99.046 Botschaft über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2000­2003 vom 12. Mai 1999

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2000­2003 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

12. Mai 1999

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

10438

Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss Der Bundeskanzler: François Couchepin

1999-4833

7805

Übersicht Nach Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1965 betreffend die Stiftung Pro Helvetia (SR 447.1) gewährt der Bund der Stiftung zur Erfüllung ihrer kulturellen Aufgaben im In- und Ausland jährliche Beiträge, die in der Regel alle vier Jahre mit einem einfachen Bundesbeschluss festgelegt werden. Die laufende Beitragsperiode endet am 31. Dezember 1999. In einem neuen Bundesbeschluss sollen Pro Helvetia für die Beitragsperiode 2000­2003 Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 128 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden.

Die Stiftung Pro Helvetia ist neben dem Bundesamt für Kultur die Hauptträgerin der Kulturförderung des Bundes. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, die Kultur unseres Landes zu wahren, das kulturelle Schaffen, den kulturellen Austausch und die Verständigung im Inland zu fördern sowie die kulturellen Beziehungen mit dem Ausland zu pflegen. Pro Helvetia kommt ihrer Aufgabe einerseits durch Unterstützung von Projekten Dritter nach. Anderseits ergreift sie selber Initiativen, vor allem im Ausland. Die Stiftung vertritt die kulturelle Vielfalt der Schweiz und leistet dazu im In- und Ausland einen wichtigen und weitherum geschätzten Beitrag.

Seit 1992 stagnieren die Beiträge an Pro Helvetia, zum Teil sind sie sogar zurückgegangen (vgl. Ziff. 142). Gleichzeitig musste die Stiftung neue Aufgaben übernehmen, wie die Verwaltung der Kulturgelder aus dem Ostkredit des Bundes, die Antenne in Genf und das Centro Culturale Svizzero in Mailand. Zudem hat die auf allen Förderebenen erfolgte Kürzung der Kulturgelder den Druck auf die Stiftung erhöht: Wurden 1991 noch rund 2000 Beitragsgesuche an Pro Helvetia gerichtet, so waren es 1997 bereits 3166. Diese Situation hat bewirkt, dass die Stiftung in der ablaufenden Beitragsperiode ihre gesetzlichen Aufgaben nicht vollumfänglich hat erfüllen können. Verschiedene unterstützungswürdige Beitragsgesuche mussten abgelehnt und auf wichtige eigene Initiativen musste verzichtet werden. Dadurch konnten wertvolle kulturelle Aktivitäten, welche häufig von den Kantonen und anderen Förderpartnerinnen und -partnern mitgetragen worden wären, nicht realisiert werden. Ein Fortbestehen oder gar eine Akzentuierung der unerfreulichen Situation von Pro Helvetia hätte negative Folgen für die gesamte Kultur der Schweiz. Die Stiftung muss daher
wieder in die Lage versetzt werden, ihren gesetzlichen Aufgaben vollumfänglich nachzukommen.

Wir beantragen Ihnen deshalb zum einen, die Grundmittel der Stiftung für die Beitragsperiode 2000­2003 auf jährlich 30 Millionen Franken aufstocken. Dies soll Pro Helvetia ermöglichen, ihrem gesetzlichen Minimalauftrag in allen Bereichen nachzukommen.

Zum andern sollen der Stiftung in zwei besonders wichtigen Aufgabenbereichen spezifische Mittel für eine akzentuierte Förderung gewährt werden: ­

7806

Die Stärkung der nationalen Identität und des inneren Zusammenhaltes ist angesichts der grossen Herausforderungen unserer Zeit von grösster Bedeutung für die Schweiz. Zu diesem Schluss kommt auch der Bericht der Verständigungskommissionen des National- und Ständerates vom 22. Okto-

ber 1993 (BBl 1994 I 17). Kulturelle Projekte eignen sich im besonderem Masse dazu, den Dialog aufzunehmen. Pro Helvetia hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages seit jeher einen Beitrag zur Verständigung und zum Austausch zwischen den Regionen unseres Landes geleistet. In Umsetzung des 1996 neu in die Verfassung eingefügten Sprachenartikels (Art. 70 BV) und unserer Richtlinien für die laufende Legislaturperiode soll Pro Helvetia Massnahmen zur Verstärkung des Austausches und der Verständigung zwischen den Kulturen und den Sprachregionen unseres Landes durchführen.

Dafür stellen wir den Antrag, der Stiftung in der kommenden Beitragsperiode einen besonderen Beitrag von insgesamt 2,5 bzw. durchschnittlich 0,625 Millionen Franken pro Jahr zu gewähren.

­

Der Pflege unseres Ansehens und dem Austausch mit dem Ausland wurde in der Vergangenheit weniger Beachtung geschenkt, als nötig gewesen wäre.

Die Kultur kann auch in diesem Feld eine wichtige Rolle übernehmen. Zum einen vermitteln Schweizer Künstlerinnen und Künstler dem Ausland die Kreativität, die Originalität sowie die kulturelle und sprachliche Vielfalt unseres Landes; damit leisten sie Wichtiges für unser Ansehen. Zum anderen trägt Kultur im Allgemeinen zur Verhinderung von Konflikten oder zu deren besseren Bewältigung bei: Sie kennt keine Grenzen, ermöglicht den Austausch zwischen verschiedensten Individuen, Gruppen, Institutionen, Regionen, Ländern und Kontinenten und fördert dadurch das gegenseitige Verständnis und den gegenseitigen Respekt. Diese Möglichkeiten der Kultur für die auswärtige Politik wollen wir nutzen. Pro Helvetia hat überzeugende Massnahmen aufgezeigt, wie sie ihren gesetzlichen Auftrag des Austausches mit dem Ausland gezielt und nachhaltig ausbauen will. Wir stellen deshalb den Antrag, der Stiftung in den Jahren 2000­2003 zur Verstärkung ihrer Auslandstätigkeiten spezifische Mittel von insgesamt 5,5 Millionen Franken zuzusprechen; dies entspricht im Durchschnitt einem jährlichen Beitrag von 1,375 Millionen Franken.

Nach unseren Anträgen erhält Pro Helvetia für die Beitragsperiode 2000­2003 insgesamt 128 Millionen Franken. Dies sind einerseits rund 35,4 Millionen Franken weniger als beantragt. Die Stiftung wird also gewichtige Anteile ihres Programms nicht im gewünschten Rahmen durchführen können. Die von uns beantragten Mittel sollten Pro Helvetia aber ermöglichen, ihren gesetzlichen Minimalaufgaben hinreichend und in den politisch besonders wichtigen Gebieten verstärkt nachzukommen.

Im Rahmen ihrer Autonomie wird Pro Helvetia dabei selber zu entscheiden haben, welche der konkret geplanten Massnahmen sie durchführen oder allenfalls weglassen bzw. mit weniger Mitteln oder mit Hilfe von dritter Seite realisieren will.

Anderseits sollen der Stiftung rund 13,5 Millionen Franken oder 11,8 Prozent mehr gewährt werden, als sie ­ unter Berücksichtigung der Budgetkürzungen und Kreditsperren ­ in der Beitragsperiode 1996­1999 tatsächlich erhalten hat. Gegenüber dem Finanzplan des Bundes bedeuten die beantragten Beiträge in den Jahren 2000­2003 einen Zuwachs von insgesamt 12,76 Millionen Franken (2000: 1,77 Millionen; 2001: 1,77 Millionen; 2002: 3,9 Millionen; 2003:5,32 Millionen).

7807

Der Anstieg der Beiträge für die Stiftung ist in eine Gesamtplanung des finanziellen Mehrbedarfs der beiden Hauptträgerinnen der eidgenössischen Kulturförderung ­ dem Bundesamt für Kultur (BAK) und Pro Helvetia ­ für die Jahre 2000­2003 eingebettet, welche die Lage der Bundesfinanzen und namentlich die Anforderungen des Haushaltszieles 2001 weitestmöglich berücksichtigt.

7808

Botschaft 1

Allgemeiner Teil

11

Die Kulturförderung in der Schweiz

111

Die Trägerinnen und Träger der Schweizer Kulturförderung

Kulturwahrung, Kulturvermittlung und Kulturschaffen werden in der Schweiz von vielen Personen und Organisationen gefördert. Die Kulturförderung ist auch eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Hand. Die letzte umfassende Studie über das Ausmass der öffentlichen und privaten Kulturförderung in der Schweiz stammt aus dem Jahr 1989. Die gesamten Kulturausgaben beliefen sich damals auf rund 1,829 Milliarden Franken. Obwohl die absoluten Zahlen nicht mehr der Aktualität entsprechen, gibt die Studie doch ein Bild über die Gewichtsverteilung der Kulturausgaben, welches von der Grössenordnung her nach wie vor Gültigkeit hat: Öffentliche Kulturausgaben Städte und Gemeinden Kantone Bund Total Private Kulturausgaben Unternehmen Stiftungen Total Gesamttotal

Prozent

44 31 8 83 14 3 17 100

Der Bund bestreitet somit nur einen bescheidenen Anteil der gesamten Kulturausgaben in der Schweiz. Trotzdem kommt ihm eine wichtige Rolle bei der Schweizer Kulturförderung und der Kulturförderungspolitik zu.

112

Die wichtigsten Kulturförderungsinstitutionen des Bundes

112.1

Die Stiftung Pro Helvetia

Die Stiftung Pro Helvetia ist neben dem Bundesamt für Kultur (BAK) die Hauptträgerin der Kulturförderung des Bundes. Gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1965 betreffend die Stiftung Pro Helvetia (SR 447.1) hat sie den Auftrag, die Kultur unseres Landes zu wahren, das Kulturschaffen, den Austausch und die Verständigung im Inland zu fördern sowie die kulturellen Beziehungen mit dem Ausland zu pflegen. Diesem Auftrag kommt die Stiftung in vielfältiger Weise nach: Sie unterstützt und organisiert Kunst- und Buchausstellungen, Filmvorführungen, Tourneen von Orchestern, Bands, Theater- und Tanztruppen im In- und Ausland, fördert das visuelle, literarische, musikalische Schaffen und die Volkskultur, unterstützt Erwachsenenbildung sowie soziokulturelle Animation, bietet Dienstleistungen und Publikationen an und betreibt Aussenstellen im In- und Ausland. Kurz:

7809

Pro Helvetia vertritt die kulturelle Vielfalt der Schweiz und leistet dazu im In- und Ausland einen wertvollen und weitherum geschätzten Beitrag.

Pro Helvetia wird als öffentlich-rechtliche Stiftung der Eidgenossenschaft ausschliesslich vom Bund finanziert. Innerhalb ihres gesetzlichen Auftrages und unter Aufsicht des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) bzw. unter Oberaufsicht des Bundesrates handelt sie autonom. Ihr oberstes Organ ist der Stiftungsrat, dessen Mitglieder vom Bundesrat gewählt werden. Die operative Arbeit erledigt das seit Anbeginn in Zürich ansässige Sekretariat. Dazu kommen eine Filiale in Genf sowie acht Aussenstellen im Ausland. Das Sekretariat der Pro Helvetia besteht aus den sieben Abteilungen Visuelle Künste, Musik, Literatur und Geisteswissenschaften, Theater und Tanz, Kulturvermittlung, Résaux sowie Kommunikation und Film.

Die Aufteilung entspricht der Gliederung des Stiftungsrats in sieben Arbeitsgruppen.

Deren Mitglieder kommen regelmässig zusammen, um über die Gesuche und die stiftungseigenen Kulturaktivitäten zu befinden, die vom Sekretariat vorbereitet werden.

Die Stiftung wurde 1939 kurz vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs gegründet.

Angesichts der faschistischen Bedrohung war es wichtig, den Wert und die Bedeutung der Kultur für die Identität und die Kohäsion unseres Landes zu betonen. Mit der Öffnung der Schweiz nach dem Krieg ist der kulturelle Austausch mit dem Ausland zum ebenso wichtigen Aspekt der Stiftungstätigkeit geworden. Pro Helvetia richtet alle ihren vielfältigen Unterstützungen konsequent auf diese Linien aus.

Ihre eigentliche Kernkompetenz umschreibt die Stiftung in ihrer Eingabe wie folgt: «1. Sie begutachtet professionell Projekte aus den verschiedenen Kultursparten, begleitet sie beratend und vermittelnd, unterstützt sie finanziell und ermöglicht damit die Auseinandersetzung mit Werken und RepräsentantInnen des Schweizer Kultur und eine dynamische Entwicklung des künstlerischen Schaffens.

2. Sie dokumentiert mit eigenen Publikationen das kulturelle Schaffen in der Schweiz und informiert über all seine Facetten und Bereiche. Sie wirkt als Kulturinformationszentrum für das In- und Ausland. Damit ermöglicht sie Präsenz und Teilnahme am internationalen Kulturaustausch.

3. Sie initiiert und realisiert eigene Projekte, um einerseits
Lücken zu füllen und anderseits dem kulturellen Leben in der Schweiz und für dessen Ausstrahlung im Ausland wichtige Impulse zu geben.

Aufgrund dieser Kernkompetenzen entfaltet Pro Helvetia eine breite Tätigkeit, die allen Landesteilen, den verschiedenen Kulturbereichen, der Verständigung im Inland und mit dem Ausland, Kulturschaffenden und Kulturinteressierten zugute kommt.

Pro Helvetia erweist sich dadurch als eigentliches Denk- und Handlungszentrum für die Schweizer Kultur, dessen Dienste von unzähligen Personen, Projekten, Institutionen und Gremien des kulturellen und politischen Lebens in Anspruch genommen werden.» Nach dem eingangs erwähnten Bundesgesetz werden der Stiftung mittels einfachem Bundesbeschluss in der Regel alle vier Jahre die finanziellen Mittel gewährt, die sie zum Erfüllen ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt (Art. 3). Die laufende Beitragsperiode endet am 31. Dezember 1999. Wir unterbreiten Ihnen daher den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia für die Jahre 2000­2003.

7810

In ihrer Finanzierungseingabe äussert sich Pro Helvetia umfassend zur Bedeutung der Kultur für die Bewältigung und Gestaltung des gesellschaftlichen Wandels und für die politische Öffnung der Schweiz, zur Ausrichtung der Kulturförderung, zur aktuellen Situierung der Stiftung, zu deren Schwerpunkten und Zielen für die Jahre 2000­2003 sowie zur konkreten Planung und zum Budget für die anstehende Beitragsperiode. Die Eingabe ist integrierender Bestandteil unserer Vorlage; Sie finden sie im zweiten Teil der Botschaft.

