Verfügung im Widerspruchsverfahren 1830/1997 Widersprechende/r Mundipharma AG, St. Alban-Rheinweg 74, 4006 Basel, Schweizerische Marke Nummer 439 531 (CONTINUS), Kein Vertreter/in gegen Widerspruchsgegner/in Schering Aktiengesellschaft, Müllerstrasse 178, DE13342 Berlin, Internationale Marke Nummer 683 780 (CONTINA) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. Oktober 1999 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nummer 2715/1998 gegen die internationale Marke Nummer 683 780 CONTINA wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung vom 26. Mai 1998 gegenüber der internationalen Marke Nummer 683 780 CONTINA der Wiederspruchsgegnerin wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zurückgezogen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet. Die Widerspruchsgegnerin wird mittels Publikation im Bundesblatt informiert.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

27. Oktober 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

1999-5575

8979