ihren Bedürfnissen an8613

zupassen. Nicht mehr benötigte Anlagen werden entweder veräussert, stillgelegt oder rückgebaut. Für neue Aufgaben werden wenn immer möglich bestehende Anlagen und Objekte baulich angepasst und weitergenutzt, um auf das Bauen «auf der grünen Wiese» zu verzichten.

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat 1997 einer Beurteilungshilfe zur Priorisierung von Bauvorhaben zugestimmt, um Fehlinvestitionen im Zusammenhang mit den durch die Reform Armee XXI sich abzeichnenden Veränderungen zu vermeiden. Die Vorhaben werden auf Grund einer kritischen Beurteilung der Effektivität, des Beschaffungsumfanges, des Zeitpunktes und des Kosten/Nutzen-Verhältnisses kategorisiert. A-Projekte sind im Hinblick auf die Armee XXI unbestritten. B-Projekte sind im Hinblick auf die Armee XXI mit Bezug auf den Bedarf unbestritten, das Mengengerüst jedoch ist zurzeit nicht abschliessend beurteilbar. B-Projekte werden deshalb schrittweise realisiert. C-Projekte werden nicht realisiert und sind mit Bezug auf die Armee XXI in einem späteren Zeitpunkt neu zu beurteilen.

Alle Vorhaben dieser Botschaft gehören zur Kategorie A oder betreffen den mengenmässig unbestrittenen Teil von B-Projekten.

132

Finanzielle Rahmenbedingungen

Im Rahmen der Bereinigung des Voranschlags 1999 und des Finanzplans 2000 bis 2002 leistet das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport unter Einbezug des Stabilisierungsprogrammes 1998 gegenüber den Finanzplanzahlen vom 29. September 1997 allein bei den Rüstungsausgaben einen Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushalts von rund 1,2 Milliarden Franken. Damit wird deutlich, dass sich die sicherheitspolitische Entwicklung in den Ausgaben für die Landesverteidigung niedergeschlagen hat. Mit den vom Parlament beschlossenen Kürzungen im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 1998 ergibt sich für den Verteidigungsbereich des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport ein Ausgabenplafond von 12,88 Milliarden Franken für die Jahre 1999 bis 2001.

Nach diesen massiven Kürzungen liegen die Militärausgaben 1999 nominell um rund 11 Prozent unter dem Stand von 1990. Gegenüber den ursprünglich vom Bundesrat verabschiedeten Finanzplanzahlen bis ins Jahr 2002 bedeutet dies einen realen Ausgabenrückgang von rund 36 Prozent.

14

Überprüfung von Normen und Standards

Dem Beschluss des Bundesrates vom 22. Februar 1995 entsprechend werden auch dieses Jahr wieder ausgewählte Vorhaben im Rahmen von Normen und Standards hinsichtlich Kosten/Nutzen-Optimierung überprüft. Die Arbeiten laufen unter der Leitung des Generalstabes. Kosteneinsparungen werden bei der Krediteröffnung für die Bauausführung in Abzug gebracht.

8614

15

Erläuterungen zu den einzelnen Rubriken

151

Rubrik Immobilien

Die Rubrik Nr. 510.3200.001 Immobilien enthält Verpflichtungskredtite für die Finanzierung von Um- und Neubauten. Das Schwergewicht der Investitionen liegt bei der Verbesserung der Ausbildungsinfrastruktur des Heeres. Dabei stehen nach den Grundsätzen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zur Immobilienbewirtschaftung Sanierungen und bauliche Anpassungen mit Nutzungsoptimierungen bzw. Umnutzungen von bestehenden Anlagen gegenüber Neubauten klar im Vordergrund.

Die beantragte Verpflichtungskreditsumme ist mit 211,92 Millionen Franken um rund 26 Millionen Franken höher als die letztjährige. Der voraussichtlich zur Verfügung stehende Zahlungskredit von 260 Millionen Franken für das Jahr 2000 ist rund 115 Millionen Franken oder ca. 31 Prozent kleiner als vor zehn Jahren und liegt ca.

17 Prozent unter dem Durchschnitt der Jahre 1988 bis 1999.

Mit dem gegenüber dem Vorjahr um 16 Millionen Franken kleineren Zahlungskredit entspricht der Projektvorrat (alte und neue Verpflichtungen) dem 2,5fachen des Zahlungskredites. Dies liegt im unteren Bereich des langjährigen Mittels.

