Verlängerung der Frist für den Beginn des Neubaus des Kraftwerks Rheinfelden Gestützt auf Artikel 13 Absatz 2 der Verleihung für die Nutzung der Wasserkraft des Rheins bei Rheinfelden (BBl 1990 II 417 ff.) hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation am 8. Dezember 1999 eine Verlängerung der Frist für den Beginn des Kraftwerkneubaus um 42 Monate verfügt.

28. Dezember 1999

10046

Bundesamt für Wasserwirtschaft

1999-6269