Die Höhe der jährlichen Bundesbeiträge an Pro Helvetia war ursprünglich im Gesetz selber festgelegt. Die beschriebene periodische Mittelfestsetzung wurde 1981 eingeführt; in deren Rahmen haben wir dem Parlament insgesamt fünf Vorlagen zur Finanzierung der Stiftung Pro Helvetia unterbreitet (BBl 1980 II 109, 1983 II 665, 1987 I 949, 1991 I 154 und 1995 II 892). Namentlich in der Botschaft 1980 finden sich weitergehende Einzelheiten zur Geschichte und zur Struktur der Stiftung.

112.2

Das Bundesamt für Kultur

Das BAK ist die Fachstelle des Bundes für Kulturfragen. Als solche ist es zuständig für die Gestaltung und Steuerung der Kultur(förderungs)politik des Bundes und bereitet die entsprechenden Grundsatzentscheide von Bundesrat und Parlament vor.

Daneben fördert es einzelne Kulturbereiche und erbringt mit der Schweizerischen Landesbibliothek und dem Schweizerischen Landesmuseum eigene kulturelle Leistungen. Das BAK ist dem EDI unterstellt und umfasst drei Bereiche: Der Bereich Kulturförderung fördert einerseits direkt das kulturelle Schaffen beim Film und bei der Kunst sowie der Gestaltung. Anderseits unterstützt er die Kulturschaffenden indirekt, indem er ihren Dachorganisationen und Interessenverbänden Jahresbeiträge ausrichtet (z. B. GSMBA, Gruppe Olten). Zu dieser nicht direkt personen-, sondern institutionsbezogenen Form der Kulturförderung gehören auch die Jahresfinanzhilfen an verschiedene gesamtschweizerisch tätige Erwachsenenbildungsorganisationen (z. B. Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung, Verband Schweizerischer Volkshochschulen) und das Führen der Sekretariate von kulturellen Stiftungen und Eidgenössischen Fachkommissionen. Dazu kommen Vollzugsaufgaben bei der Sprachen- und Verständigungspolitik, der Jugendpolitik, der Ausbilung junger Auslandschweizerinnen und -schweizer, und der Bereich nimmt sich ebenfalls den Anliegen der Fahrenden sowie der Problematik des internationalen Kulturgütertransfers an. Auf dem Gebiet der Kulturwahrung und -vermittlung unterstützt der Kulturförderungsbereich direkt den Heimatschutz- und die Denkmalpflege, betreut bedeutende Kunstsammlungen wie das Museo Vela in Ligornetto, die Sammlung Oskar Reinhart in Winterthur und die Bundeskunstsammlung, lässt das Inventar der schützenswerten Ortbilder der Schweiz (ISOS) erstellen und trägt das Eidgenössische Archiv für Denkmalpflege (EAD). In der Kulturwahrung und -vermittlung übernehmen ebenfalls die beiden übrigen Bereiche des BAK wichtige Funktionen: Die Schweizerische Landesbibliothek sammelt umfassend Monographien, Periodika und Multimedia aus der Schweiz und über die Schweiz, bewahrt sie auf und stellt sie der Öffentlichkeit mit modernsten Mitteln zur Verfügung (Informationszentrum Helvetica). Mit Ausstellungen und Veranstaltungen vermittelt sie im In- und Ausland ihre Inhalte. Daneben beteiligt sie sich aktiv an Forschungsprojekten im Bereich der Bibliothekswissenschaft und der Aufbewahrung des dokumentarischen 7811

Kulturgutes, ergreift die Initiative für nationale Projekte, die der Förderung des Bibliothekswesens und dem Informationsaustausch dienen und führt eine eigene graphische Sammlung und das Schweizerische Literaturarchiv. Sie ist zusammen mit dem Bundesarchiv in der Schweiz führend auf dem Gebiet der Massenentsäuerung von geschädigtem Papier.

Das Schweizerische Landesmuseum vereinigt die grösste kulturgeschichtliche Sammlung der Schweiz und macht sie an ihrem Hauptsitz in Zürich der Öffentlichkeit mit einer Dauerausstellung und periodischen Sonderausstellungen zugänglich.

Daneben führt es weitere sieben Museen: Das Forum der Schweizer Geschichte in Schwyz, das Schloss Wildegg, das Schweizerische Zollmuseum in Gandria, das Museum Bärengasse und die Keramiksammlung Zunfthaus zur Meisen in Zürich, das Musikautomaten-Museum Seewen sowie neuerdings das Schloss Prangins als Zweigstelle und «siège romand du musée national». Neben dem Ausstellen sowie dem aktiven Sammeln und Restaurieren bedeutender Objekte ist das Landesmuseum auch mit der Forschung und der Information auf dem Gebiet der Kunst- und Kulturgeschichte beauftragt.

112.3

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten

Das Eidgenössische Departement für auswertige Angelegenheiten (EDA) ist im Rahmen seiner originären Aufgabe ein wichtiger Exponent der auswärtigen Kulturpolitik der Schweiz. Seine Botschaften, Konsulate und Kulturattachés bieten bei kulturellen Auslandprojekten regelmässig ihre guten Dienste an, indem sie Kontakte ermöglichen und logistische Unterstützung vor Ort erbringen. Weiter finanziert das EDA über Kredite der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) die ­ im Zuge der veränderten Situation in Mittel- und Osteuropa von Pro Helvetia errichteten und betriebenen ­ Antennen Mittel- und Osteuropa. Ab 2000 sollen die Antennen in Mittel- und Osteuropa von Pro Helvetia selber finanziert werden, während die DEZA ihre Aktivitäten ­ wiederum unter Mithilfe der Stiftung ­ nach Südosteuropa und in die GUS (Ukraine) verlegt. Die DEZA fördert daneben die Kunst und die Kultur der Entwicklungsländer, sei es durch die Förderung der Präsenz in der Schweiz oder durch die direkte Unterstützung von Projekten in einigen Schwerpunktländern der internationalen Zusammenarbeit. Das EDA betreut sodann die nationale Schweizerische UNESCO-Kommission und führt die Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland (Koko). Schliesslich unterstützt es aus eigenen Geldern einige wenige Auslandprojekte, welche von seinen Botschaften angeregt und in Absprache mit dem BAK und der Stiftung Pro Helvetia kurzfristig durchgeführt werden.

113

Der mittelfristige Mehrbedarf der Stiftung Pro Helvetia und des Bundesamtes für Kultur

Die Schweizer Kulturförderung steht vor grossen Herausforderungen (vgl. Ziff. 12), denen die Kulturförderungsinstitutionen des Bundes mit verschiedenen Massnahmen begegnen wollen (Ziff. 13). Deren Umsetzung bedarf realistischerweise zusätzlicher Mittel, welche angesichts der Lage der Bundesfinanzen nicht ohne weiteres gesprochen werden können. Das BAK und die Stiftung Pro Helvetia haben deshalb 7812

erstmals versucht, ihren mittelfristigen Mehrbedarf aufeinander abzustimmen. Parallel dazu überprüfen sie ihre Aufgabenteilung (Ziff. 135), die Zusammenarbeit mit anderen Kulturförderstellen (Ziff. 134) und unternehmen Anstrengungen zur Verbesserung der eigenen Organisationsstrukturen und Abläufe (Ziff. 136). Die vorliegende Botschaft ist in die Gesamtplanung des finanziellen Mehrbedarfs der beiden Hauptträgerinnen der Kulturförderung des Bundes für die Jahre 2000­2003 integriert und beinhaltet mit Blick auf die angespannten Bundesfinanzen erhebliche Abstriche an den von der Stiftung ausgewiesenen Bedürfnissen (Ziff. 146.25). Auf Seiten des BAK erwächst in den kommenden Jahren vorab für den dringenden Ausbau der Filmförderung, daneben aber ­ im kleineren Rahmen ­ auch für die Mitfinanzierung des geplanten «Foto-Zentrums Schweiz», für die finanzielle Beteiligung am Schweizer Institut in Rom, für die Unterstützung der nationalen Phonothek, für Massnahmen zur Leseförderung, zur Förderung der Verständigung, zur Unterstützung der bildenden und der angewandten Kunst, zur Umsetzung der bundesrätlichen Strategie vom 18. Februar 1998 für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz (BBl 1998 III 2387) sowie für gewisse betriebliche Bedürfnisse Mehrbedarf. Dabei ist das BAK gezwungen, mit Blick auf die Bundesfinanzen erhebliche Abstriche in Kauf zu nehmen.

Die mit dieser Botschaft beantragte Finanzierung der Tätigkeit von Pro Helvetia in den Jahren 2000­2003 ist somit in eine Gesamtplanung des finanziellen Bedarfs der beiden Hauptträgerinnen der eidgenössischen Kulturförderung eingebettet, welche die finanzielle Lage des Bundes und dabei namentlich die Anforderungen des Haushaltszieles 2001 weitestmöglich berücksichtigt (vgl. auch Ziff. 146.25/26 und 311).

12

Die Herausforderungen an die Schweizer Kulturförderung

121

Die Herausforderungen unserer Zeit und die Bedeutung der Kultur im allgemeinen

Wir leben in einer Zeit raschen gesellschaftlichen Wandels, eher stagnierender Wirtschaft, neuer Technologien und globaler Regelungen. Damit gehen für die Menschen einschneidende Veränderungen einher, und es wächst das Bedürfnis nach Sinn, verlässlichen Werten und Perspektive. Solche Orientierungen bietet die Kultur. «In einem solchen Umfeld spielt die Kultur als Quelle der geistigen Erneuerung, der Innovation, des Disputes eine für die Gesellschaft lebenswichtige Rolle, welche ihr neuerdings in vermehrtem Masse auch zuerkannt wird: Unternehmen holen sich heute Kunstschaffende an ihre internen Weiterbildungsveranstaltungen, um ihre Kader mit neuen Denkweisen vertraut zu machen. Kunst ist heute nicht mehr eine für eine , als was sie lange Zeit qualifiziert wurde» (Zitat Eingabe Pro Helvetia). Kulturelle Werke finden entsprechend Beachtung, kulturelle Anlässe haben Konjunktur, Kultur ist eine Wachstumsbranche. Sie trägt zur Entwicklung der Gesellschaft und zu ihrer Demokratisierung bei, entsprechend der Definition des Europarates, wonach Kultur alles ist, «was dem Individuum erlaubt, sich gegenüber der Welt, der Gesellschaft und auch gegenüber dem heimatlichen Erbgut zurechtzufinden, alles was dazu führt, dass der Mensch seine Lage besser begreift, um sie unter Umständen verändern zu können».

Der eigentliche Wert der Kultur liegt somit in ihrem gesamtgesellschaftlichen Nutzen. Daneben hat die Kultur aber auch eine wirtschaftliche Bedeutung. Obwohl es keine aktuelle umfassende Analyse über den genauen volkswirtschaftlichen Stellen7813

wert der Kultur gibt ­ eine solche ist zur Zeit in Arbeit -, lassen verschiedene Kennzahlen klare Schlüsse in dieser Richtung zu. Dazu erlauben wir uns, auf die Eingabe von Pro Helvetia (vgl. Kapitel «Kulturförderung in einem sich rasch wandelnden Umfeld») und die dort zitierten Fundstellen hinzuweisen. Wir beschränken uns auf die Wiedergabe der wesentlichsten Punkte und den Hinweis, dass sich der Kulturbereich in den neunziger Jahren als Wachstumsbranche mit relativ starker Dynamik erwiesen hat; heute dürfen demnach noch höhere Werte angenommen werden: ­

bis zu 2 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung sind eigentliche Kulturschaffende;

­

rund 1 Prozent aller Betriebe sind Kulturbetriebe im engeren Sinn;

­

unter Einbezug weiterer Wirtschaftszweige, die dem Kulturbereich vor- bzw.

nachgelagert sind (Produktion von und Handel mit kulturellen Gütern), beträgt der Betriebsanteil 5,2 Prozent und der Beschäftigtenanteil 2,5 Prozent;

­

nicht genau bezifferbar sind die sogenannten induzierten finanziellen Auswirkungen, die durch den Kulturbetrieb ausgelöst werden, ohne dass die «Kulturproduzenten» unmittelbar beteiligt sind (z. B. Unternehmungen, die durch die Lieferung von Produkten, Materialien und Dienstleistungen für kulturelle Aktivitäten profitieren);

­

von einem staatlichen Kulturförderungsfranken fliessen ­ nach nicht völlig unbestrittenen Erhebungen ­ direkt oder indirekt zwischen 29 und 38 Rappen an den Staat zurück (Umwegrentabilitäten wie Billettsteuern, Steuern der Wirtschaft auf Einnahmen und Gewinnen aus Aufträgen von Kulturinstitutionen usw.);

­

der öffentliche Beitrag von einem Franken an die Kulturinstitute bewirkt ­ ebenfalls nicht völlig unbestritten ­ in der Privatwirtschaft ein Umsatzvolumen von 1,50 bis 2,90 Franken.

122

Die Bedeutung der Kultur für die Stärkung des nationalen Zusammenhaltes und die weltweite Positionierung der Schweiz im besonderen

Im Grossen gesehen steht die Politik der Schweiz vor zwei wichtigen Herausforderungen. Einerseits gilt es, unseren nationalen Zusammenhalt zu stärken. Anderseits müssen wir unsere Position in der Welt finden. Nebst zahlreichen anderen Bereichen kann auch die Kultur Wertvolles zur Bewältigung dieser Herausforderungen beitragen.

122.1

Die Stärkung des nationalen Zusammenhaltes

Die Stärkung der nationalen Identität und des inneren Zusammenhaltes ist angesichts des sich rasch wandelnden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeldes, der Erosion unseres Selbstverständnisses ­ den «Sonderfall Schweiz» gibt es nicht mehr ­, und dem Unbehagen über unsere politische Isolation von grösster Bedeutung. Diese Feststellung deckt sich mit dem Bericht der Verständigungskommissionen des National- und Ständerates vom 22. Oktober 1993 (BBl 1994 I 17) mit seinen daraus folgenden Motionen. Einen entsprechenden Auftrag enthält zudem der 7814

neue Sprachenartikel, der 1996 in der Bundesverfassung verankert worden ist (Art. 70 BV). Der Bundesrat hat in der aktuellen Legislaturperiode die Stärkung des nationalen Zusammenhaltes denn auch zur Leitidee erhoben (BBl 1996 II 293).