Grafik 15.1 - BPr = Bauprogramm - BVo = Bauvoranschlag - VK = Verpflichtungskredit

600 516 500

452 423 364

400

323

257

262

300

315

287

273 238

283 217

200

186

212

100

0 1988 89

90

91

92

93

94

95

96

97

98

99 2000

1

2

Mit BPr u BVo [ab 2000 Immobilienbotschaft] beantragte VK Zahlungskredite für die Rubrik Immobilien Rubrik Immobilien Entwicklung Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken

8615

Die Zahlungskredite der Finanzplanung einerseits und die Bedürfnisanmeldungen der Benützerorganisationen andererseits bestimmen im Wesentlichen die Höhe der neuen Verpflichtungen. Die Kürzungen der Zahlungskredite in den letzten Jahren führten dazu, dass begründete Vorhaben in spätere Botschaften verschoben werden mussten. Diese Projekte stehen in den nächsten Jahren zusätzlich zur Realisierung und Finanzierung an.

152

Rubrik Vertragliche Leistungen

Bei der Rubrik Nr. 510.3500.001 Vertragliche Leistungen handelt es sich um Verpflichtungsbeiträge für bauliche Massnahmen mit einem militärischen Bedürfnis in Anlagen der Kantone, der Gemeinden, von zivilen Partnern sowie der Swisscom und der Schweizerischen Post. Weil die Bauvorhaben gleichzeitig mit dem Baufortschritt der betreffenden zivilen Bauten realisiert werden müssen, kann deren Planung und Baubeginn durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport nur sehr begrenzt beeinflusst werden Mit 19,2 Millionen Franken ist die beantragte Vepflichtungskreditsumme um ca.

2 Millionen Franken kleiner als im Vorjahr. Dies ergibt auf Ende 2000 einen Verpflichtungskreditsaldo in der Grössenordnung von rund 45 Millionen Franken, was einem 2,2fachen jährlichen Zahlungskredit entspricht.

153

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen

Dieser Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 510.3110.002 Immobilienunterhalt und Liquidationen dient der Wert- und Gebrauchserhaltung von bestehenden Immobilien und der Liquidation (Rückbau) nicht mehr benötigter militärischer Anlagen.

Die Unterhaltsarbeiten an den bestehenden Immobilien gewinnen immer mehr an Bedeutung, weil gemäss den Vorgaben des Generalstabes wenn immer möglich auf Neubauten zu verzichten ist. Objekte ohne Unterhaltsstau können bei veränderten Bedürfnissen oft sinnvoll weitergenutzt oder baulich mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand an neue Anforderungen angepasst werden. In diesem Sinne dienen die geplanten Unterhaltsarbeiten auch dem Erhalt des gebrauchsfähigen Zustandes der Anlagen mit Blick auf die Armee XXI, ohne dass Systemveränderungen oder Eingriffe in die Bausubstanz vorgenommen werden. Unterschieden wird zwischen planbaren (Einzelprojekten), periodischen (Service-, Revisionsarbeiten usw.) und laufenden (Reparaturen) Massnahmen.

Bedeutende Unterhalts- und Liquidationsvorhaben grösser als 1 Million Franken werden einzeln und objektbezogen beantragt und sind mit einem Projekt und Kostenvoranschlag dokumentiert. Für die überwiegende Anzahl der Arbeiten (an ca. 1500 von rund 16 000 klassierten Objekten) bis 1 Million Franken liegen die Bedürfnismeldungen mit den Kostenschätzungen der Benützerorganisationen vor.

In dieser Rubrik werden zusätzlich drei Sammelkredite von insgesamt 23 Millionen Franken eingestellt. Für die mit der Umsetzung der Armee 95 und Progress notwendigen Liquidationen sollen 10 Millionen Franken bereit gestellt werden. Für energietechnische Massnahmen 8 Millionen Franken und für nicht versicherte Schäden an militärischen Bauten 5 Millionen Franken.

8616

Mit 155 Millionen Franken ist die gesamte Vepflichtungskreditsumme 2 Millionen Franken geringer als die letztjährige. Dies ergibt auf Ende 2000 einen Verpflichtungskreditsaldo von 190,8 Millionen Franken, was einem 1,7fachen jährlichen Zahlungskredit entspricht.

16

Finanzierbarkeit

Die mit dem Finanzplan 2000 bis 2002 (Bundesratsbeschluss vom 28. Sept. 1998) in Aussicht gestellten Zahlungskredite für die Immobilien Militär ermöglichen das Finanzieren und Realisieren der neuen und der bereits früher bewilligten Bauvorhaben im vorgesehenen Zeitraum.

17

Neuregelung der Kreditordnung

171

Ausgangslage

In Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung wurde im Rahmen des Projektes RVR-NOVE (Bau, Liegenschaften und Beschaffung) die Integration des Bauvoranschlages in die Baubotschaft entwickelt. Diese ist für die drei Immobilien-Sparten Bauten und Logistik (Bundesamt für Bauten und Logistik: ziviler Bereich), Bereich Immobilien Militär (Generalstab und Gruppe Rüstung) und Bereich Eidgenössische Technische Hochschule identisch.

