Bundesbeschluss über militärische Immobilien
Entwurf
(Immobilienbotschaft Militär 2000) vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. August 19991, beschliesst:
Art. 1
Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit
Dem Bundesrat wird gemäss Verzeichnis im Anhang ein Verpflichtungskredit in Form eines Sammelkredites im Betrag von 22 000 000 Franken bewilligt.
Art 2
Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite
Dem Bundesrat werden gemäss Verzeichnis im Anhang Verpflichtungskredite in Form eines Sammelkredites im Betrag von 364 120 000 Franken bewilligt.
Art 3
Geringfügige Verschiebungen
1
Der Bundesrat kann zwischen den neu anbegehrten Verpflichtungskrediten nach den Artikeln 1 und 2 geringfügige Verschiebungen vornehmen.
2
Die Zahlungskredite sind in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen.
Art. 4
Schlussbestimmungen
Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
10492
1
BBl 1999 8611
1999-4632
8629
Immobilienbotschaft Militär 2000. BB
Anhang
Verzeichnis der neuen Verpflichtungskredite Rubriken/Benützerorganisationen
Verpflichtungskredite (Fr.)
Rubrik Nr. 510.3200.001 Immobilien (Um- und Neubauten) Generalstab Operationen Generalstab Logistik Versorgung Generalstab Logistik Territoriale Aufgaben Generalstab Planung Generalstab Führungsunterstützung HEER Betriebsbauten HEER Ausbildungsinfrastruktur Gruppe Rüstung Luftwaffe
211 920 000 15 130 000 10 000 000 2 060 000 37 900 000 34 010 000 12 210 000 48 850 000 1 000 000 50 760 000
Rubrik Nr. 510.3500.001 Vertragliche Leistungen Generalstab Planung Generalstab Führungsunterstützung HEER Ausbildungsinfrastruktur
19 200 000 5 000 000 900 000 13 300 000
Rubrik Nr. 510.3110.002 Immobilienunterhalt und Liquidationen Generalstab Planung Gruppe Rüstung Luftwaffe Total neue Verpflichtungskredite
8630
Total (Fr.)
155 000 000 141 400 000 3 000 000 10 600 000 386 120 000