Die Schweiz hat weder eine homogene nationale Kultur, noch verfügt sie über eine klare nationale Identität. Die gemeinsame Kultur besteht vielmehr in unserem steten Bemühen, die kulturelle Diversität unseres Landes unter einem gemeinsamen, funktionierenden Dach lebendig zu erhalten. Wesentlicher Bestandteil dieser Bemühungen sind Massnahmen, welche die Verständigung und die Solidarität zwischen den verschiedenen Sprachregionen und Kulturen der Schweiz fördern. Angesprochen ist damit namentlich auch der Kulturbereich. Kulturelle Projekte eignen sich in besonderem Masse dazu, den Dialog aufzunehmen, sinnvolle Begegnungen zu veranstalten und die gegenseitige Kenntnis und den gegenseitigen Respekt zu vertiefen. Die Kultur ist in diesem Sinne gefordert, mit gezielten Austauschprojekten zur Stärkung unseres Zusammenhaltes beizutragen.

122.2

Die Schweiz ist auf der Suche nach ihrer Position in der Welt

Gerade die aktuellen Geschehnisse haben uns gezeigt, dass eine zu stark auf die eigenen Interessen der Schweiz ausgerichtete Haltung unserem Ansehen im Ausland schadet und im Inland zu einem Unbehagen immer breiterer Kreise führt. Gesucht ist deshalb ein Weg zwischen der Bewahrung unserer Eigenständigkeit und der aktiven Teilnahme an der Welt. Auf diesem Weg kann und muss die Kultur eine wichtige Hilfe sein.

In unserem Verhältnis zum Ausland gilt, was auch zwischen den Regionen und Kulturen innerhalb der Schweiz von Bedeutung ist: Kulturelle Projekte ermöglichen Begegnungen und Austausch. Sie fördern dadurch ­ bei aller Unterschiedlichkeit ­ das gegenseitige Verständnis und den gegenseitige Respekt und können letztlich dazu dienen, Konflikte zu verhindern, oder sie zumindest besser zu bewältigen. Für dieses Verständnis sind die Begegnung und der Prozess der Erarbeitung gemeinsamer Kulturprojekte ebenso wichtig wie das Resultat. Von diesem Austausch kann die Schweiz in ihrem direkten Kontakt zur Welt profitieren. Ebenso können wir aber mit unserem Staatsmodell, welches verschiedene Kulturen friedlich vereinigt, einen wertvollen Beitrag für den Dialog der Kulturen leisten.

Schweizerische Künstlerinnen und Künstler, Intellektuelle und Akademikerinnen und Akademiker zeigen im Ausland die Kreativität, die Originalität, die kulturelle und sprachliche Vielfalt unseres Landes. Ihre Leistungen finden Anerkennung und fördern im Ausland das Ansehen der Schweiz und das Verständnis für unsere Anliegen.

Die Politik hat die Bedeutung des internationalen Austausches und der Pflege des Ansehens in der Vergangenheit teilweise unterschätzt und namentlich auch der Rolle, welche die Kultur in diesem Feld spielen kann, zu wenig Rechnung getragen.

So figuriert die Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland nicht unter den fünf Zielen der Schweizerischen Aussenpolitik. Dabei trägt sie einerseits direkt zur Wahrung und Förderung von Sicherheit und Frieden bei und spricht anderseits mit dem der Kultur innewohnenden Respekt für Menschen und andere Kulturen indirekt auch die vier anderen aussenpolitischen Ziele unseres Landes ­ die Demokratie und den Rechtsstaat, die Wohlfahrt, den Abbau sozialer Gegensätze sowie den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ­ an.

7815

Heute wird das Potential der Kultur als identitätsstiftende und imagebildende Kraft von der Schweizer Politik zunehmend anerkannt. Das gleiche Verständnis setzt sich in zunehmendem Mass auch auf internationaler Ebene durch: Die Ministerkonferenz der UNESCO hat im April 1998 in Stockholm einen Aktionsplan über Kulturpolitik für Entwicklung («The power of culture») als Empfehlung an ihre Mitgliedstaaten verabschiedet, in welchem sie der Kulturpolitik eine Schlüsselposition für künftige Entwicklungsstrategien einräumt. Der Aktionsplan stellt zur Hauptsache die folgenden Zielvorgaben auf: (1) Die Kulturpolitik soll zu einem der Schlüsselelemente einer Entwicklungsstrategie gestaltet werden; (2) die Kreativität und die Teilnahme am kulturellen Leben ist zu fördern; (3) die Politikplanung und -praxis soll im Sinne verstärkter Massnahmen für die Wahrung und Aufwertung des materiellen und immateriellen sowie des beweglichen und unbeweglichen Kulturerbes gestaltet und Kulturindustrien sollen gefördert werden; (4) Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in der bzw. für die Informationsgesellschaft; (5) es sollen mehr personelle Kapazitäten und finanzielle Mittel für die kulturelle Entwicklung zur Verfügung gestellt werden. Dabei hat die Schweiz in der Schlussdeklaration besonderen Wert gelegt auf die Förderung des Austausches und des Dialogs zwischen Menschen, Gemeinschaften und Staaten auf der Grundlage von Wertvorstellungen, die von allen gleichermassen anerkannt werden können.

123

Die Kernaufgabe der Schweizer Kulturförderung in einem zu verbessernden Rahmen

Die Kultur steht vor grossen Herausforderungen und wichtigen Aufgaben. Die dafür nötigen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, ist die Kernaufgabe der Kulturförderung: Sie sorgt für die Pflege des überlieferten Bestandes der Kultur und das Lebendighalten der Tradition. Sie vermittelt Werke und Werte und gibt Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit ihnen. Sie hilft, das aktuelle kulturelle Schaffen zu finanzieren, und macht es so erst möglich.

Das Gewährleisten optimaler Rahmenbedingungen bedingt eine umfassende Konzeption der vielfältig notwendigen Aktivitäten und Angebote. Eine solche besteht in der Schweiz nicht. Die Kommission Clottu hat mit ihrem im Auftrag des Bundesrates 1975 veröffentlichten Bericht Beiträge für eine Kulturpolitik in der Schweiz ein erstes und bisher einziges Mal einen Gesamtaufriss der Kulturförderung in unserem föderalistisch strukturierten Land versucht. Ihre noch immer bewundernswerte Arbeit ist kurzfristig gescheitert, weil es nicht gelang, ihr Gesamtbild zum Leitbild zu machen, auf das hin die Kantone und der Bund ihre Kulturförderungspolitik ausrichteten. Viele Analysen des Berichts bleiben indessen gültig, manche Vorschläge wurden in der Zwischenzeit zumindest teilweise umgesetzt. Vor allem der Zusammenhang der erforderlichen Aktivitäten der öffentlichen Hand wie der Privaten ist eine Forderung von unbestreitbarer Aktualität geblieben.

Die Aufgabenteilung in der Schweizer Kulturförderung ist organisch gewachsen. Es hat sich über die Jahre hinweg eingespielt, dass die öffentliche Hand anpackt, wenn die privaten Mittel nicht ausreichen. Das Engagement mit öffentlichen Mitteln erfolgt grundsätzlich von unten nach oben, so dass der Kanton dann einspringt, wenn die Gemeinde es aus eigener Kraft nicht schafft, und der Bund zum Zug kommt, wenn die Kantone ihn brauchen. Dieses Subsidiaritätsprinzip ermöglicht es, dass das Engagement für die Kulturerhaltung, die Kulturvermittlung und das Kulturschaffen

7816

in erster Linie lokal und regional wahrgenommen wird. Daraus entstehen verschiedene Formen der Zusammenarbeit, welche in der Regel projektbezogen sind. Eigentliche Regelungen für die Zusammenarbeit oder Gefässe für eine gemeinsame Kulturpolitik bestehen hingegen nur in Ansätzen. In der öffentlichen Kulturförderung finden in der Regel zweimal jährlich Konferenzen der kantonalen und der städtischen Kulturbeauftragten statt, an denen Pro Helvetia und das BAK teilnehmen. Über den wichtigen Austausch gegenseitiger Informationen und gelegentliche Absprachen in bestimmten Fällen hinaus gibt es keine gefestigte Zusammenarbeit.

Die finanziellen Mittel der öffentlichen Hand stagnieren. Kürzungen im Ausgabenbereich sind seit Jahren unvermeidlich. Davon bleibt trotz gestiegener Anforderungen auch die Kultur nicht verschont. Für mehr Anliegen steht vergleichsweise weniger Geld zur Verfügung. Parallel dazu hat sich in den vergangenen Jahren das Selbstverständnis der privaten Kulturförderung teilweise verändert: Anstelle des Mäzenatentums ­ der freigebigen, uneigennützigen und primär der Qualität verpflichteten Kunstpflege ­ ist in zunehmendem Masse das Kultursponsoring getreten.

Dieses definiert sich in erster Linie als «Geschäft und Gegengeschäft» und orientiert sich letztlich an der Publikumswirksamkeit. Publikumswirksame Kultur ist wichtig.

Tatsache ist aber, dass seitens des privaten Sponsorings die Tendenz besteht, vorwiegend die Spitze oder das Spektakuläre zu unterstützen und die Förderung der Breite und des Unspektakulären der ­ finanziell überforderten ­ öffentlichen Hand zu überlassen. Derart drohen wichtige kulturelle Anliegen unerfüllt zu bleiben.

Trotz dieser nicht optimalen Voraussetzungen verfügt die Schweiz im Verhältnis zu anderen Ländern über ein quantitativ wie qualitativ bemerkenswertes Potential an begabten Kunstschaffenden in allen Sparten. Sie erbringen beachtliche Leistungen, für die sie auch im Ausland bewundert werden und die unserer Gesellschaft wichtige Impulse bringen. Mit Verbesserungen im Bereich der Zusammenarbeit zwischen den für die Kulturförderung zuständigen Stellen und mit gezielten Aufstockungen kann dieses Potential besser genutzt und sichtbarer gemacht werden. Die Kulturförderung wird denn auch zunehmend als partnerschaftliche Aufgabe von Privaten, Kantonen, Städten,
Gemeinden und dem Bund begriffen. Alle Beteiligten können voneinander lernen und sich zueinander öffnen. Die öffentliche Förderung darf mehr Leistung von den Kulturschaffenden fordern und für ihre Beiträge eine grössere Anerkennung erwarten. Die private Förderung ­ namentlich in der Form des Sponsorings ­ darf sich mehr Mut leisten und muss vermehrt in Rechnung stellen, dass ohne öffentliche Grundfinanzierung oft kein glanzvoller und publikumswirksamer Auftritt Privater möglich wäre. Und die Kulturschaffenden können vermehrt lernen, mit den unterschiedlichen Förderpartnerinnen und -partnern ins Gespräch zu kommen.

Dieses partnerschaftliche Verständnis in eine gemeinsame, kohärente Förderungspolitik zu giessen, stellt eine grosse Aufgabe für die Kulturförderung in der Schweiz dar.

124

Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Kulturförderung des Bundes

Die Bundesverfassung enthielt bis vor kurzem keinen ausdrücklichen Kulturförderungsartikel. Unbestrittenermassen gehörte aber die Kulturförderung in einem umfassenden Sinne zu den Bundesaufgaben. In den Bereichen Film, Heimatschutz und Denkmalpflege sowie Sprache und Verständigung bestanden ausdrückliche Verfas7817

sungskompetenzen. In den übrigen Bereichen war seit langem anerkannt, dass der Bund seine Tätigkeiten aufgrund einer ungeschriebenen Verfassungskompetenz und der aussenpolitischen Zuständigkeit des Bundes wahrzunehmen hatte.

Die von Volk und Ständen im April 1999 angenommene neue Bundesverfassung hat der Kulturförderung des Bundes bessere Verfassungsgrundlagen gebracht. Für den Bereich der Kultur bleiben zwar grundsätzlich die Kantone zuständig (Art. 69 Abs. 1 BV). Die neue Verfassung hat jedoch die bisherigen Zuständigkeiten des Bundes für den Film (Art. 71), den Heimatschutz und die Denkmalpflege (Art. 78), die Sprache und die Verständigung (Art. 70) und die auswärtigen Angelegenheiten (Art. 54) bestätigt, und dem Bund neu eine generelle Kompetenz zur Förderung kultureller Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse und zur Unterstützung der Ausbildung bei der Musik und der Kunst zugeteilt (Art. 69 Abs. 2). Daneben sind auch in kulturnahen Bereichen gewisse Änderungen erfolgt, indem der Bund in Ergänzung zu den kantonalen Massnahmen die Erwachsenenbildung unterstützen (Art. 67 Abs. 2), Vorschriften auch im Bereich der kulturellen Aus- und Weiterbildung erlassen und Hochschulen und andere höhere Bildungsanstalten errichten, betreiben oder unterstützen kann (Art. 63 Abs. 2).

Durch die verbesserten Verfassungsgrundlagen wird die Position der Kulturförderungsinstitutionen des Bundes allgemein gestärkt. Die neuen Bestimmungen machen in den betroffenen Bereichen zudem teilweise neue Absprachen zwischen Städten und Gemeinden, Kantonen und Bund nötig.

125

Die Aufgabenteilung in der Kulturförderung des Bundes

Die Kulturförderung des Bundes im Inland beruht im wesentlichen auf dem Zusammenspiel zwischen dem BAK und der Stiftung Pro Helvetia. Pro Helvetia hat im wesentlichen den gesetzlichen Auftrag, die Kultur im umfassenden Sinne zu fördern.

Demgegenüber ist das BAK einerseits für die kulturpolitischen Grundsatzfragen und das Vorbereiten der entsprechenden Entscheide von Bundesrat und Parlament zuständig. Anderseits sind ihm die auf Gesetze oder Bundesbeschlüsse abgestützen Vollzugsaufgaben sowie weitere Aufgaben anvertraut, die Dauercharakter haben.

Hinzu kommen jene Bereiche, in denen das BAK kraft ausdrücklicher Kompetenz selber Einzelprojekte unterstützt oder kulturelle Leistungen erbringt. Diese Aufteilung zwischen Pro Helvetia und dem BAK entspricht keiner durchgehenden, in sich logischen Systematik. Vielmehr beruht sie auf der Entstehungsgeschichte der beiden Organe, auf ihren unterschiedlichen Stärken und auf den von ihnen auszuführenden Erlasse. Den daraus folgenden (partiellen) Überschneidungen begegnen die beiden Akteurinnen, indem sie ihre Tätigkeiten je nach Sachlage sinnvoll aufteilen, abstimmen oder gemeinsam an die Hand nehmen.

