zu 99.414 Parlamentarische Initiative Erhöhung der Beiträge an die Fraktionen Bericht vom 7. Mai 1999 des Büros des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Juni 1999

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zum Bericht vom 7. Mai 1999 des Büros des Nationalrates betreffend Erhöhung der Beiträge an die Fraktionen nehmen wir nach Artikel 21quater Absatz 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

7. Juni 1999

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

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Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss Der Bundeskanzler: François Couchepin

1999-4477

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Mit Schreiben vom 6. Januar 1999 ersuchten die Fraktionen der Regierungsparteien die Büros der Räte, eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge in die Wege zu leiten.

Gleichzeitig legten die Parlamentsdienste den Büros beider Räte einen Bericht vor, der die jährliche Mehrbelastung im Falle einer Teuerungsanpassung sowohl der Fraktionsbeiträge als auch der Entschädigungen der Ratsmitglieder auf 3 Millionen Franken beziffert.

An ihren Sitzungen vom 5. Februar 1999 kamen die Büros der Räte zum Schluss, auf eine Erhöhung der persönlichen Bezüge der Ratsmitglieder vorläufig zu verzichten. Der Ausgleich der Teuerung soll aber nach der Erreichung des Haushaltsziels 2001 erneut geprüft werden. Hingegen sind die Büros beider Räte der Auffassung, dass eine Teuerungsanpassung der Fraktionsbeiträge gerechtfertigt ist. Die jährliche Mehrbelastung wird sich (bei 9 Fraktionen) auf 140 000 Franken belaufen.

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Stellungnahme des Bundesrates

Angesichts der nach wie vor schwierigen Lage der Bundesfinanzen begrüsst der Bundesrat den vorläufigen Verzicht auf eine Erhöhung der persönlichen Bezüge der Ratsmitglieder.

Die beantragte Anpassung der Fraktionsbeiträge an die Teuerung erscheint gerechtfertigt. Die letzte Erhöhung der Fraktionsbeiträge erfolgte per 1. Januar 1994. Die Berücksichtigung der seither eingetretenen Teuerung ist angebracht.

Die durch die vorgeschlagene Erhöhung der Fraktionsbeiträge verursachten Mehrkosten von jährlich 140 000 Franken (bei 9 Fraktionen) sind im geltenden Finanzplan vom 28. September 1998 nicht enthalten. Der Bundesrat wird die Mehrausgaben in den Voranschlag 2000 und in den Legislaturfinanzplan aufnehmen.

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