Die Neuregelung sieht nun für alle Investitionsvorhaben einer Sparte im Bereich des Immobilienmanagements die Beantragung eines Verpflichtungskredites im Rahmen einer Botschaft vor.

In der vom Bundesrat am 14. Dezember 1998 verabschiedeten und per 1. Januar 1999 in Kraft gesetzten Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (SR 172.010.21) ist dies unter dem Abschnitt 5, Kreditordnung, Artikel 15­17 festgelegt.

172

Bisherige Regelung

Der Bauvoranschlag (Objektverzeichnis) beinhaltet letztmals für das Jahr 1999 die Verpflichtungskredite zwischen 0,2 und 10 Million Franken der Rubrik Bauten. Mit dem gleichen Dokument wurden auch die Verpflichtungskredite für die Vertraglichen Leistungen und den Bauunterhalt bzw. die Liquidationen beantragt. Der Bauvoranschlag wurde im Rahmen der jährlichen Budgets durch die Finanzkommissionen des National- und Ständerates vorberaten und in der Dezembersession durch die eidgenössischen Räte verabschiedet.

In der Baubotschaft (Bauprogramm) wurden gemäss Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1989 über Objektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten (SR 611.017) grundsätzlich die Objektkreditbegehen bzw. Verpflichtungskredite mit Gesamtausgaben von über 10 Millionen Franken ausgewiesen. In Einzelfällen wurden in der Botschaft auch politisch brisante Vorhaben mit Kosten unter 10 Millionen Franken aufgeführt, um eine breitere politische Diskussion und Vorberatung zu ermöglichen.

Die Baubotschaft wurde in den dafür zuständigen Sicherheitspolitischen Kommis8617

sionen vorberaten und je im Sommer und Herbst durch die eidgenössischen Räte verabschiedet.

173

Neue Regelung

Nach der neuen Kreditordnung gemäss Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes wird nun das zuständige Departement (Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport für die Immobilien Militär) jährlich in einer Botschaft ­ diese heisst neu «lmmobilienbotschaft Militär» ­ je einen Verpflichtungskredit für die Rubriken Immobilien (bisher Bauten), Vertragliche Leistungen und Immobilienunterhalt (bisher Bauunterhalt) bzw. Liquidationen beantragen.

Diese neu konzipierte Immobilienbotschaft soll erstmals für das Jahr 2000 in der Zeitspanne September bis Dezember 1999 materiell durch die Sicherheitspolitischen Kommissionen behandelt und durch die eidgenössischen Räte verabschiedet werden.

Bisher waren die Sicherheitspolitischen Kommissionen nur für die Botschaftsvorhaben über 10 Millionen Franken zuständig, währenddem die übrigen Verpflichtungskredite in der Zuständigkeit der Finanzkommissionen lagen. Gemäss der neuen Regelung sind die Sicherheitspolitischen Kommissionen nun für sämtliche Verpflichtungskredite im Bereich Immobilien Militär abschliessend zuständig.

18

Raumordnung und Umwelt

In den letzten Jahren ist die Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden kontinuierlich verbessert worden. Die «Übersicht über die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes» sowie regelmässige Kontakte mit den Raumplanungs-, Umwelt- und Naturschutzfachstellen der Kantone dienen der frühzeitigen, gegenseitigen Information und Absprache. Für den Bereich Waffen- und Schiessplätze existiert zudem ein vom Bundesrat am 19. August 1998 genehmigter Sachplan, der die Grobabstimmung in diesem Bereich sicherstellt.

In Umweltbelangen und insbesondere im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wird eng mit den zuständigen Fachstellen von Bund und Kantonen zusammengearbeitet. Die ökologischen Aspekte werden bei den einzelnen Vorhaben schon bei der Bedürfnisabklärung und Standortevaluation bestmöglich berücksichtigt. Ebenso wird einer natur- und landschaftsschonenden Gestaltung der Bauten und Anlagen Rechnung getragen. Bei der Projektierung und namentlich bei der Baumaterialienund Systemwahl wird eine möglichst geringe Belastung der Umwelt angestrebt. Die Gewässerschutz-, Energie- und Entsorgungskonzepte werden laufend überprüft und optimiert. Es wird zudem auf einen sparsamen, nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen Wert gelegt.

Bauten und Anlagen, die der Landesverteidigung dienen, unterstehen dem militärischen Baubewilligungsverfahren gemäss Militärgesetz und der entsprechenden Vollzugsverordnung. Die Bewilligungsverfahren für die einzelnen Vorhaben der Botschaft sind inzwischen eingeleitet worden oder bereits abgeschlossen. Der Einbezug der Interessen von Raum und Umwelt sowie der Betroffenen wird im Rahmen des öffentlichen Auflage- bzw. Anhörungsverfahrens sichergestellt.