In die Verantwortung für die kulturelle Auslandarbeit teilen sich Pro Helvetia, das BAK und das EDA. Bei der Vertretung der Schweiz in den internationalen Organisationen (UNESCO, Europarat u.a.) befasst sich das EDA zur Hauptsache mit der politischen Ausrichtung der Programme, während das BAK und die kantonale Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) für die konkrete Umsetzung der Beschlüsse sorgen; gemeinsame Arbeitstreffen dienen der Vorbereitung der jeweiligen Sessionen und dem Abstimmen der Positionen. Als federführendes Amt in Fragen der Entwicklungszusammenarbeit leistet die DEZA im In- und Ausland wichtige politische, operationelle und konzeptuelle Arbeiten zur Kulturpolitik als Teil der Ent7818

wicklungsstrategie, zur Partizipation am kulturellen Leben, zur Förderung der Vielfalt und zur Wahrung des Kulturerbes. Die kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland mittels Einzelprojekten beruht auf einem komplexen Zusammenspiel der Bundesexponenten. Grundsätzlich agieren Pro Helvetia, das BAK und das EDA, welche unter verschiedenen Vorzeichen je Auslandprojekte unterstützen oder betreuen, autonom nach eigenen Kriterien und Sichtweisen; im Einzelfall ergeben sich Formen der Zusammenarbeit. Zwecks Abstimmung ihrer kulturellen Auslandpräsenz haben die drei Organisationen die Tripartite ins Leben gerufen; in deren Rahmen treffen sie sich vier- bis sechsmal jährlich zu informellen Gesprächen. Auf einer andereren Stufe übernimmt die Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland (Koko) wichtige Aufgaben, indem sie die übergreifenden, grösseren ­ in erster Linie wirtschaftlichen ­ Auftritte der Schweiz im Ausland koordiniert (z. B. Auftritte an Weltausstellungen). Ihr gehören unter dem Vorsitz des EDA die wichtigsten Bundespartner aus Wirtschaft und Handel, Tourismus, Wissenschaft und Kultur an, darunter die Stiftung Pro Helvetia und das BAK.

Um den anstehenden Herausforderungen begegnen zu können, werden die Bundesstellen ihre Tätigkeiten in den kommenden Jahren konsequenter absprechen, sich klarer in die Aufgaben teilen und die vorhandenen Synergien ausbauen müssen.

13

Die Kulturförderungsinstitutionen des Bundes wollen den Herausforderungen begegnen

131

Einleitung

Die Stiftung Pro Helvetia, das BAK und das EDA werden ihre Verantwortung wahrnehmen und den beschriebenen Herausforderungen begegnen. Sie streben in fünf Richtungen Verbesserungen an: ­

verstärkte Förderung von kulturellen Projekten, die der Verständigung und dem Austausch zwischen den Sprachregionen und Kulturen der Schweiz dienen;

­

gezielter Ausbau der auswärtigen Kulturpolitik;

­

verbesserte Zusammenarbeit des Bundes mit den anderen Förderinnen und Fördern;

­

neue Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Pro Helvetia, BAK und EDA;

­

Organisationsentwicklung und Straffung der Abläufe bei Pro Helvetia und beim BAK.

132

Die Verstärkung der kulturellen Massnahmen zum Austausch und zur Verständigung im Inland

In Umsetzung des neuen Artikels 70 der Bundesverfassung und unserer Legislaturplanung 1995­1999 bereitet die Verwaltung zur Zeit ein Verständigungsgesetz vor, welches der Förderung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachregionen der Schweiz dienen soll. Soweit hier interessierend lassen sich bereits drei Elemente herauskristallisieren. Erstens ist die Kultur nebem dem Bil7819

dungsbereich eines der wichtigsten Gebiete, in dem mit verstärkten Austauschprojekten wichtige Aufgaben zur besseren Verständigung übernommen werden können.

Zweitens sind die kulturspezifischen Aufgaben in diesem Bereich in erster Linie Bundesaufgabe, wobei selbstverständlich die Zusammenarbeit mit den anderen Kulturförderungsinstitutionen zu suchen ist. Drittens drängt es sich geradezu auf, die verstärkte Förderung von Austauschprojekten auf Bundesebene in erster Linie der Stiftung Pro Helvetia zu übertragen, weil sie bereits über einen gesetzlichen Auftrag und grosse Erfahrung verfügt.

Pro Helvetia will deshalb den Austausch und die Verständigung zwischen den Sprachregionen und Kulturen der Schweiz in der kommende Beitragsperiode als Schwerpunkt verstärkt fördern und schlägt dazu in ihrer Eingabe vielfältige Massnahmen vor (vgl. Ziff. 144.1 und 146.23).

133

Der gezielte Ausbau der auswärtigen Kulturpolitik

Der Begriff der Kultur darf in der auswärtigen Kulturpolitik nicht mehr bloss auf die künstlerischen Kernbereiche beschränkt werden. Vielmehr müssen der Austausch, der Dialog und die Begegnung mit Menschen verschiedener Kulturen in den Vordergrund unserer auswärtigen Kulturpolitik rücken. Die herkömmliche Präsentation schweizerischer Kreativität und Vielfalt im Ausland behält indes weiterhin ihre Berechtigung. Der Beitrag, den die Schweiz im Kulturbereich im Ausland leisten muss, hat deshalb zwei Seiten. Zum einen geht es darum, mit unseren kulturellen Leistungen im Ausland präsent zu sein. Zum andern muss in der auswärtigen Kulturpolitik vermehrt der interkulturelle Dialog mit dem Ziel eines gegenseitigen Verständnisses gefördert werden.

Die Stiftung Pro Helvetia, das BAK und die für die kulturellen Belange zuständige Politische Abteilung (PA) V des EDA haben ein gemeinsames Strategiepapier für eine derartige Verstärkung der kulturellen Aussenpolitik der Schweiz ausgearbeitet, dessen Ansätze und Zielsetzungen wir unterstützen. Sie wollen die folgenden konkreten Massnahmen durchführen: ­

Kulturschaffenden aus allen Sparten vermehrt die Möglichkeit geben, im Ausland die Kreativität, Originalität und Vielfalt unseres Landes zu zeigen;

­

verstärkte Förderung des interkulturellen, internationalen Dialogs mit entsprechend ausgerichteten Austauschprojekten;

­

die Wahrung der Kontinuität und ein gezielter Ausbau der bestehenden Aussenstellen mit ihrer unmittelbaren kulturellen Präsenz der Schweiz im Ausland;

­

Verstärkung des universitären Austausches;

­

zusätzliche Kulturattachéposten und eine stärkere Gewichtung der Kulturdiplomatie im EDA;

­

um die kulturelle Funktion der Diplomatie optimal wahrzunehmen, ist ein sensibilisiertes kulturelles Verständnis nötig. Deshalb soll die kulturbezogene Ausbildung des gesamten diplomatischen und konsularischen Personals ausgebaut und ein regelmässiger Austausch von Personal zwischen dem EDA, dem BAK und der Pro Helvetia ermöglicht werden;

7820

­

Aufbau eines kleinen Dokumentationsdienstes zur Kulturpolitik im BAK: Hinsichtlich ihrer Sprachenpolitik, ihres Schutzes von Minderheiten, ihrer dezentralen Kompetenzen im Kultursektor sowie ihrer kulturellen Rechte geniesst die Schweiz grosses ausländisches Interesse. Den zahlreichen Anfragen anderer Staaten oder Organisationen kann sie jedoch mangels entsprechender Dokumentationsinfrastruktur kaum adäquat begegnen. Der Dokumentationsdienst soll diese Lücke füllen;

­

Wahrung der Kontinuität bei der Schweizer Vertretung in den multilateralen Gremien des Europarates und der UNESCO;

­

neue Formen der Zusammenarbeit von Pro Helvetia, dem BAK und dem EDA mit der EDK, dem Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF), der Schweizerischen Akademie der Geisteswissenschaften (SAGW), dem Schweizer Radio International (SRI) und der Koko.

Pro Helvetia hat sich in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben seit jeher der Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland angenommen und verfügt über entsprechend grosse Erfahrung. Gemäss Strategiepapier sollen deshalb die Aufgaben im Zusammenhang mit den Auslandauftritten von Schweizer Kulturschaffenden, den Austauschprojekten sowie den Aussenstellen grösstenteils von der Stiftung wahrgenommen werden; dabei handelt es sich um die Massnahmen mit den grössten finanziellen Auswirkungen. Pro Helvetia hat den gezielten Ausbau ihrer Auslandstätigkeiten zu ihrem zweiten Schwerpunkt für die Beitragsperiode 2000­2003 erklärt und schlägt in ihrer Eingabe auch dazu vielfältige Massnahmen vor (vgl. Ziff. 144.2 und 146.24).

134

Die Zusammenarbeit des Bundes mit den anderen Kulturförderstellen

Das BAK und die Stiftung Pro Helvetia haben die Diskussion über eine verbesserte Aufgabenteilung und Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Kulturförderstellen intensiviert. Die beiden Institutionen haben mit dem Migros Genossenschaftsbund den Anstoss für eine Schweizerische Kulturplattform gegeben. Diese ist in Vorbereitung und soll als Fernziel eine kohärente und verbindliche schweizerische Kulturförderung ermöglichen. Als Beteiligte vorgesehen sind die Kantone, die Städte und Gemeinden, die privaten Kulturförderstellen, aber auch die Organisationen der Kulturschaffenden und die Verwertungsgesellschaften.

Als Vorbereitung für diese Kulturplattform, und um die künftigen eigenen Aufgaben im Lichte der nachgeführten Verfassung zu klären, arbeitet das BAK an einem Kulturbericht, der nach geltendem Zeitplan im Herbst 1999 vorliegen soll. Es folgt damit auch dem Auftrag aus dem Postulat Duvoisin vom 24. März 1995. Der Bericht kann dazu dienen, eine breite Diskussion mit den Partnerinnen und Partnern der Schweizer Kultur anzuregen und damit Antworten auf die gestellten Fragen hervorzubringen.

7821

135

Die Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Pro Helvetia, BAK und EDA

Parallel zu den Bestrebungen für eine Schweizerische Kulturplattform wollen das BAK, Pro Helvetia und das EDA die Aufgabenteilung und Kooperation auf Bundesebene verbessern. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang vor allem die gemeinsamen Bestrebungen von Pro Helvetia und dem BAK, teilweise mit weiteren Beteiligten, ihre Aufgabenteilung umfassend zu überprüfen. Derzeit sind folgende Bereiche in Bearbeitung: ­

Auslandarbeit im Film. Auftrag: Grundlegende Überprüfung von Aufgaben, Zuständigkeiten, Organisation und Finanzierung.

­

Literatur- und Verlagsförderung. Auftrag: Optimierung der Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Literaturarchiv; Prüfen neuer Formen der Verlagsunterstützung.

­

Freie und angewandte Kunst, Architektur. Auftrag: Grundlegende Überprüfung von Aufgaben (besonders Werkbeiträge, Publikationen, Beteiligung an internationalen Ausstrellungen, Vermittlung von Ausstellungen, Kunst im öffentlichen Raum), Zuständigkeiten, Organisation und Finanzierung.

­

Verständigung zwischen den Kultur- und Sprachregionen. Auftrag: Feinkoordination der Massnahmen von Pro Helvetia auf die Ziele des vom BAK vorzubereitenden Verständigungsgesetzes.

­

Stärkung der auswärtigen Kulturbeziehungen. Auftrag: Überprüfen der Vorarbeiten des Strategiepapiers von BAK, Pro Helvetia und EDA; Bestimmen der Organisation zu ihrer Umsetzung; Finanzierung der nicht Pro Helvetia betreffenden Punkte.

­

Informationsgesellschaft in der Schweiz. Auftrag: Bestimmen von Massnahmen zur Umsetzung der Strategie des Bundesrats vom 18. Februar 1998; Zuständigkeiten, Organisation und Finanzierung.

­

Schweizerschulen im Ausland. Auftrag: Stärkung der kulturellen Ausstrahlung der Schulen; Förderung einzelner Kulturprojekte je nach Profil der Schule und deren Engagement; work-shops mit Kulturschaffenden.

­

Indirekte Kulturförderung. Aufgrund eines Postulats von Ständerätin Rosmarie Simmen vom 9. Juni 1993 wird ein Paket von Massnahmen zur Unterstützung und Sicherung der Kulturschaffenden, zur Entlastung kultureller Institutionen und zur Impulsgebung für private Fördertätigkeit ausgearbeitet.

Behandelt werden Fragen des Urheberrechts, des Steuerrechts, der Sozialversicherung, der Hilfe in akuten Notlagen und einer Staatsgarantie anstelle von Versicherungsleistungen. Geprüft werden zudem nationale Preise zur Auszeichnung von kulturellen Leistungen. Die statistischen Grundlagen der Kulturförderung und der wirtschaftlichen Bedeutung der Kultur sollen mittelfristig verbessert werden.

­

Erwachsenenbildung. Auftrag: Grundlegende Überprüfung von Aufgaben, Zuständigkeiten, Organisation und Finanzierung.

Eine solche Gesamtüberprüfung kann nicht von heute auf morgen zu bereits realisierten Ergebnissen führen, sondern bedarf vielmehr differenzierter Abklärung und der Einhaltung der gebotenen Entscheidwege. Die angestrebten Veränderungen haben deshalb nicht bereits in die konkrete Ausgestaltung des Programms der Stiftung 7822

Pro Helvetia für die Jahre 2000­2003 einfliessen können. Im Laufe des Jahres 1999 sollen aber überall zumindest Teilergebnisse vorliegen, die konkret umgesetzt werden können (vgl. auch Ziff. 136).

136

Die Organisationsentwicklung und die Straffung der Abläufe bei Pro Helvetia und beim BAK

Aus unterschiedlichem Anlass wollen die Stiftung Pro Helvetia und das BAK 1999 ihre Organisationsstrukturen und Aufgaben überprüfen sowie die internen Abläufe straffen.

Die Autonomie und die Struktur der Stiftung Pro Helvetia mit dem breit abgestützten, fachlich qualifizierten Stiftungsrat und den operativen Fachabteilungen des Sekretariats mit ihren Sachverständigen hat viele positive Seiten. Zu Recht verweist Pro Helvetia in ihrer Eingabe auf die hohe künstlerische Qualität der unterstützten Projekte, die politische Unabhängigkeit und die regionenverbindende Wirkung ihrer Tätigkeit. Das Arbeitsmodell der Stiftung bringt jedoch auch Nachteile mit sich.

Namentlich sind trotz verschiedener Anstrengungen nach wie vor Stimmen nicht zu überhören, welche die langsamen und komplizierten Entscheidwege von Pro Helvetia kritisieren. Die Stiftung überprüft deshalb weitere Massnahmen zur Straffung ihrer Abläufe (vgl. Ziff. 147).

