Bundesbeschluss Entwurf betreffend die Genehmigung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 und 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. März 19991, beschliesst:
Art. 1 1
Das Übereinkommen vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes wird genehmigt.
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Der Bundesrat wird ermächtigt, den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes zu erklären.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
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BBl 1999 5327
5358
1999-4547