8618

2

Militärische Immobilien

21

Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten)

211

Lärmschutzmassnahmen an Gebäuden im Umfeld der Militärflugplätze (22 Millionen Franken)

211.1

Ausgangslage

Die geografische Situierung einzelner aktiver Militärflugplätze in dicht besiedeltem Gebiet stellt heute in Bezug auf die Lärmbelastung ein grundlegendes Problem für die Umwelt dar (markanteste Beispiele sind Dübendorf und Sion). Obwohl ursprünglich in der Regel in Regionen mit geringem Anteil an Wohnbevölkerung in der unmittelbaren Umgebung erstellt, hat zunehmender Bedarf an Bauland dazu geführt, dass immer intensiver und immer näher an die Flugplätze heran gebaut wurde. Dass sich häufig auch noch andere Emittenten wie Eisenbahn, Autobahn und übrige Strassen in unmittelbarer Nähe der Flugplätze befinden, verschärft die Immissionssituation für die Betroffenen zusätzlich. Zusammen mit der ­ vor allem in den letzten Jahren ­ spürbaren neuen Befindlichkeit der betroffenen Bevölkerung ist das Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe als Halter und Betreiber der Militärflugplätze immer stärker unter Druck geraten.

211.2

Begründung

Gestützt auf das Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) hat der Bundesrat am 15. Dezember 1986 die Lärmschutzverordnung (SR 814.41) mit den Anhängen 1­7 auf den 1. April 1987 in Kraft gesetzt. Mit Datum vom 1. August 1995 setzte der Bundesrat den Anhang 8 dieser Verordnung in Kraft, welcher die Belastungsgrenzwerte für den Lärm von Militärflugplätzen regelt.

Der Gesetzgeber versucht mit den genannten Gesetzen und Verordnungen, den Gegebenheiten und den neuen Bedürfnissen der Betreiber und der betroffenen Bevölkerung Rechnung zu tragen. Die gesetzlichen Grundlagen verpflichten den Lärmverursacher (respektive den Anlagebetreiber) seine Anlage grundsätzlich soweit zu sanieren, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden.

Ist eine Sanierung bis zum Immissionsgrenzwert technisch und betrieblich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar oder stehen der Sanierung öffentliche Interessen (wie z. B. Gesamtverteidigung) entgegen, so wird der Anlagebetreiber mit einer Erleichterung von der weitergehenden Sanierungspflicht entbunden. Die Vollzugsbehörde verpflichtet dafür den Anlagebetreiber und die betroffenen Eigentümer, an bestehenden Gebäuden mit Räumen, die dem längeren Aufenthalt von Personen dienen (Wohnräume, Arbeitsräume u. ä.) und die mit besonders hohen Lärmimmissionen (über dem Alarmwert) belastet sind, Schallschutzmassnahmen auf Kosten des Verursachers vorzunehmen (Ersatz von Fenstern, Rollladenkästen u. ä. und gegebenenfalls andere geeignete bauliche Massnahmen am Gebäude). Diese Pflicht erstreckt sich auf alle betroffenen Gebäude, deren Bau vor dem 1. April 1987 rechtskräftig bewilligt wurde.

8619

Copyright by Militärflugdienst Dübendorf, 20. Juli 1995

Luftaufnahme Militärflugplatz Dübendorf mit Eintrag der Belastungskurven

Ausgezogene Linie: Lr 70 dB(A) = Alarmwertkurve (AW) Gestrichelte Linie: Lr 65 dB(A) = Immissionsgrenzwertkurve (IGW) Lr = Beurteilungspegel

211.3

Beschreibung des Projektes

211.31

Betroffene Militärflugplätze

Die Luftwaffe betreibt, mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2010, ausgerichtet auf die Armee XXI und unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Armee 95/ Progress, zurzeit noch die folgenden Militärflugplätze: Flugplätze erster Priorität mit Ganzjahresbetrieb: Dübendorf, Emmen, Meiringen, Payerne, Sion.

Flugplätze zweiter Priorität: Alpnach, Buochs, Interlaken, Locarno, Lodrino, Mollis, Turtmann.

211.32

Bauliche Tätigkeiten

Der Gesetzgeber spricht in seinen Ausführungsbestimmungen primär vom Einbau von Schallschutzfenstern. Er bezweckt damit, dass durch bauliche Massnahmen den Bewohnern von lärmbelasteten Gebäuden im Innern ein erträglicher Aufenthalt ermöglicht werden soll. In diesem Sinne tritt der Lärmverursacher (Bund) als «Gebäudesanierer» in Erscheinung. Das Generalsekretariat des Eidgenössischen 8620

Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat festgelegt, dass den Kantonen der Vollzug der Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden obliegt.

211.33

Vorgehen

Im Fall der Militärflugplätze der Luftwaffe hat das Generalsekretariat des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport als zuständige Vollzugsbehörde das Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe mit den Umsetzungsarbeiten beauftragt.

