Bekanntmachung (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Okt. 1995 über die Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes gegen das Unternehmen Kaladent AG eröffnet.

Diese im Dentalhandel tätige Gesellschaft kommt möglicherweise eine marktbeherrschende Stellung auf Handelsstufe zu. Im Rahmen der Untersuchung soll geprüft werden, ob die Rabattsysteme und die an den Abschluss von Verträgen gekoppelten Bedingungen der Kaladent AG unzulässige Verhaltensweisen eines marktbeherrschender Unternehmen gemäss Artikel 7 KG darstellen.

Innert 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a-c KG können sich folgende Dritte anmelden: a. «Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind; b. Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können; c. Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.» Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern. Telefon: 031 / 322 20 40, Telefax: 031 / 322 20 53.

24. September 1999

8008

Sekretariat der Wettbewerbskommission

1999-5215