Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. Mai 19991, beschliesst:

Art. 1 1

Das am 12. März 1999 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

2

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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BBl 1999 7598

7604

1999-4263