Es wurde folgendes Vorgehen gewählt: Phase 1: Erstellen eines Lärmbelastungskatasters mit dem Ziel, die Lärmbelastungszonen in den Umfeldern der Militärflugplätze als rechtsverbindliches Planungs- und Baubewilligungsinstrument zuhanden der Kantone und Gemeinden festzulegen.

Vorstellung/Präsentation an betroffene kantonale und kommunale Behörden sowie Medien. Öffentliche Auflage der Unterlagen auf den entsprechenden Gemeindeverwaltungen.

Phase 2: Ausarbeitung eines Schallschutzkonzeptes pro Militärflugplatz mit dem Ziel der parzellengenauen Definition der zu erduldenden Immissionen. Dieses Dokument bildet die Grundlage für den Erlass der Sanierungsverfügung durch die Vollzugsbehörde an die Kantone und die Grund- bzw. Gebäudeeigentümer (beschwerdefähige Verfügungen).

211.34

Stand der Umsetzungsarbeiten

Ende 1998 waren für die Erst-Priorität-Flugplätze Dübendorf, Emmen, Meiringen, Payerne und Sion die Lärmbelastungskataster erstellt und in Rechtskraft erlassen.

Die Schallschutzkonzepte für diese Plätze werden grundsätzlich noch im laufenden Jahr an das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport eingereicht.

Die entsprechenden Sanierungsverfügungen werden anschliessend durch das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport erlassen.

Für die sieben Zweit-Priorität-Flugplätze Alpnach, Buochs, Interlaken, Locarno, Lodrino, Mollis und Turtmann sind die Vorarbeiten zur Erstellung der Lärmbelastungskataster soweit fortgeschritten, dass die gesetzlichen Termin-Vorgaben zum Erlass derselben bis am 31. Juli 2000 eingehalten werden können.

211.4

Finanzen

Zur Erarbeitung der Lärmbelastungskataster, der Schallschutzkonzepte und der Planung der Schallschutzmassnahmen wurde dem Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe der Totalbetrag von 1,55 Millionen Franken in Form eines Projektierungskredites bewilligt.

8621

Der Vollzug der Lärmschutzverordnung ist sowohl auf Stufe Bund wie auch in den Kantonen ziemlich stark im Rückstand. Es stehen daher wenig verlässliche Informationen in Bezug auf die zu erwartenden Sanierungskosten zur Verfügung. Der Kanton Zürich, welcher im Umfeld des Landesflughafens Kloten und bei Autobahnen und Eisenbahnen eine gewisse Vorreiterrolle spielt, verfügt über einigermassen gesicherte Zahlen.

Der Ermittlung der Gesamtsanierungskosten pro Flugplatz wird die Anzahl der betroffenen Personen zu Grunde gelegt. Umgerechnet auf eine Person muss heute mit Kosten für Lärmschutzmassnahmen von ca. 7200 Franken gerechnet werden. Damit sollen der Aufwand für den Ersatz der Fenster, der Rollladenkästen, der entsprechenden baulichen Anpassungsarbeiten (wie z. B. Malerarbeiten), die notwendigen Ingenieur- und Architektenhonorare sowie der Aufwand des Kantons für die Vollzugsaufgaben finanziert werden.

Im Erläuterungsbericht zu den Lärmbelastungskatastern der Militärflugplätze Dübendorf, Emmen, Meiringen, Payerne und Sion wird von mindestens 1160 Personen ausgegangen, die mit Lärm über dem Alarmwert belastet werden.

Eine lineare Hochrechnung für die Zweit-Priorität-Flugplätze ergibt ein Total an betroffenen Personen von ca. 3000. Die Aufrechnung mit vorgenannten Eckwerten ergibt einen Minimal-Finanzbedarf von 22 Millionen Franken. Dieser Betrag muss ab Ende 2000 zur Verfügung stehen.

211.5

Termine

Der Gesetzgeber schreibt folgende Termine vor: 31. Juli 2000: Für jeden Militärflugplatz muss ein gültiger Lärmbelastungskataster vorliegen.

31. Juli 2010: Die Schallschutz- und Sanierungsmassnahmen vor Ort müssen vollzogen sein.

Für die Flugplätze erster Priorität sind die Lärmbelastungskataster per Ende 1998 behördenverbindlich in Kraft gesetzt worden (durch das Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe).

Für die Flugplätze zweiter Priorität sind die Vorarbeiten soweit vorangeschritten, dass die Lärmbelastungskataster im Verlaufe der nächsten fünfzehn Monate behördenverbindlich erlassen werden können.

Die beschwerdefähigen Sanierungsverfügungen an den Anlagebetreiber und die Grund- bzw. Gebäudeeigentümer im Umfeld der Erst-Priorität-Flugplätze werden durch die zuständige Vollzugsbehörde ab 1999 erlassen. Anschliessend erfolgt die konkrete Umsetzung der Schallschutzmassnahmen mittels Einzelverfügungen durch die Kantone.

