Bundesbeschluss

Entwurf

über die Ermächtigung des Bundesrates zur Annahme von Änderungen des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und dessen Anhanges vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 2 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. Mai 19991, beschliesst:

Art. 1 Der Bundesrat wird ermächtigt, Änderungen des Übereinkommens und seines Anhanges zu genehmigen oder solchen zuzustimmen, sofern sie nicht unter das Staatsvertragsreferendum fallen.

Art. 2 1

Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten des Beschlusses; dieser gilt für 15 Jahre.

10439

1

BBl 1999 6088

1999-4502

6095