489 Art. 7. Das Post- und Eisenbahndepartement ist ermächtigt, auf Grundlage vorstehender Bestimmungen mit den Kantonsregierungen Verträge über Errichtung von Telephonstationen abzuschließen.
B e r n , den 29. November 1880.
Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:
Welti.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft:
Schieß.
# S T #
Kreisschreiben des
Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände über Errichtung von öffentlichen Telephonstationen.
(Vom 29. November 1880.)
Getreue, liebe Eidgenossen!
Nachdem das Telephon im Auslande schon vielfach zur Verbindung kleinerer Ortschaften mit dem staatlichen Telegraphenneze verwendet wurde, glauben wir, daß diese Einrichtung auch in der Schweiz mit Vortheil eingeführt werden könnte.
Dieselbe soll namentlich denjenigen Ortschaften, deren Verkehr die Errichtung eigentlicher Telegraphenbüreaux nicht wohl rechtfertigen würde, gleichwohl die Möglichkeit telegraphischer Korrespondenz verschaffen, ohne daß dadurch weder den betreffenden Gemeinden, noch dem Bunde erhebliche Opfer auffallen.
490 Demgemäß haben wir die in einer Anzahl von Exemplaren beiliegende Verordnung über diesen Gegenstand erlassen, und ersuchen Sie nun, denjenigen Gemeinden Ihres Kantons, welche davon Gebrauch zu machen im Falle wären, davon Kenntniß zu geben.
Das Post- und Eisenbahndepartement wird gerne bereit sein, jede weitere Auskunft zu ertheilen und bezügliche Verträge mit Ihnen abzuschließen.
Inzwischen benuzen wir den Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in den Schuz des Allmächtigen zu empfehlen.
B e r n , den 29. November 1880.
Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :
Welti.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft :
Schieß.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände über Errichtung von öffentlichen Telephonstationen. (Vom 29. November 1880.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1880
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
52
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
04.12.1880
Date Data Seite
489-490
Page Pagina Ref. No
10 010 905
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