Planung, Vorarbeiten und Informationen sind soweit fortgeschritten, dass mit der Ausführung der baulichen Massnahmen gegen Ende des Jahres 2000 begonnen werden kann.

8622

212

Übrige Projekte der Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten)

Darstellung der Verpflichtungskredite für Vorhaben bis10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen: Mio. Fr.

Generalstab, Operationen: Bauliche Anpassungsarbeiten an Festungsminenwerfer- und BISON-Anlagen für die Integration des Integrierten Artillerie Führungs- und Feuerleitsystems, bauliche Neuerungen und Anpassungen an der Wasserversorgungsanlage Göschenen/Gütsch, Anpassungsarbeiten an verschiedenen Führungsanlagen für die Nutzung mit Armee 95, Pilotprojekt für Werterhaltungsmassnahmen an Festungsminenwerferanlagen, Anpassungsarbeiten an der Übersetzstelle Hagneck.

15,130

Generalstab, Versorgung: Anpassen von Felsentank- und Nachschubtankanlagen an die geltenden gesetzlichen Vorschriften.

10,000

Generalstab, Territoriale Aufgaben: Sanieren der Gebäudehülle und Erneuern der Haustechnik im Militärspital Moudon.

2,060

Generalstab, Planung: Sammelkredite für Projektierungen, für Vorhaben in den Bereichen lokale Netzwerke/Telekommunikation und dem Kommunikationssystem der Bundesverwaltung, für dringende und unvorhergesehene bauliche Massnahmen, für Anpassungsarbeiten im Rahmen der Umweltschutzgesetzgebung, für Landerwerb und Landerwerbsnebenkosten sowie Expertisen für Verdachtsflächen im Zusammenhang mit Liquidationen, für Security- und Safety-Massnahmen, für Anpassungsarbeiten an Zufahrten zu militärischen Anlagen, Mobiliarbeschaffungen für militärische Objekte und Anlagen bei Umbauten, für Verkehrssicherheitsmassnahmen und Anpassungen an das Strassenverkehrsgesetz.

37,900

Generalstab, Führungsunterstützung: Umbauarbeiten an zwei Standorten für permanente Einsatzzentralen im Rahmen des Projektes SATOS 3, Ersatz des bestehenden Botschaftsfunks in verschiedenen Führungsanlagen durch das Botschaftsfunk-System 98, Erstellen von Normbauten für Knotenvermittlungs-, Sende- und Empfangsanlagen, Erstellen verschiedener Anschlüsse an das Breitbandübertragungssystem, technische Modernisierung (Anpassung an neue Technologien) verschiedener Kupferkabelanlagen.

34,010

HEER, Betriebsbauten: Ersatz der Tankautomaten bei den Selbstbedienungstankanlagen, bauliche Massnahmen (abdichten und entfeuchten) an verschiedenen Lagergebäuden für die Umsetzung der Vorgaben «Stufen der materiellen Bereitschaft», Security-Massnahmen im Armeemotorfahrzeugpark Steffisburg/Schwäbis bei Thun, Erneuerung der Kanalisationsleitungen in Eyschachen/Altdorf, Instandsetzung der Bahnverladerampe im Armeemotorfahrzeugpark Burgdorf, Umbau und Anpassung des Benzinund Ölabscheiders im Armeemotorfahrzeugpark Grolley, bauliche Anpassungen an veränderte Anforderungen in den Bereichen Verwaltung und Reparaturhalle im Armeemotorfahrzeugpark-Depot Bellinzona, Neubau einer Remise für Unterhaltsarbeiten am Schienentraktor in Seewen/ Rickenbach.

12,210

8623

Mio. Fr.

HEER, Ausbildungsinfrastruktur: Bauliche Anpassungen an fünf Standorten für den Einbau von insgesamt 17 interaktiven Schiesskinos, Endausbau des Panzerpistennetzes respektive befestigen der Oberfläche der bestehenden Naturpisten zur Reduktion der Staubentwicklung auf dem Panzergelände in Wichlen/Elm, Erneuerung des Lehrgebäudes 1 in Bülach, Neubau einer Ausbildungshalle in der Kasernenanlage Jassbach/Linden für den Einbau von sechs operativen elektronischen Aufklärungssystemen Stufe Armee und Armeecontrolling, Erstellen von drei Strassenüberführungen auf dem Waffenplatz Bure, Einbau von Trefferanzeigeanlagen und Zielbahnen auf bundeseigenen Schiessplätzen, Sanierung und Erneuerung der Infrastruktur für den Sport auf verschiedenen Waffenplätzen, bauliche Anpassungen bestehender Räume in Bière, Frauenfeld und Thun für die Installation der Komponenten des Integrierten Artillerie Führungs- und Feuerleitsystems, Sanierung der Wasserversorgung für das Truppenlager Glaubenberg, Erneuerung der Kaserne 10 auf dem Waffenplatz Monte Ceneri, dringende bauliche Arbeiten auf Waffen- und Schiessplätzen die im Rahmen der Ausbildung durch die Truppe ausgeführt werden, Einrichten von Boxen für die Ausbildung in der neuen Gefechtsschiesstechnik auf den Waffenplätzen Bière und Payerne, Terrainsicherung in der Ortskampfanlage Stierliberg.