Parallel dazu hat das BAK im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform (Nove Due) den Auftrag, im Voranschlag 2001 rund 2 Prozent der Personalkredite einzusparen. Das Amt will den Auftrag 1999 durch eine umfassende Klärung seiner Aufgaben, eine Überprüfung seiner Organisation und eine Erneuerung der Abläufe so weit erfüllen, dass die Umsetzung auf Beginn des Jahres 2001 hin sorgfältig durchgeführt werden kann.

Pro Helvetia und BAK haben für ihre Überprüfungen je eigene Projektorganisationen eingesetzt, die bei Bedarf gemeinsame Lösungen erarbeiten. In den Prozess sollen namentlich auch Fragen der gemeinsamen Aufgabenteilung einfliessen (vgl.

Ziff. 135). Von diesem Vorhaben dürfen bereits im Verlaufe des Jahres 1999 konkrete Ergebnisse erwartet werden.

14

Die Eingabe der Stiftung Pro Helvetia für die Jahre 2000­2003 und deren Würdigung

141

Vorbemerkungen

Die Eingabe gliedert sich in drei Teile: In einem ersten Teil stellt sich die Stiftung selber vor und äussert sich zum kulturpolitischen Umfeld und den eigenen Ansätzen.

Der zweite Teil gibt Auskunft über die Schwerpunkte von Pro Helvetia für die Jahre 2000­2003 und stellt ­ aufgegliedert nach den Sachgebieten ihrer Abteilungen ­ die im Einzelnen vorgesehenen Tätigkeiten und den entsprechenden Budgetbedarf vor.

In einem letzten Teil äussert sich die Stiftung schliesslich zu einigen kritischen Fragen, denen sie sich immer wieder gegenübergestellt sieht.

Die Eingabe ist klar und umfassend. Wir erlauben uns deshalb, bei der Würdigung teilweise auf die Eingabe selber zu verweisen, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, und beschränken uns auf die uns besonders wichtig scheinenden Punkte.

7823

142

Wo steht die Stiftung Pro Helvetia heute?

Unter diesem Titel äussert sich die Stiftung Pro Helvetia zu ihrem aktuellen (Zu-)Stand. Die Selbsteinschätzung der Stiftung entspricht in weitesten Teilen unserer Auffassung; wir erachten sie insgesamt als kohärent und realistisch.

Die Erfahrung und das Fachwissen der Stiftung Pro Helvetia erlauben es ihr, mit ihren Kernkompetenzen (vgl. Ziff. 112.1) einen wichtigen Beitrag für die Schweizer Kultur zu leisten. Pro Helvetia wendet konsequent als Förderungskriterien Qualität, Professionalität, Innovation, gesellschaftliche Relevanz und Nachhaltigkeit an. Dadurch hat die Stiftung zahlreiche wertvolle Kulturtätigkeiten ermöglicht und erreicht, dass für Kulturschaffende eine Unterstützung durch Pro Helvetia im In- und Ausland einem Gütesiegel und gleichzeitig einer wichtigen Referenz gleichkommt.

Die Stiftung versteht sich zu Recht nicht als blosse «Gesuchsbehandlungsinstitution», sondern legt ebenfalls grosses Gewicht auf ihre Eigeninitiativen: Mit Direktaufträgen an herausragende Kulturschaffende, spartenspezifischer und -übergreifender Informationsarbeit, eigenen Kulturprojekten, Dienstleistungs- und Animationsangeboten (Kulturmobil, Zentren und Antennen im Ausland) und mit ihrer Funktion als Kompetenzzentrum gelingt es der Stiftung, Lücken in der Schweizer Kulturförderung zu schliessen und gestaltend auf sie einzuwirken.

Trotz dieser positiven Grundeinschätzung muss festgehalten werden, dass Pro Helvetia in der ablaufenden Beitragsperiode wegen fehlender Mittel ihren gesetzlichen Auftrag nicht vollumfänglich hat erfüllen können. Diese Feststellung deckt sich im wesentlichen mit der Selbsteinschätzung der Stiftung. Das Erfüllen oder Nichterfüllen der gesetzlichen Aufgaben von Pro Helvetia lässt sich nicht anhand eines objektiven Massstabs oder eines allgemeinverbindlichen Indikators messen. Einen solchen gibt es in der Kultur ebensowenig wie in anderen Gebieten. So lässt sich beispielsweise auch im Bildungswesen nicht objektiv werten, ob eine Schule ihrem Auftrag gut nachkommt. Hier wie dort gibt es jedoch Indizien, die entsprechende Rückschlüsse zulassen. Folgende Anhaltspunkte zeigen das Manko an Mitteln und Möglichkeiten: Die Stiftung hat in letzter Zeit viele qualifizierte Beitragsgesuche ablehnen und auf wichtige Eigeninitiativen verzichten müssen. Folge war, dass viele wertvolle Kulturaktivitäten nicht realisiert werden konnten. Beispiele dafür gibt es viele. Erwähnt seien die folgenden: ­

Die international stark beachtete Ausstellung «Hodler und Mondrian» im Aargauer Kunsthaus in Aarau hätte in den besten Häusern der Welt gezeigt werden können. Das Metropolitan Museum of Art in New York, die National Gallery in Washington, die Tate Gallery in London, das Musée d'Orsay in Paris bekundeten grosses Interesse. Die fehlende Mitfinanzierung durch Pro Helvetia verhinderte jedoch, dass Ferndinand Hodler mit der Ausstellung ­ endlich ­ auch international in die Position gebracht werden konnte, die ihm zusteht.

­

Das musikalische Festspiel Basel 1798-1998 von Gruntz/Kutter/Hollmann kam nicht zur Aufführung, weil Pro Helvetia keinen Beitrag leisten konnte.

­

Die Kulturhauptstadt Europas 1997, Thessaloniki, musste von vier Schweizer Jazz-Bands drei wieder ausladen und die Tour der vierten redimensionieren. Der einzige grössere Schweizer Beitrag für die Kulturhauptstadt Euro-

7824

pas 1996, Kopenhagen, entfiel und der vorgesehene Chor musste ausgeladen werden. Grund in beiden Fällen: Der Beitrag von Pro Helvetia war zu klein.

­

Contrechamps ist aus Solisten aus der ganzen Schweiz zusammengesetzt und gilt als das führende Ensemble für zeitgenössische Musik. Finanziell kann es mit vergleichbaren Ensembles unserer Nachbarstaaten, die rund das Zehnfache an staatlichen Subventionen erhalten, jedoch nicht mithalten.

Contrechamps muss deshalb von den Veranstalterinnen und Veranstaltern ein höheres Honorar fordern und wird aus diesem Grund weit weniger oft an internationale Festivals eingeladen. Weil Pro Helvetia keinen grösseren Beitrag sprechen konnte, musste beispielsweise die Brüsseler Produktion von Jarrels Monodram Cassandre mit Marthe Keller und Contrechamps gestrichen werden.

­

Zahlreiche Theater- und Tanztourneen kommen nicht mehr zustande, weil selbst eine geringe Beteiligung von Pro Helvetia an Reise- und Transportkosten entfällt. Betroffen sind grössere und kleinere Produktionen. Im internationalen Austausch gehen die Gastgeberländer davon aus, dass sich das Herkunftsland finanziell beteiligt. Unsere Nachbarländer sind wichtige Märkte für Kunst und Kultur, an denen die internationale Konkurrenz und die potentiellen Einkäuferinnen und Einkäufer präsent sind. Weil die Schweizer Truppen hier immer öfter nicht präsent sein können, entgeht ihnen ein wichtiger potentieller Betätigungs- und Arbeitsmarkt.

­

Aus finanziellen Gründen konnte Pro Helvetia zahlreiche unterstützungswürdige Gesuche von Orts- und Regionalmuseen nicht berücksichtigen.

Dass der Mangel an Mitteln Pro Helvetia teilweise nicht mehr erlaubt hat, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, lässt sich ebenfalls an der im Ergebnis unbefriedigenden Situation der Kulturschaffenden in der Schweiz ablesen. Nur eine Kontinuität des Schaffens erlaubt Professionalität und gibt Hoffnung auf Qualität. Kontinuität im notwendigen Umfang setzt eine gewisse oekonomische und soziale Sicherheit voraus, die Kulturschaffende in der Schweiz in aller Regel nicht vorfinden. Dazu fehlt es letztlich ebenso an einer kontinuierlichen Förderung der Breite und der Spitze wie an flankierenden sozialen Rahmenbedingungen. Das Potential des Schweizerischen Kulturschaffens bleibt deshalb allzu oft unausgeschöft. Pro Helvetia kann indessen die notwendigen Voraussetzungen nicht allein erfüllen. Nötig wären auch eine Gesamtkonzeption in der Schweizer Kulturförderung und ein neues Aufgabenverständnis anderer Förderinstitutionen. Als Hauptträgerin der direkten Kulturförderung des Bundes müsste Pro Helvetia aber vorab bei der kontinuierlichen Förderung mehr tun können.

Wissen und Willen sind in der Stiftung vorhanden. Pro Helvetia hat in ihren vergangenen Eingaben, und namentlich auch in jener für die Beitragsperiode 1996­1999, stets darauf hingewiesen, dass sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben mehr Mittel braucht.

Die Beiträge des Bundes an Pro Helvetia sind zwar von Beitragsperiode zu Beitragsperiode sukkzessive erhöht worden: Die Stiftung hat in den Jahren 1992­1995 insgesamt 19 Millionen Franken oder rund 22 Prozent mehr erhalten als in der vorangegangenen Periode, und für die nachfolgenden vier Jahre sind die effektiven Beiträge insgesamt erneut um 9,5 Millionen Franken oder 9 Prozent angestiegen.

Aus heutiger Sicht entscheidender ist jedoch der Umstand, dass die Beiträge seit 1992 faktisch nicht nur mehr oder weniger stagniert haben, sondern Pro Helvetia in den dazwischenliegenden Jahren teilweise sogar spürbar weniger Mittel erhalten hat

7825

(Budgetkürzungen, Kreditsperren). Noch stärker kontrastiert die finanzielle Wirklichkeit schliesslich mit den von der Stiftung jeweils zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben beantragten Mittel. Das Verhältnis zwischen den beantragten, im Rahmenkredit zugesprochenen und letztlich effektiv erhaltenen Mitteln zeigt die nachfolgende Tabelle: von der Stiftung be- vom Bundesrat antragte Mittel beantragte Mittel (in Mio. Fr.)

(in Mio. Fr.)

1992 1993 1994 1995

von den Eidg. Räten gesprochene Mittel (in Mio. Fr.)

effektiv erhaltene Mittel (in Mio. Fr.)

37 41 44 46

28 30 32 34

28 31 34 37

Total 1992­95 1996 1997 1998 1999

168 36 36 36 36

124 28 29 30 31

130 28 29 30 31

105 28 27,931 29,252 29,3183

Total 1996­99

144

118

118

114,498

Total 1992­99

312

242

248

219,498

1 2 3

28 25 26 26

Budgetkürzung: 0,5 Mio Franken; Kreditsperre 2 %: 0,57 Mio Franken Kreditsperre 2,5 %: 0,75 Mio Franken Kreditsperre 2,5 %: 0,775 Mio Franken; Kreditsperre 3 %: 0,907 Mio Franken

Daneben hat sich der finanzielle Druck auf Pro Helvetia auch aus anderen Gründen erhöht. An erster Stelle zu nennen sind die Kürzungen der Kulturgelder vieler Kantone und Städte bzw. Gemeinden. Deren negative Auswirkungen auf die gesamte Kulturlandschaft sind nicht zu übersehen. Für Pro Helvetia hatten die Kürzungen einen erheblichen Anstieg der an die Stiftung gerichteten Gesuche zur Folge: Waren es 1991 noch rund 2000, so hatte sich Pro Helvetia 1997 bereits mit 3166 Anträgen zu befassen. In der gleichen Zeitspanne musste die Stiftung neue Aufgaben übernehmen, wie die Verwaltung der Kulturgelder aus dem Ostkredit des Bundes, die Antenne in Genf und das Centro Culturale Svizzero in Mailand. Im Endeffekt sah sich die Stiftung vor der letztlich nicht mehr vollständig lösbaren Aufgabe, mit weniger Geld immer mehr Ansprüchen gerecht werden zu müssen. Hierzu gibt die tabellarische Darstellung der Entwicklung der Anzahl Gesuche in Relation zur Höhe der Bundesbeiträge (vgl. Grafik im Kapitel «Pro Helvetia ­ heute» der Eingabe) ein eindrückliches Bild. Dass die Stiftung vor diesem Hintergrund für die kommende Periode deutlich höhere Beiträge beantragt, ist verständlich, zumal sie die Mittel aufgrund eines zielgerichteten und überzeugenden Programms einsetzen will.

143

Zur kulturpolitischen Perspektive und den Ansätzen

Die Eingabe gibt eine umfassende und kritische Analyse zur Bedeutung der Kulturförderung im gesellschaftlich-wirtschaftlichen Umfeld wieder und legt die daraus folgenden Ansätze der Stiftung dar. Sowohl die Analyse wie auch die Ansätze decken sich mit unseren Auffassungen. Wir dürfen Sie deshalb auch hier auf die Aus-

7826

führungen der Eingabe verweisen. Uns wichtig scheinende Gedanken zur allgemeinen Bedeutung der Kultur sind zudem in der Ziffer 13 wiedergegeben.

144

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten und den Förderungsakzenten

Die Stiftung Pro Helvetia ist sich der vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit und ihrer Verantwortung als wichtige Akteurin der Kulturförderung bewusst. Sie will ihre Tätigkeiten deshalb auf aktuelle Schwerpunkte ausrichten und darin besondere Förderungsakzente setzen.

144.1

Der Austausch und die Verständigung im Inland als erster Schwerpunkt

Die Verständigung und der Austausch im Inland sind gesetzliche Aufgaben von Pro Helvetia, die sie seit jeher als Querschnittsaufgabe aller ihrer Fachabteilungen wahrgenommen hat. Sie verfügt auf diesem Gebiet über beträchtliches Wissen und hat ­ über die Problematik des «Röschtigrabens» hinaus ­ Wertvolles zur besseren Verständigung aller Sprachregionen und Kulturen unseres Landes beigetragen. In Umsetzung des 1996 eingeführten Verfassungsartikels (Art. 70 BV), des Berichtes der Verständigungskommissionen des National- und Ständerates, der daraus folgenden Motionen sowie unserer Richtlinien für die laufende Legislaturperiode will Pro Helvetia in der bevorstehenden Beitragsperiode verstärkt Projekte zur Verständigung und zum Austausch zwischen den Regionen der Schweiz fördern (vgl. Ziff. 132).

