Bekanntmachungen der Departemente und Ämter

Verfügung im Widerspruchsverfahren 2204/1997 Widersprechende/r Max Zeller Söhne Aktiengesellschaft, Seeblickstrasse 4, 8590 Romanshorn, Schweizerische Marke Nr. 403 907 (ReBalance), Vertreter/in Markenschutzbüro Reichmuth, Postfach 658, 8630 Rüti ZH gegen Widerspruchsgegner/in Palextra S.r.l., Via M. Bucci 55, IT-RSM-47031 Domagnano (Saint-Marin), Internationale Marke Nr. 670 132 (RE BALANCE, fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. August 1999 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 2204/97 wird gutgeheissen.

3.

Die provisorische teilweise Schutzverweigerung gegen die internationale Marke Nr. 670 132 (RE BALANCE, fig.) wird nach Eintritt der formellen Rechtskraft dieses Entscheides in eine definitive teilweise Schutzverweigerung für sämtliche Waren der Klasse 5 umgewandelt.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 2300 Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

6. August 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

5920

1999-4867