Gruppe Rüstung: Teilumbau einer bestehenden Anlage zu einem Hauptarchiv im Rahmen der Reorganisationsprojekte EMD 95 und dem Zusammenschluss der Baufachorgane Bundesamt für Militärflugplätze und Bundesamt für Genie und Festungen zum Dienstleistungsorgan des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport in der Gruppe Rüstung.

Luftwaffe: Anpassungsarbeiten an verschiedenen Radarstationen für die Installation des neuen Luftraumüberwachungs- und Einsatzleit-Systems FLORAKO (2. Etappe), bauliche Anpassungen an verschiedenen Fliegerhöhen- und KP-Anlagen für die Installation des Richtstrahl Breitbandübertragungssystems (2. Etappe), Anpassungsarbeiten an der bestehenden baulichen Infrastruktur für die Umstationierung der Basisstandorte für die Lufttransport-Abteilungen und die Beschaffung von 12 Transporthelikoptern, Einbau von Kabelfanganlagen auf den Flugplätzen Dübendorf, Emmen und Meiringen, Anschluss des Breitbandübertragungssystems an das Glasfaserkabelnetz
auf dem Flugplatz Mollis (4. Etappe), Sanierung der Halle H5 auf dem Militärflugplatz Payerne und Beheben von Mängeln im Security-Bereich, Erneuerung der Flugplatz-Kommandoeinrichtungen auf dem Militärflugplatz Buochs/Ennetbürgen, Anbau einer Truppenküche im Truppenlager Kleine Schliere in Alpnach, Erneuerung des Landwirtschaftlichen Pachtgutes Öniken in Wangen Dübendorf, Beschaffung von Matrial und Einmietung von Maschinen für Bauarbeiten durch die FliegerGenie-Truppen im Rahmen der Ausbildung, Klimatisieren der Simulatorenausbildungsräume auf dem Waffenplatz Emmen.

Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten) Total der Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken

8624

48,850

1,000

28,760

189,920

22

Rubrik Vertragliche Leistungen

Darstellung der Verpflichtungskredite nach Benützerorganisationen: Mio. Fr.

Generalstab, Planung: Drei Sammelkredite für Kostenbeteiligungen an Bach- und Lawinenverbauungen, für Gewässerschutzmassnahmen und für dringende und unvorhergesehene Projekte.

5,000

Generalstab, Führungsunterstützung: Kostenbeitrag an Swisscom für bauliche Massnahmen an einer Satellitenbodenstation.

0,900

HEER, Ausbildungsinfrastruktur: Beitrag an den Kanton für die bauliche Erweiterung der Häuserkampfanlage zur Ortskampfanlage im Kantonalen Zivilschutzausbildungszentrum in Eiken, Investitionsbeitrag an die Gemeinde Mesocco für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes, Kostenbeitrag für den Neubau eines Unterrichts- und Lehrgebäudes auf dem Kantonalen Waffenplatz Wil bei Stans, Beitrag an den Kanton Graubünden für die Verbreiterung und Sanierung der Verbindungsstrasse Tavanasa­Brigels.

Rubrik Vertragliche Leistungen Total der Verpflichtungskredite

23

13,300

19,200

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen

Darstellung der Verpflichtungskredite nach Benützerorganisationen: Mio. Fr.

Generalstab, Planung: Sammelkredit Unterhalt für die Benützerorgani141,400 sationen, Sammelkredit Liquidationen für verschiedene nicht mehr benötigte Anlagen und Objekte, Sammelkredit für energietechnische Massnahmen, Sammelkredit für «nicht versicherte Schäden an militärischen Immobilien», Objektkredit für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten (2. Etappe) bestehender Infrastrukturanlagen auf dem Gelände des Nationalen Pferdezentrums in Bern (früher Eidgenössische Militär Pferdeanstalt).

Gruppe Rüstung: Objektkredit für Sanierungs- und Anpassungsarbeiten am Kreuzgebäude im AC-Labor Spiez.

3,000

Luftwaffe: Objektkredit für die Sanierung der Haustechnikanlagen in der bestehenden Flugzeugkaverne Meiringen, Objektkredit für die Sanierung der Flugpiste auf dem Militärflugplatz Samedan.

