Verfügung im Widerspruchsverfahren 2342/1997 Widersprechende/r Red Bull GmbH, Münchener Strasse 67, D-83395 Freilassing, Internationale Marke Nummer 641 378 (RED BULL), Vertreter/in Dr. Renata Kündig, Hallenstrasse 15, 8008 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Wolfgang Zmugg, 453, Triesterstrasse, A-8055 Graz, Internationale Marke Nummer 674 519 (GRAPOS BULL) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 8. Oktober 1999 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nummer 2342/97 wird gutgeheissen. Die provisorische totale Schutzverweigerung gegen die internationale Marke Nummer 674 519 GRAPOS BULL wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides in eine definitive Schutzverweigerung umgewandelt.

3.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1'800 Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr von 800 Franken) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

8. Oktober 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

1999-5333

8583