Dabei setzt die Stiftung auf die folgenden bewährten Instrumente: ­

Austausch von Kulturprojekten unter den Regionen;

­

Vergabe von Werkbeiträgen und Aufträgen mit dem Ziel, Kooperationen zwischen Kunstschaffenden der verschiedenen Regionen zu initiieren;

­

Vermittlung von Informationen und Kontakten zwischen Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden der verschiedenen Landesregionen.

Besondere Beachtung verdient die Absicht der Stiftung, bei ihren Verständigungsund Austauschmassnahmen die Angehörigen nichtschweizerischer Sprachen und Kulturen miteinzubeziehen. Das gegenseitige Verständnis und der gegenseitige Respekt sind Voraussetzungen für das Funktionieren unseres vielfältigen Staatswesens, die nicht mehr nur zwischen den Angehörigen der vier Sprachregionen erfüllt sein müssen. Vielmehr sind wir angesichts der Immigration und der allgemeinen politischen Öffnung gehalten, uns gerade auch um die Verständigung und den Austausch zwischen der ausländischen und der schweizerischen Bevölkerung unseres Landes zu kümmern.

Ebenso begrüssen wir, dass die Stiftung den Austausch und die Verständigung innerhalb der Sprachregionen fördern will. In letzter Zeit haben sich nicht zu unterschätzende «Gräben» zwischen den städtischen Agglomerationen und den ländlichen Gebieten geöffnet. Die Stadt-Land-Problematik verdient deshalb heute ebenso grosse Aufmerksamkeit wie der «Röschtigraben».

7827

144.2

Der internationale Kulturaustausch als zweiter Schwerpunkt

In der Auslandarbeit verfügt Pro Helvetia aufgrund der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags über ebenso reichhaltige Erfahrung. Die Stiftung will in diesem Bereich die Kontinuität wahren und zusätzliche neue Aufgaben übernehmen. Damit kommt sie den von uns unterstützten Zielen des Strategiepapiers nach, welches sie gemeinsam mit dem BAK und dem EDA ausgearbeitet hat (vgl. Ziff. 133).

Konkret plant Pro Helvetia folgende Massnahmen: ­

Kulturschaffenden aus allen Sparten vermehrt die Möglichkeit geben, im Ausland die Kreativität, Originalität und Vielfalt unseres Landes zu zeigen;

­

verstärkte Förderung des interkulturellen, internationalen Dialogs mit entsprechend ausgerichteten Austauschprojekten;

­

Gewährleisten der Kontinuität beim bestehenden Netz von Aussenstellen;

­

Intensivierung des universitären Austausches auf dem Gebiet der Kulturund Geisteswissenschaften;

­

Ausbau des internationalen Publikationsprogrammes.

Wir sind überzeugt, dass die von Pro Helvetia vorgesehenen Auslandstätigkeiten eine wichtige Hilfestellung auf dem Weg der Schweiz zwischen der Bewahrung ihrer Eigenständigkeit und der aktiven Teilnahme an der Welt und insbesondere der Integration in Europa bieten können. Das Bündel vielfältiger Massnahmen ermöglicht einerseits Schweizer Künstlerinnen und Künstlern, Intellektuellen sowie Akademikerinnen und Akademikern ihr Potential im Ausland zu zeigen und damit zur Verbesserung des Ansehens der Schweiz beizutragen. Anderseits stärkt es den interkulturellen Dialog und damit das Verständnis und den Respekt zwischen uns und den anderen Kulturen der Welt. Dabei ist wichtig, dass der kulturelle Austausch nicht als eigenständige, von den inländischen Fragestellungen losgelöste Tätigkeit zu sehen ist. Vielmehr bedingen und befruchten sich das eine wie das andere. Dazu bemerkt Pro Helvetia in ihrer Eingabe zu Recht: «Kulturaustausch mit dem Ausland beginnt und endet im Inland. Erst die Herausbildung und die Reflexion der eigenen Identität schafft die Voraussetzung für kulturellen Austausch. Ein Land, das sich nicht zu fremden Kulturen in lebendigen Bezug setzt, kann sich nicht entwickeln. Im übrigen findet Auslandarbeit nicht nur im Ausland statt: Die Offenheit einer Gemeinschaft gegenüber anderen Kulturen misst sich nicht zuletzt im Umgang mit den Ausländerinnen und Ausländern im Inland. Und auch von hier stattfindenden interkulturellen Projekten, an denen ausländische Kunstschaffende beteiligt sind, erhält das Schweizer Kulturleben wichtige Impulse».

144.3

Die besonderen Förderungsakzente

Innerhalb ihrer Schwerpunkte schenkt die Stiftung Pro Helvetia besonderen Förderungsakzenten Aufmerksamkeit: ­

7828

Sie will das neue Kulturschaffen vermehrt berücksichtigen, indem sie «die künstlerische Innovation ermöglichen und auch jenen Projekten eine Chance geben» will, «die noch nicht auf breite Unterstützung zählen können».

Damit trägt die Stiftung einerseits dem Umstand Rechnung, dass Kultur nicht statisch ist, sondern sich ständig weiterentwickelt und erneuert. Ander-

seits ebnet der Förderungsakzent der qualitativen Breite des Kulturschaffens den Weg, um später Herausragendes leisten zu können. Gerade hier ist die Kulturförderung der öffentlichen Hand zunehmend gefordert, hat sich doch die private Förderung teilweise aus diesem unspektakulären Feld zurückgezogen (vgl. Ziff. 123).

­

Eine verstärkte Unterstützung sieht Pro Helvetia für Projekte vor, die einer breiten Bevölkerung kulturelle Teilnahme und Eigenaktivität ermöglichen.

Vorhaben mit partizipativem Charakter können mithelfen, das Verständnis der Bevölkerung für kulturelle Anliegen im allgemeinen und für kulturelle Werke im besonderen zu verbessern. Den einzelnen Individuen eröffnen sie zudem die Möglichkeit, sich selber und die eigene Einbettung in ihr engeres und weiteres Umfeld etwas besser zu verstehen.

­

Akzentuiert fördern will Pro Helvetia Vorhaben, die auf Regionen mit eingeschränkter kultureller Infrastruktur ausgerichtet sind. Angesprochen sind damit vorab ländliche Regionen. Das Anliegen, Kultur aufs Land zu bringen, kann arrogant wirken. Richtig verstanden bedeutet es jedoch, der Bevölkerung nicht-städtischer Regionen vermehrte Kulturerlebnisse vor Ort zu ermöglichen. Vor einem Theaterbesuch oder einem Konzert nicht ins Auto oder in den Zug steigen zu müssen, bedeutet oft, überhaupt hinzugehen. Davon können letztlich alle Beteiligten profitieren.

­

Das Fördern von Projekten, in denen die neuen Medien als Ausdruckmittel dienen, entspricht den Zielsetzungen der Strategie des Bundesrates vom 18.

Februar 1998 für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz. Ziffer 35 der Strategie hält zu den «Neuen Formen der Kultur» folgendes fest: «Die neuen Informations- und Kommunikationstechniken (NIKT) ermöglichen neue künstlerische Ausdrucksformen. Die Aus- und Weiterbildung in Nutzung und Anwendung derselben sowie deren Produktion und Verbreitung sind zu fördern. Die multimedialen und interaktiven Möglichkeiten sind für die Kulturvermittlung zu nutzen. Die Bestände der Bibliotheken, Archive, Museen und Sammlungen sind so zu erschliessen, dass sie allen über das Netz zugänglich sind.» Zusammen mit anderen Bundespartnern haben die Stiftung Pro Helvetia und das BAK (Federführung) eine Arbeitsgruppe gebildet, welche konkrete Aktionspläne zum Thema «Neue Formen der Kultur» ausgearbeitet hat. Diese beschlagen in einem ersten Schritt vorab das Zugänglichmachen der bundeseigenen Bestände mittels den NIKT. Hinsichtlich der Förderung des künstlerischen Schaffens mit den neuen Technologien hat die Arbeitsgruppe vorgeschlagen, mit Pilotprojekten konkrete Erfahrungen zu sammeln, um ein Förderungskonzept ausarbeiten zu können. Daneben sollen gezielt soziokulturelle Projekte unterstützt werden, die eine breite Bevölkerung zum Umgang mit den NIKT befähigen (Abbau von Schwellenängsten usw.). Zu beiden Aktionsplänen wird Pro Helvetia mit Hilfe ihrer akzentuierten Förderung einen wichtigen Beitrag leisten können.

­

Die Intensivierung der Kulturvermittlung mittels gezieltem Einsatz der dafür vorgesehenen Instrumente erleichtert die Begegnung mit Kultur. Ohne adäquate Vermittlung läuft Kultur Gefahr, bloss «l'art pour l'art» zu sein und damit ihrer gesellschaftspolitischen Möglichkeiten verlustig zu gehen.

7829

145

Zum Programm

Die Eingabe gibt in ihrem zweiten Teil die für die Jahre 2000­2003 vorgesehenen Tätigkeiten von Pro Helvetia wieder. Die Darstellung ist nach den Fachabteilungen des Sekretariates gegliedert und führt je in das Fachgebiet ein, reflektiert kritisch die bisherige Tätigkeit, erwähnt, was die Stiftung warum nicht tut und erläutert die einzelnen Fördermassnahmen, deren Zweck und die notwendigen Mittel. Insgesamt gewinnt man einen umfassenden Überblick über das, was die Pro Helvetia mit welchen Mitteln und warum weiterhin oder neu tun will.

Das Programm zeigt auf eindrückliche Weise die grosse Vielfalt der Förderungstätigkeit von Pro Helvetia auf. Trotz seiner Breite unterliegt es nicht der Gefahr der Beliebigkeit. Vielmehr will Pro Helvetia ihre Aktivitäten konsequent auf ihre Schwerpunkte ausrichten. Dies kommt auch im Programm zum Ausdruck: Zum einen entsprechen die inhaltlichen Ansätze der ­ als Querschnittsaufgaben durch sämtliche Fachabteilungen hindurch geplanten ­ Schwerpunktmassnahmen den anvisierten Zielen. Die Verständigung und der Austausch zwischen den Regionen sowie der internationale Kulturaustausch sollten damit tatsächlich nachhaltig verstärkt werden können. Zum andern ist die Stiftung auch bereit, dafür die notwendigen Mittel einzusetzen: Für gezielte Massnahmen zur Verständigung und zum Austausch im Inland sollen insgesamt rund 23 Millionen Franken eingestellt werden, was einem Anteil von rund 18 Prozent der budgetierten Förderungsmittel entspricht (ohne Gemeinkosten). Für den Austausch mit dem Ausland sind es rund 74 Millionen Franken oder 58 Prozent. Die übrigen rund 31 Millionen Franken will Pro Helvetia im Inland für die direkte Förderung des Kulturschaffens und die Kulturwahrung einsetzen (24 %). Insgesamt beträgt das Verhältnis zwischen Inland- und Auslandarbeit somit rund 40:60, wobei diese Gegenüberstellung angesichts der gegenseitigen Verbindung der Tätigkeiten nur beschränkte Aussagekraft hat (vgl. dazu Ziff. 144.2).

Nicht abschliessend beantwortet das Programm die Frage, ob es den Ansprüchen der Stiftung hinsichtlich der besonderen Förderungsakzente gerecht wird. Das verstärkte Berücksichtigen des neuen Kulturschaffens und der neuen Medien, der Vermittlung sowie der Projekte, die einer breiten Bevölkerung die kulturelle Partizipation ermöglichen oder auf kulturelle
Randregionen ausgerichtet sind, hängt massgeblich von den tatsächlich eingehenden Gesuchen ab. An diesen Kriterien wird sich Pro Helvetia deshalb vorab bei der konkreten Beurteilung der Unterstützungsgesuche messen lassen müssen. Soweit die Stiftung eigene Projekte plant, lässt sich aber immerhin festhalten, dass sie die genannten Kriterien auf verschiedene ihrer Vorhaben anwenden will. Erwähnt sei an dieser Stelle beispielhaft die gezielte Stärkung des Kulturmobils, welches in der ganzen Schweiz einer breiten Bevölkerung fachliche und infrastrukturelle Unterstützung für eigene Kulturprojekte anbietet.

146

Zu den finanziellen Begehren

146.1

Die Anträge der Stiftung und deren allgemeine Würdigung

Ausgangspunkt für die finanziellen Begehren sind die Aufgaben, zu denen die Stiftung Pro Helvetia gesetzlich verpflichtet ist. Diese sind ­ wie in der Eingabe dargestellt ­ vielfältig und machen unter veränderten Umständen auch neue Aktivitäten unabdingbar. Davon ist insbesondere deshalb auszugehen, weil die Stiftung ihrem gesetzlichen Auftrag nicht vollumfänglich hat nachkommen können. Pro Helvetia 7830

beziffert den finanziellen Bedarf für die Jahre 2000­2003 mit einer Gesamtsumme von 163,398 Millionen Franken, aufgeteilt auf jährliche Tranchen von 39,52, 40,602, 41,012 und 42,262 Millionen Franken.

Wir stimmen mit Pro Helvetia in ihrer Einschätzung der aktuellen kultur(förderungs)politischen Anforderungen überein und sind uns der Bedeutung der Stiftungstätigkeiten für die Schweizer Kultur bewusst. Angesichts der wichtigen Bedeutung der Kultur in der heutigen Zeit, der umfassend erarbeiteten Grundlagen und des zielgerichteten Programms erscheint uns die von der Stiftung beantragte Mittelaufstockung sachlich richtig und vertretbar. Sie würde es Pro Helvetia ermöglichen, ihren gesetzlichen Auftrag optimal zu erfüllen. Aus Rücksicht auf die Situation der Bundesfinanzen müssen wir jedoch klare Abstriche vornehmen.

146.2

Der Antrag des Bundesrates

146.21

Übersicht

Aufgrund der Eingabe von Pro Helvetia und nach unserer eigenen Einschätzung der kulturpolitischen Situation, der Bedürfnisse der Öffentlichkeit im kulturellen Bereich, der Rolle der Kultur bei der Verständigungsförderung im Inland und der Bedeutung der kulturellen Aussenpolitik sehen wir für die Finanzierung der Stiftung Handlungsbedarf in drei Richtungen: ­

Pro Helvetia muss in die Lage versetzt werden, ihren gesetzlichen Auftrag ­ die Kulturwahrung, die Förderung des Kulturschaffens, den Austausch und die Verständigung im Inland, die kulturellen Beziehungen mit dem Ausland ­ in allen Bereichen minimal erfüllen zu können.

­

Besonderes Gewicht kommt den Aufgaben im Bereich des Austausches und der Verständigung im Inland zu; für die akzentuierte Verstärkung ihrer diesbezüglichen Tätigkeiten muss Pro Helvetia besondere Mittel erhalten.