10,600

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen Total der Verpflichtungskredite

155,000

8625

Die nachfolgende Tabelle zeigt die aus heutiger Sicht erforderliche Zuteilung des Sammelkredites für Unterhaltsmassnahmen an die einzelnen Benützerorganisationen.

Benützerorganisationen

Objektkredite (Mio. Fr.)

Sammelkredite (Mio. Fr.)

Generalstab Operationen Generalstab Logistik Versorgung Generalstab Logistik Territoriale Aufgaben Generalstab Planung Generalstab Führungsunterstützung HEER Betriebsbauten HEER Ausbildungsinfrastruktur HEER Kommando Festungswachtkorps Gruppe Rüstung Luftwaffe

0 0 0 4,50 0 0 0 0 3,00 10,60

4,00 8,00 2,00 23,00 3,00 24,00 40,40 5,00 6,00 21,50

Total

18,10

136,90

Gesamttotal

3

155,00

Kreditberechnungen und Vergabe der Aufträge

Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer zum aktuell geltenden Satz von 7,5 Prozent. In der Regel liegt den Berechnungen der Zürcher Wohnbaukostenindex vom 1. Oktober 1998 mit 111,4 Punkten zu Grunde. Er basiert auf den Erstellungskosten von Mehrfamilienhäusern, die nach Bauart, Ausstattung und Lage den jeweiligen Indexhäusern entsprechen. Die Preisindexziffer kann demnach nur als Richtzahl für Militärbauten betrachtet werden.

Die Vergabe der Bauaufträge erfolgt gemäss dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) und nach dem Grundsatz des besten Preis- und Leistungs-Verhältnisses. Regionalen Anliegen soll durch entsprechende frühzeitige Information und mittels breitabgestützter Wettbewerbe, insbesondere auch auf der Stufe der Unterlieferanten, Rechnung getragen werden.

Der Wettbewerb hat aber letztlich den Vorrang.

4

Kostengliederung

Die Kostenvoranschläge sind nach dem Baukostenplan (BKP) und/oder der Elementkostengliederung (EKG) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung gegliedert. Sie umfassen die nachfolgend aufgeführten Hauptgruppen: 0

Grundstück

8626

Unter diesen Begriff fallen die Kosten der Erschliessung bis zur entsprechenden Grundstücksgrenze, allfälliger Landerwerb usw.

1

Vorbereitungsarbeiten

Darin sind die Kosten für Abbrucharbeiten, spezielle Fundationen, Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen enthalten.

2

Gebäude

Die Gebäudekosten beinhalten den Baugrubenaushub, den Rohbau sowie den Ausbau und die allgemeinen Installationen.

3

Betriebseinrichtungen

Darunter versteht man die fest eingebauten Einrichtungen samt den dazugehörigen speziellen Bauarbeiten und Installationen.

4

Umgebung

Unter diesem Begriff sind alle Kosten für Strassen und Plätze, Umgebungsgestaltung, sämtliche Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücksgrenze, zusammengefasst.

5

Baunebenkosten

Es handelt sich vor allem um Bewilligungen, Gebühren, Modelle, Vervielfältigungen, Baustellenbewachungen, Vermessungen, Kunst und dergleichen.

6* Reserve

Wird bei Bedarf für Sonderpositionen verwendet.

7* Kunst am Bau

Kunstwerke in Verbindung mit dem Vorhaben (werden in der Regel über den Kunstkredit des Bundesamtes für Bauten und Logistik finanziert).

8

Unvorhergesehenes

Reserve für unvorhergesehene Aufwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit Bauerschwernissen und Teuerungskosten.

9

Ausstattung

Darunter fällt insbesondere die Ausstattung des Gebäudes mit beweglichen Einrichtungen (z. B. der Möblierung).

* Die Positionen 6 und 7 werden in der Regel nicht für militärische Objekte verwendet.

5

Zusammenfassung der Auswirkungen

51

Personelle Auswirkungen

Die mit dieser Botschaft beantragten Projekte verursachen keine Erhöhung des Personalbestandes.

52

Finanzielle Auswirkungen

Die Vorhaben sind im Investitionsplan Immobilien Militär mit den für die Realisierung erforderlichen jährlichen Zahlungstranchen eingestellt. Diese werden im Rahmen des jährlichen Voranschlages zur Genehmigung unterbreitet. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird.

8627

53

Ausgabenbremse

Volk und Stände haben in der Volksabstimmung vom 12. März 1995 den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1994 über eine Ausgabenbremse gutgeheissen. Wie die Subventionsbestimmungen sollen auch Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen in beiden Räten mit der Mehrheit aller Ratsmitglieder bewilligt werden, sofern sie neue Ausgaben in der Höhe von über 20 Millionen Franken für einmalige Kredite und von 2 Millionen Franken für wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen.

6

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

10492

8628