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Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen
Fakultatives Referendum Die Bundesversammlung hat am 31. Januar 1975 drei dringliche Bundesbeschlüsse angenommen : 1. Bundesbeschluss über den Abbau von Bundesbeiträgen 2. Bundesbeschluss über die Festsetzung des Beitrages des Bundes an die Altersund Hinterlassenenversicherung 3. Bundesbeschluss über die Finanzierung der Erwerbsersatzordnung für Wehrund Zivilschutzpflichtige
Nach Artikel 89bIS Absatz 2 der Bundesverfassung sind diese Beschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfnst läuft am 18. Mai 1975 ab.
Für den Text dieser Beschlüsse verweisen wir auf die Sammlung der eidgenössischen Gesetze (AS 7975 177, 181, 183).
Bern, den 17. Februar 1975 Bundeskanzlei
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Dringlicher Bundesbeschluss Die Bundesversammlung hat am 31. Januar 1975 einen dringlichen Bundesbeschluss angenommen: Bundesbeschluss über die Herabsetzung von Anteilen der Kantone an Bundeseinnahmen im Jahre 1975
Er ist nach Artikel 89bls Absätze l und 3 der Bundesverfassung dringlich erklärt worden, gilt bis 3I.Dezember 1975 und wird somit der Abstimmung des Volkes und der Stände nicht unterbreitet.
Für den Text dieses Beschlusses verweisen wir auf die Sammlung der eidgenössischen Gesetze (AS 1975 179).
Bern, den 17. Februar 1975 Bundeskanzlei
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Die Arbeitsgruppe für die Vorbereitung einer Totalrevision der Bundesverfassung («Arbeitsgruppe Wahlen») veröffentlicht ihren Schlussbericht sowie ein systematisches Register zu den Antworten der Kantone. Parteien, Universitäten und Varia auf die Fragen der Arbeitsgruppe.
Band V:
Antworten auf die Fragen der Arbeitsgruppe, systematisches Register 200 Seiten
Fr. 9.50
Band VI: Schlussbericht der Arbeitsgruppe 780 Seiten
Fr 21.--
Die Publikationen können bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale. 3000 Bern, bezoeen werden.
Die Eidgenössische Steuervenvaltung veröffentlicht :
Steuerentlastungen auf Grund von Doppelbesteueningsabkommen für Dividenden, Zinsen. Lizenzgebühren und private Pensionen und Renten Die neue Auflage dieser Broschüre ist auf den Stand vom September 1973 nachgeführt und enthält auf rund 180 Seiten I. eine Liste der Abkommen und Ausführungsvorschriften und eine Übersicht über die staatsvertraglichen Begrenzungen der Steuern; II. eine Sammlung der Merkblätter und Formulare für die einzelnen Länder mit Übersichten über die Steuerentlastungen und Übersetzungen fremdsprachiger Unterlagen ; III. Angaben über Entlastungen in der Schweiz; IV. eine Aufstellung über Entlastungen von schweizerischen Steuern auf Dividenden und Zinsen.
Die Broschüre kann gegen Voreinzahlung von 8 Franken auf Postscheckkonto 30-1631, Eidgenössische Steuerverwaltung, 3003 Bern (bitte auf Rückseite des Abschnitts vermerken:... Ex. Steuerentlastung), bezogen werden.
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Das Eidgenössische Amt für Energiewirtschaft veröffentlicht: l. Die in seinem Auftrag von der Kerntechnischen Sektion der Schweizerischen Vereinigung für Atomenergie ausgearbeitete
Studie über die Versorgung der Schweiz mit Kernbrennstoffen Nur m deutscher Sprache erhältlich.
Preis Fr. 10-
2. Den Bericht der Eidgenossischen Kommission für elektrische Anlagen zur Frage
Optimale Standorte für künftige Atomkraftwerke in bezug auf minimale Transportdistanzen für die elektrische Energie In deutscher und französischer Sprache erhältlich.
Preis Fr. 6-
Die Publikationen können bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.
Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom 1. Januar 1974.
Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.
Preis Fr. 5.-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen
In
Bundesblatt
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Jahr
1975
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
06
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
17.02.1975
Date Data Seite
605-608
Page Pagina Ref. No
10 046 297
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