­

Besonders zu gewichten sind auch die gesetzlichen Aufgaben der Stiftung im Bereich der Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland; für den gezielten Ausbau ihrer Auslandstätigkeiten müssen Pro Helvetia ebenfalls spezifische Mittel gewährt werden.

146.22

Das minimale Erfüllen der gesetzlichen Aufgaben im allgemeinen

Die Tatsache, dass Pro Helvetia in letzter Zeit in allen Aufgabenbereichen viele qualifizierte Vorhaben nicht mehr hat unterstützen können (vgl. Ziff. 142), mag zwar bis heute noch zu keinen irreparablen Schäden im kulturellen Leben der Schweiz geführt haben. Begründet ist allerdings die Befürchtung, dass die negativen Auswirkungen mittelfristig ein nicht mehr verantwortbares Ausmass annehmen. Das fein gesponnene Netz der schweizerischen Kulturförderung basiert auf einem labilen Gleichgewicht zwischen Privaten, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie dem Bund (vgl. Ziff. 123). Ausfälle der einen oder anderen Seite sind kurzfristig auffangbar. Mittel- und langfristig kann es sich das Kultursystem Schweiz jedoch nicht leisten, dass einer seiner wichtigsten Partner seinen Grundaufgaben nicht nachkommen kann. Es hilft auch nicht weiter, wenn die beteiligten Förderstellen mit Hin7831

weis auf die Unzulänglichkeit der anderen mit dem Ergreifen eigener Massnahmen zuwarten. Wir sind deshalb der festen Überzeugung, dass der Bund mit einer Aufstockung der Grundausstattung für die Stiftung Pro Helvetia ein nötiges Zeichen setzen muss. Davon wird letztlich die gesamte Kultur unseres Landes profitieren.

Nach unseren Vorstellungen muss Pro Helvetia für die verstärkten Massnahmen zum Austausch und zur Verständigung im Inland sowie für die Pflege der kulturellen Auslandbeziehungen über das Minimum hinausgehende, besondere Mittel erhalten, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Diese besondere Gewichtung entspricht einerseits der ausserordentlichen politischen Bedeutung der betroffenen Gebiete (vgl. Ziff. 122). Anderseits ist Pro Helvetia die einzige gesamtschweizerisch zuständige Institution für Massnahmen des kulturellen Austausches und der Verständigung im Inland. Die Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland ist zudem in erster Linie Bundessache, welche vorrangig in die Zuständigkeit von Pro Helvetia fällt. Der Beitrag, den die Stiftung auf diesen Feldern leisten kann, ist deshalb entscheidend.

In den übrigen Aufgabenbereichen der Stiftung zeigt sich eine etwas andere Lage: Bei der Wahrung unseres kulturellen Erbes und der Förderung des schweizerischen Kulturschaffens ist Pro Helvetia nicht allein tätig. Sie erfüllt ihre Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Städten, Gemeinden und Kantonen und auf Bundesebene mit dem BAK. Hier sind neben einer Erhöhung der Mittel deshalb auch Absprachen über die Art der Aufgabenerfüllung und der Zusammenarbeit geeignet, aus dem insgesamt verfügbaren Geld grösseren Nutzen für die Schweizer Kultur zu ziehen. Dazu unternimmt die Stiftung zusammen mit dem BAK grosse Anstrengungen (vgl.

Ziff. 134-136). Weil für kulturelle Projekte eine Unterstützung durch Pro Helvetia als Referenz gilt und häufig Förderungsgelder anderer Institutionen freimachen hilft, haben bereits bescheidene Krediterhöhungen grosse Wirkung.

Die Mittel, die Pro Helvetia für das Erfüllen ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt, lassen sich nicht mit einer exakten Zahl beziffern. Ausgangslage unserer Überlegungen sind einerseits die im Budget 1998 eingestellten Mittel von annähernd 29,5 Millionen Franken, welche die Stiftung in ihrer Eingabe als Vergleichsbasis herangezogen hat;
unter Abzug der Kreditsperre betrug der Beitrag effektiv 29,25 Millionen. Anderseits zeigt Pro Helvetia in ihrem insgesamt überzeugenden Programm auf, was sie zusätzlich unternehmen müsste, um ihrem gesetzlichen Auftrag optimal nachzukommen. Nach unseren Vorstellungen soll die Stiftung für die akzentuierte Verstärkung ihrer Aufgaben bei der inländischen Verständigungsförderung und bei der Auslandstätigkeiten besondere Mittel erhalten (vgl. die nachfolgenden Ziffern).

Wir beschränken uns deshalb an dieser Stelle auf die von der Stiftung als notwendig erachteten Verstärkungen bei der Kulturwahrung und bei der Förderung des Kulturschaffens: ­

Das musikalische Schaffen (Programmpunkte 2.2/2.4/2.7) und die Produktions- und Autorenförderung in der freien Theater- und Tanzszene (4.1/4.5/4.7) will die Stiftung mit insgesamt rund 500 000 Franken höheren Beiträgen pro Jahr unterstützen.

­

Der angespannten Situation in der Buchbranche will Pro Helvetia neu mit direkten Prämien von jährlich insgesamt 500 000 Franken an ausgesuchte Verlage begegnen, die durch ihre Initiative das kulturelle Leben der Schweiz bereichern (3.8).

7832

­

Ein neuer Aufenthaltsfonds von 200 000 Franken pro Jahr soll den direkten Dialog zwischen Literaturschaffenden und dem Publikum ermöglichen (3.9).

­

Die Erwachsenenbildung soll pro Jahr mit rund 90 000 Franken höheren Beiträgen unterstützt werden (5.2).

­

Für die Gründung und den Ausbau von Orts- und Regionalmuseen und andere Massnahmen im Bereich der Volkskultur will Pro Helvetia jährlich rund 220 000 Franken mehr einsetzen (5.5).

Vor diesem Hintergrund erachten wir eine Erhöhung des jährlichen Beitrags um 0,75 Millionen Franken als notwendig, um der Stiftung das adäquate Wahrnehmen ihres Gesetzesauftrages zu ermöglichen. Damit Pro Helvetia ihre übrigen Aufgaben über das Minimum hinaus erfüllen kann, soll sie besondere Mittel erhalten (vgl. die nachfolgenden Ziff.). Bei der Aufstockung berücksichtigen wir ebenfalls die Teuerung, die massiv angestiegene Anzahl Gesuche und den mit der Übernahme neuer Aufgaben zwangsläufig erhöhten Verwaltungsaufwand, welchem die Stiftung allerdings soweit möglich mit einer Verbesserung ihrer Organisationsstruktur und Abläufe begegnen will (vgl. Ziff. 136 und 147). Wir beantragen Ihnen deshalb, der Stiftung Pro Helvetia unter diesem Titel für die Beitragsperiode 2000­2003 einen jährlichen Beitrag von 30 Millionen Franken zuzusprechen.

146.23

Die besondere Verstärkung des kulturellen Austausches und der Verständigung im Inland

Zur Wichtigkeit der Stärkung unseres nationalen Zusammenhaltes und zur Bedeutung, die dabei der Kultur im allgemeinen und der Stiftung Pro Helvetia im speziellen zukommt, haben wir uns eingehend geäussert (Ziff. 122.1, 132 und 144.1). Pro Helvetia hat in ihrer Eingabe überzeugende Massnahmen zur Verstärkung des kulturellen Austausches und der Verständigung im Inland vorgeschlagen: ­

Den interregionalen Austausch mit Kunstausstellungen, Konzerten, Tanzund Theaterauftritten sowie Schweizer Filmprogrammen will Pro Helvetia über die gesamte Beitragsperiode gesehen mit um rund 2,5 Millionen Franken erhöhten Beiträgen unterstützen (Programmpunkte 1.2/2.3/4.2/4.8/ 8.2.1/8.2.3).

­

Für Übersetzungen von Schweizer Literatur in die anderen Landessprachen sollen insgesamt 650 000 Franken mehr eingesetzt werden (3.5).

­

Die Mittel für das Kulturmobil, welches einer breiten Bevölkerung aller Regionen fachliche und infrastrukturelle Unterstützung für eigene Kulturprojekte anbietet, sollen um rund 490 000 Franken aufgestockt werden (5.1).

­

Pro Helvetia will auch ihre übrigen sozio-kulturellen Bestrebungen schwergewichtig auf den Austausch und die Verständigung im Inland ausrichten und verstärken; der gesamte Mehrbedarf beläuft sich auf rund 1 Million Franken (5.2/5.3/5.6).

­

Verstärkt unterstützen will Pro Helvetia Zeitschriften und Broschüren, die kulturelle Leistungen aus allen Sprachregionen der Schweiz darstellen und verbreiten; die zusätzlichen Kosten betragen 580 000 Franken.

Die Massnahmen werden Wertvolles zur Stärkung des Zusammenhaltes und der Identität der Schweiz beitragen können. Der gesamte Mehrbedarf beträgt rund 7833

5,1 Millionen Franken. Angesichts der angespannten Bundesfinanzen muss Pro Helvetia jedoch gewisse Kürzungen in Kauf nehmen. Wir beantragen Ihnen deshalb, der Stiftung unter diesem Titel für die Beitragsperiode 2000­2003 einen spezifischen Betrag von insgesamt 2,5 Millionen Franken oder durchschnittlich 0,625 Millionen pro Jahr zu gewähren.

146.24

Die besondere Verstärkung der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland

Die politischen Veränderungen in unserem näheren und weiteren Umfeld, die anhaltende Migration, das erodierte Selbstverständnis, unsere fortschreitende Integration in Europa sowie das geänderte Bild unseres Landes sind grosse Herausforderungen für die auswärtige Politik der Schweiz. Zu deren Bewältigung kann die Kultur Wichtiges beitragen; auch dazu haben wir uns eingehend geäussert (Ziff. 122.2, 133 und 144.2). Pro Helvetia hat für den Ausbau ihrer Auslandsaktivitäten vielfältige Massnahmen vorgesehen. Dabei lassen sich folgende Schwerpunkte herauskristallisieren: ­

Schweizer Kunstschaffende sollen vermehrt die Möglichkeit haben, im Ausland ihre Leistungen und die Vielfalt des Schweizer Kulturschaffens präsentieren zu können.

Pro Helvetia will ihre diesbezüglichen Anstrengungen mit Schweizer Kunstausstellungen im Ausland (Programmpunkt 1.1), der weltweiten Verbreitung von digitalisierten Ausstellungen mittels CD ROM (1.7), Auslandauftritten von Schweizer Musik-, Tanz- und Theaterschaffenden (2.1/4.3), der Abgabe von Compact Discs und Partituren (2.5), dem Ausstatten von ausländischen Bibliotheken mit Schweizer Literatur (3.2) und einem intensiveren internationalen Publikationsprogramm (8.1) verstärken. Besonders erfolgsversprechend ist die verstärkte Zusammenarbeit mit ausländischen Kulturinstitutionen, Kontaktpersonen und Veranstaltern, welche einen höheren Beachtungsgrad der schweizerischen Kulturdarbietungen im Ausland ermöglicht.

­

Projekte, die den interkulturellen, internationalen Dialog fördern; dazu gehören auch Vorhaben im Bereich von Wissenschaft und Forschung, wo die Schweiz über grosse Stärken verfügt, die sie im internationalen Kontext einbringen und damit das vorhandene Potential stärken kann.

Pro Helvetia sieht auch bei den Austauschprojekten zahlreiche verstärkende Massnahmen vor: Kontinuierlicher Austausch von Kuratorinnen und Kuratoren zum gegenseitigen Kennenlernen und Animieren der Kunstszene (1.6), grenzüberschreitende Literaturbegegnungen (3.9), internationale Koproduktionen im Theater- und Tanzbereich (4.6), Vermittlung von Schweizer Kultur und Landeskunde im Ausland (5.4), Initiierung von sparten- und länderübergreifenden Kulturprojekten (6.1.5), Aufenthalte von ausländischen Kunstschaffenden in der Schweiz (6.2.1), Veranstaltungen, die Kunstschaffende und Geisteswissenschaftler aus aller Welt zusammenführen (6.2.2. und 6.2.3), Gastdozenturen und akademischer Personenaustausch im Bereich der Kultur- und Geisteswissenschaft (6.2.4), kultureller Austausch Süd-Nord (6.3), besondere Berücksichtigung des internationalen Volkskulturaustausches (6.4) und Präsentation von ausländischen Filmprogrammen in der Schweiz (8.2.4). Auch hier will die Stiftung besonderes Augenmerk auf die

7834

regelmässige Zusammenarbeit mit bestehenden ausländischen Institutionen legen.

­

Die Aussenstellen sind mit ihrer unmittelbaren kulturellen Präsenz für die Intensivierung der internationalen Kontakte und die Vernetzungs- und Vermittlungsmöglichkeiten von grossem Wert; hier will Pro Helvetia die Kontinuität wahren.

Pro Helvetia hat mit ihren insgesamt acht ausländischen Aussenstellen positive Erfahrungen gemacht. In der kommenden Beitragsperiode will die Stiftung einerseits die vier Antennen in Mittel- und Osteuropa, die noch bis Ende 1999 im Auftrag des EDA über einen DEZA-Sonderkredit finanziert werden, auf eigene Rechnung betreiben (7). Anderseits möchte sie ihre übrigen Aussenstellen in Paris, Mailand, Kairo und Kapstadt verstärken (6.1.14). Weil das Wahren der Kontinuität gerade bei den Aussenstellen unabdingbare Voraussetzung für die Nachhaltigkeit ist, erachtet die Stiftung das Weiterführen der Antennen in Mittel- und Osteuropa als prioritär. Dabei nehmen wir zur Kenntnis, dass Pro Helvetia die Infrastruktur dem veränderten Aktivitätenprofil anpassen und aus Spargründen redimensionieren will (Weiterführung ohne Bibliotheken und Dokumentationsstellen, verstärkte Austauschprojekte mit der Schweiz, Gewährleisten des Betriebs durch einheimisches Personal).

Der gesamte Mehrbedarf gegenüber dem Budget 1998 beträgt hochgerechnet auf die gesamte Beitragsperiode rund 28,5 Millionen Franken und sprengt damit den Rahmen des finanziell Möglichen. Wir müssen deshalb grosse Abstriche machen und beantragen, Pro Helvetia für die Verstärkung ihrer Auslandstätigkeiten in der Beitragsperiode 2000­2003 spezifische Mittel von insgesamt 5,5 Millionen Franken bzw. im Durchschnitt 1,375 Millionen Franken pro Jahr zu gewähren. Damit werden schmerzhafte Verzichte nicht zu umgehen sein; die Lage der Bundesfinanzen zwingt uns allerdings, solche negativen Folgen teilweise in Kauf zu nehmen. Mit den von uns beantragten spezifischen Mitteln sollte die Stiftung ihrem gesetzlichen Auftrag immerhin auch hier prioritär nachkommen können.

146.25

Zusammenfassung

Nach unseren Anträgen sollen der Stiftung Pro Helvetia für die Beitragsperiode 2000­2003 Mittel in der Gesamthöhe von 128 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Dies sind rund 35,4 Millionen Franken oder 21.5 Prozent weniger als die Stiftung verlangt hat. Auf der anderen Seite werden Pro Helvetia im Vergleich zu den in der Periode 1996­1999 tatsächlich erhaltenen Beiträgen rund 13,5 Millionen Franken oder 11,8 Prozent mehr gewährt. Gegenüber dem Finanzplan des Bundes bedeuten die beantragten Beiträge einen Zuwachs von insgesamt 12,76 Millionen Franken (2000: 1,77 Millionen; 2001: 1,77 Millionen; 2002: 3,9 Millionen; 2003: 5,32 Millionen). Der Vergleich unseres Finanzierungsantrags mit den von der Stiftung beantragten Mitteln ergibt folgendes Bild:

7835

finanzierter Anteil des Programms der Stiftung 2000­2003 gemäss Botschaft

Erfüllen der gesetzlichen Minimalaufgaben Akzentuierte Verstärkung der gesetzlichen Aufgaben zum Austausch und zur Verständigung im Inland Akzentuierte Verstärkung der gesetzlichen Aufgaben zur Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland Total

nicht finanzierter Anteil des Programms der Stiftung 2000­2003 gemäss Eingabe

120 000 000

9 740 000

2 500 000

2 620 000

5 500 000

23 038 000

128 000 000

35 398 000

Wir sind uns bewusst, dass Pro Helvetia damit einen gewichtigen Anteil ihres Programms nicht wie gewünscht wird realisieren können und auf verschiedene Massnahmen wird verzichten müssen; angesichts der finanziellen Lage des Bundes muss dies in Kauf genommen werden. Immerhin sollten die von uns beantragten Mittel der Stiftung erlauben, die ihr obliegenden Minimalaufgaben hinreichend und in den politisch besonders wichtigen Aufgabenbereichen verstärkt erfüllen zu können. Im Rahmen ihrer Autonomie wird Pro Helvetia dabei selber zu entscheiden haben, welche der konkret geplanten Massnahmen sie durchführen oder allenfalls weglassen bzw. mit weniger Mitteln realisieren will.

146.26

Die zeitliche Staffelung der Beiträge

Bei der Staffelung der Beiträge an die Stiftung gilt es einerseits, die Anforderungen der Haushaltsziels 2001 zu berücksichtigen; bis und mit dem Jahr 2001 sollten daher wenn immer möglich keine Budgeterhöhungen bewilligt werden. Anderseits muss Pro Helvetia möglichst rasch ihre gesetzlichen Minimalaufgaben erfüllen können und erfordert die verstärkte Wahrnehmung ihrer politisch besonders wichtigen Aufgaben ebenfalls bereits ab dem Jahr 2000 gewisse Mittel. Die Beiträge an die Stiftung sind deshalb voraussichtlich wie folgt zu staffeln: 2000 2001 2002 2003

30 Millionen Franken 30 Millionen Franken 33 Millionen Franken 35 Millionen Franken

Damit sind wir überzeugt, sowohl den kulturellen Erfordernissen und den entsprechend gestiegenen Anforderungen an Pro Helvetia, als auch der Situation der Bundesfinanzen gerecht zu werden (vgl. auch Ziff. 311).

147

Zu den Verwaltungskosten und den personellen Begehren

Die sachgerechte Verwendung der Pro Helvetia zugesprochenen Mittel erfordert entsprechenden Verwaltungsaufwand. Die Stiftung kommt ihren Aufgaben mit

7836

einem breit abgestützten, fachlich qualifizierten Stiftungsrat und den operativen Fachabteilungen des Sekretariats mit ihren Sachverständigen nach. Diese Organisationsstruktur hat viele positive Seiten: Zu Recht verweist Pro Helvetia auf die politische Unabhängigkeit und die regionenverbindende Wirkung ihrer gesamten Tätigkeit. Ebenso gewährleistet sie die hohe künstlerische Qualität der unterstützten Projekte und damit die sorgfältige Verwendung der Kulturförderungsgelder, indem eine fundierten Prüfung der eingehenden Gesuche stattfindet.

Pro Helvetia weist auf den ersten Blick gesehen hohe Gemeinkosten auf (1998: 7,98 Millionen Franken). Ein bedeutender Anteil der Gemeinkosten wird jedoch durch die Begutachtung und Begleitung von kulturellen Projekten verursacht (Gemeinkosten Produktion), und fliesst somit direkt oder indirekt in kulturelle Aktivitäten.

Der Anteil der eigentlichen Verwaltungskosten (Gemeinkosten Verwaltung) bewegt sich demgegenüber in der Grössenordnung von bloss rund 1,5 Millionen Franken oder 5 Prozent der Gesamtausgaben. Damit liegen die tatsächlichen Verwaltungskosten, wie Pro Helvetia in ihrer Eingabe zu Recht festhält, deutlich unter den Werten vergleichbarer ausländischer Kulturinstitute (Institut Français, Goethe Institut) oder ­ mit Blick auf die Kosten des Stiftungsrates ­ unter den Ansätzen des Bundes für externe Expertinnen und Experten (vgl. eingehender Ziff. 10 der Eingabe sowie Kapitel «Sollte Pro Helvetia nicht...?»).

Pro Helvetia ist seit längerem bestrebt, ihre Verwaltungsabläufe zu straffen. In verschiedenen Etappen und teilweise mit externer Beratung hat sie in den letzten Jahren ihre Grundlagen erneuert (Wegleitung für Gesuchstellende, Leitbild, Umrisspapier für die Auslandarbeit usw.) und eine neue Kompetenzordnung bei der Gesuchsbehandlung beschlossen. Das Beitragsreglement und die Geschäftsordnung, welche die neue Kompetenzordnung festlegen, sind am 7. Dezember 1998 vom Bundesrat genehmigt worden. Die Effizienz der Arbeitsweise von Pro Helvetia konnte durch diese Massnahmen gesteigert werden. Darüber hinaus will Pro Helvetia ihre Stiftungsstrukturen grundlegend überprüfen. Dazu hat sie eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die folgenden Bereiche überprüft: ­

Aufgabe und Stellung der Stiftung in einer gesamtschweizerischen Politik der Kulturförderung;

­

Zusammenarbeit von Pro Helvetia mit anderen Institutionen;

­

Grösse und Aufgabe des Stiftungsrates;

­

Kompetenzen des Leitenden Ausschusses, der Arbeitsgruppen des Stiftungsrates, der Direktion und der Abteilungen des Sekretariates;

­

Organisationsstruktur auf operationeller Ebene;

­

Aufsicht und Controlling; Qualitätsmanagement.

Die von der Stiftung angestrebten Verbesserungen bedürfen sorgfältiger Abklärung und müssen im Zusammenhang mit den Veränderungen im Gesamtfeld der Kulturpolitik des Bundes gesehen werden (vgl. Ziff. 134 und 135). Sie können daher nicht von heute auf morgen zu konkreten Ergebnissen führen, und es sind verständlicherweise auch keine direkt ablesbaren Resultate in die Eingabe eingeflossen.

Pro Helvetia ist mit einer stark angestiegenen Anzahl Gesuche konfrontiert und wird in der kommenden Beitragsperiode zusätzliche Aufgaben übernehmen. Die Stiftung budgetiert deshalb ­ absolut gesehen ­ verständlicherweise höhere Gemeinkosten; damit werden naturgemäss auch ohne ausdrückliche Personalbegehren höhere Per-

7837

sonalkosten einhergehen. Im Vergleich zu den Gesamtaufwendungen der Stiftung soll der Anteil der Gemeinkosten jedoch deutlich sinken: Belief er sich 1998 noch auf rund 27 Prozent, soll er über die gesamte Beitragsperiode 2000­2003 gesehen 21,5 Prozent betragen. Die von uns beantragte Dotierung von Pro Helvetia beinhaltet eine gewisse Aufstockung der Gemeinkosten und trägt den geschilderten Umständen Rechnung. Mit den angekündigten Verbesserungsmassnahmen sollte es der Stiftung möglich sein, den anstehenden Verwaltungsaufwand sachgerecht zu bewältigen und gleichzeitig den Anteil der Gemeinkosten an den Gesamtaufwendungen zu senken.

Die in dieser Ziffer angesprochenen Fragen hat am 5. Februar 1998 auch die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte aufgeworfen. Pro Helvetia und die Vorsteherin des EDI haben dazu am 9. Juni 1998 Stellung genommen und unter anderem auf die von der Stiftung an die Hand genommenen Verbesserungen hingewiesen. Zwecks eingehenderer Erörterung des Themas ist ein Treffen der Finanzdelegation mit dem BAK und der Stiftung vorgesehen.

2

Besonderer Teil; Kommentar zum Beschlussentwurf

Der Entwurf ist formal mit dem geltenden Finanzierungsbeschluss vom 26. September 1995 (BBl 1995 IV 572) nicht in allen Teilen identisch. Namentlich werden die der Stiftung gewährten Finanzmittel nicht mehr auf die einzelnen Jahre der Beitragsperiode aufgeteilt, sondern als Zahlungsrahmen für die gesamte Beitragsperiode 2000­2003 gesprochen.

Artikel 1 nennt den Zahlungsrahmen an die Stiftung Pro Helvetia für die Jahre 2000­2003. Die Erläuterungen finden sich in Ziffer 146 dieser Botschaft sowie im zweiten Teil der Eingabe der Stiftung.

Artikel 2 hält zum einen fest, dass der Beschluss nicht allgemein verbindlich ist und daher nicht dem Referendum untersteht (vgl. Art. 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes betreffend die Stiftung Pro Helvetia). Zum andern regelt er die Gültigkeitsdauer des Beschlusses.

3

Auswirkungen

31

Finanzielle Auswirkungen

311

Auf den Bund

Für die Stiftung Pro Helvetia wird nach unserem Antrag für die Beitragsperiode 2000­2003 ein Zahlungsrahmen von insgesamt 128 Millionen Franken bewilligt.

Dies sind rund 13,5 Millionen Franken oder 11,8 Prozent mehr, als sie in der vorangegangenen Periode ­ unter Berücksichtigung der Budgetkürzungen und Kreditsperren ­ tatsächlich erhalten hat. Bezogen auf die einzelnen Beitragsjahre ergeben sich gegenüber dem Finanzplan des Bundes 2000­2003 die folgenden Zuwächse: 2000 2001 2002 2003 (2002 + 2 %) 7838

1,77 Millionen Franken 1,77 Millionen Franken 3,90 Millionen Franken 5,32 Millionen Franken

6,27 Prozent 6,27 Prozent 13,4 Prozent 17,9 Prozent

Damit steht unser Antrag in einem gewissen Spannungsverhältnis zu den Anforderungen des Haushaltsziels 2001. Der beantragte Zuwachs ist jedoch in eine Gesamtplanung des finanziellen Mehrbedarfs der beiden Hauptträgerinnen der eidgenössischen Kulturförderung ­ dem BAK und Pro Helvetia ­ für die Jahre 2000­ 2003 eingebettet, welche die Anforderungen des Haushaltszieles 2001 weitestmöglich berücksichtigt (vgl. Ziff. 113). Unserer Überzeugung nach ist der Mehrbedarf zudem mit der besonderen Situation der Stiftung und in Anbetracht der bescheidenen Beträge begründbar. Die nicht mehr vollumfänglich gewährleistete Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sowie die Notwendigkeit der besonderen Stärkung der Aufgabenerfüllung bei der Verständigung im Inland und dem Ausbau der Auslandsaktivitäten machen eine massvolle Erhöhung der Beiträge unabdingbar. Dabei berücksichtigen wir, dass es sich bei der Dotierung der Stiftung Pro Helvetia um einen vergleichsweise geringen Ausgabenposten des Bundes handelt. Ebenso überzeugt sind wir aber, dass es die Situation der Bundesfinanzen im Gegenzug nicht zulässt, den wesentlich höheren Anträgen der Stiftung zu entsprechen.

Die notwendigen Mittel werden im Finanzplan eingestellt und im Rahmen des ordentlichen Vorschlags jährlich zugeteilt. Gemäss Artikel 32 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über den Finanzhaushalt (SR 611.0) bilden Zahlungsrahmen Höchstbeträge, bis zu welchen das Parlament bereit ist, für bestimmte Aufgaben Geld zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat wird diese gesperrten Kredite nur dann freigeben, wenn es die Lage des Bundeshaushaltes erlaubt und das Erreichen der verfassungsmässig fixierten Haushaltsziele dadurch nicht gefährdet wird.

312

Auf Kantone und Gemeinden

Die Vorlage hat keine direkten Auswirkungen auf die Kantone und die Städte bzw.

Gemeinden. Auch wenn die Stiftung ihre Mittel komplementär zu anderen Geldgeberinnen und Geldgebern auszurichten sucht, kann daraus keine Verpflichtung der Kulturförderungsstellen anderer staatlicher Ebenen abgeleitet werden.

32

Personelle Auswirkungen

Wir erlauben uns, Sie in dieser Hinsicht auf unsere Ausführungen in Ziffer 147 zu verweisen.

33

Andere Auswirkungen

Direkte Auswirkungen, insbesondere auf die übrigen Bundesstellen, welche sich mit kulturellen Fragen befassen, hat die Vorlage nicht. Hingegen werden sich im Zuge der angekündigten Überprüfungen allenfalls Verschiebungen in der Aufgabenteilung zwischen den betroffenen Bundesstellen ergeben (vgl. Ziff. 143 und 144).

7839

4

Legislaturplanung

Die Vorlage ist im Bericht über die Legislaturplanung 1995­1999 (BBl 1996 II 293, Anhang A2) angekündigt.

5

Verhältnis zum internationalen Recht

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf das Verhältnis zum internationalen Recht.

6

Rechtliche Grundlagen

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung ergibt sich aus Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung (Budgetkompetenz). Die gesetzliche Grundlage für die Verwendung des Kredits bildet Artikel 3 des Bundesgesetzes betreffend die Stiftung Pro Helvetia. Der Kreditbeschluss ist, weil nicht rechtssetzender Art, nach Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes (SR 171.11) in die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu kleiden. Als solcher untersteht er nicht dem Referendum.

10438

7840