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# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 3. April 1920.)

Am 29. Marie 1920 hat der französische Botschafter, Herr Paul Eugen Dutasta, dem Bundespräsidenten sein Abberufungsschreiben überreicht.

(Vom 6. April 1920.)

Herrn W. Cecil Strenge wird als Konsul von Grossbritannien in Lugano das Exequatur erteilt.

An Stelle der zurückgetretenen Herren Baron C. F. de Geer, Generalkonsul von Schweden in Genf, und Christiernin, Vizekonsul beim genannten Generalkonsulat, werden die Funktionen eines Generalkonsuls von Schweden in Genf provisorisch Herrn Fritz August Gelotte, Bankdirektor in Genf, übertragen.

In Freetown (Britisch Westafrika) wird ein schweizerisches Honorarkonsulat errichtet, das den Konsularbezirk Sierra Leone umfasst. Zum Honorarkonsul wird ernannt : Herr Friedrich Adolf Schumacher, von Grüningen und Winterthur, Teilhaber der Firma Schumacher & Straumann, General Merchants in Freetown.

Zum schweizerischen Honorarkonsul in St. Louis, Missouri, wird ernannt: Herr Gaston Dubois, von Le Lode, in St. Louis.

Zum schweizerischen Honorarkonsul für den Konsularbezirk Frankfurt a/M. wird ernannt: Herr Theodor Wolfensberger, von Zürich, Bankdirektor in Frankfurt a/M.

Zum Vizekonsul beim schweizerischen Konsulat in Frankfurt a/M. wird ernannt: Herr Emil Deluz, von Genf, derzeit Verweser des genannten Konsulats.

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Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. dem Kanton Bern an die zu Fr. 64,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung einer Fläche von 19 ha in der ,,Baleren", Gemeinden Bargen und Kallnach, 27 °/0, höchstens Fr. 17,280 ; 2. dem Kanton Bern zuhanden der Viehzuchtgenossenschaft Murzelen und Umgebung an die Ausführungskosten einer Wasserversorgungsanlage auf der ,,Limen a , Gemeinden Cormoret und Villeret, veranschlagt zu Fr. 50,300, 15 %, höchstens Fr. 7545 ; 3. dem Kanton Schaffhausen an die Ausführungskosten einer 984 ha umfassenden Güterzusammenlegung in den Gemeinden Neunkirch und Gächlingen, veranschlagt zu Fr. 600,000, 40 °/o, im Maximum Fr. 240,000 ; 4. dem Kanton Waadt an die zu Fr. 425,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Güterzusammenlegung einer Fläche von 95 ha in den Gemeinden Valeyres-sous-Ranees und Montcherand, 25--30%, höchstens Fr. 116,157.

Am 31. März 1920 hat Herr Dr. Cyril Dusek dem Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der tschecho-slowakischen Republik bei der schweizerischen Eidgenossenschaft übermittelt.

Herrn M. Kjöllerfeldt wird als Vizekonsul von Finnland in Lausanne das Exequatur erteilt.

(Vom 9. April 1920.)

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. dem Kanton St. Gallen an die zu Fr. 80,000 veranschlagten Kosten der Ausführung der Waldstrasse Crestalta, Ortsgemeinde Wartau, 20 %, höchstens Fr. 16,000 ; 2. dem Kanton Basellandschaft an die Kosten [einer zirka 2 ha umfassenden Drainage in der ,,Moosmatta, Gemeinde Giebenach, veranschlagt zu Fr. 7000, 30 %, im Maximum Fr. 2100.

22

AiVahlen.

(Vom 9. April 1920.)

Finanz- und, Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Oberzollinspektor und Chef der II. Abteilung der Oberzolldirektion : Comte, Paul, von Landecy, Adjunkt der genannten Abteilung.

Oberzollinspektor und Chef der III. Abteilung der Oberzolldirektion : Häusermann, Samuel, von Egliswil, Inspektor der II. Abteilung der Oberzolldirektion.

Zollinspektor bei der III. Abteilung der Oberzolldirektion : Rochat, François, von l'Abbaye, Abteilungssekretär der Oberzolldirektion.

Kanzleisekretär der I. Abteilung der Oberzolldirektion: Vassalli, Manfredo, von Riva San Vitale, Zollgehülfe I. Klasse in Basel.

Kontrollgehülfe am Hauptzollamt Genf-Bahnhof Frachtgut: Kapp, Jean, von Buttes (Neuenburg), Revisionsgehülfe bei der Zolldirektion in Genf.

Einnehmer am schweizerischen Postzollamt in Pontarlier : Michel, Aloys, von Ölten, Gehülfe I. Klasse am genannten Zollamt.

Kontrollgehülfe am Hauptzollamt Basel S. B. B.-Frachtgut: Reimann, Hermann, von Wölflinswil, Zollgehülfe I. Klasse beim Niederlagshaus Basel.

Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnabteilung.

Betriebsbeamter I. Klasse : Bracher^ Ernst, von Bern, Betriebsbeamter II. Klasse des Eisenbahndepartements.

Betriebsbeamte II. Klasse: Moser, Max, Bureauchef bei der Rhätischen Bahn in Chur, und Leumann, Jakob, von Andwil (Thurgau), Kanzlist I. Klasse der technischen Abteilung des Eisenbahndepartements.

Internationales Bureau des Weltpostvereins.

Sekretär :,, Fourès, Joseph Laurent, Redaktor, in Poitiers (Frankreich).

23

Bekanntmachungen von

Depstrtementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Auslosungen von Obligationen der 37* % eidg. Anleihe von 1909.

Die Auslosung der per 15. August 1920 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen der 3l/z °/o eidg. Anleihe von 1909 wird Sajnstag, den 15. Mai 1920, 9 Uhr vormittags, im Zimmer Nr. 71, Bundeshaus Westbau, stattfinden.

B e r n , den 12. April 1920.

(2.).

Eidgenössisches Finanzdepartement, Kassen- und Rechnungswesen.

Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung und Stempelung.

Auf Grund des Art. 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und gemäss Art. 16 der Vollziehungsverordnung vom 9. Dezember 1916 betreffend die amtliche Prüfung und Stempelung von ElektrizitätsVerbrauchsmessern hat ' die eidg.

Mass- und Gewichtskommission die nachstehenden Verbrauchsmessersysteme zur amtlichen Prüfung und Stempelung zugelassen und ihnen die beifolgenden Systemzeichen erteilt: Fabrikant: Brotm, Baveri & Cie. A.-G., Soden.

Ergänzung zu Spannungswandler, Typen 851, 861, 871, 1141, 1151, 1161, 1171.

B e r n , den 9. April 1920.

Der Präsident der eidg. Mass- und Gewichtskommission : J. Landry.

24

-A-enderungen im

Bestände der Auswanderungsagenturen und ihrer Unteragenten während des I, Quartals 1920.

Als U n t e r a g e n t e n sind angestellt w o r d e n : Von der Agentur ,,Schweiz-Italien" in Zürich: Joseph Viktor Chatton in Zürich.

Franz Otto Curti in Genf.

Von der Agentw Kaiser & Cie. in Basel: August Mathias Lotter in St. Gallen.

Andreas Vordermann in Glarus.

Willi Betschen in Interlaken.

Von der Agentur Eommel & Cie. in Basel : Christian Schlegel in Buchs (St. Gallen).

A. Thöni-Steudler in Meiringen.

Martin Kälin in Einsiedeln.

Von der Agentîir J. Véron, Grauer da Cie. in Genf: Walter Keller in St. Gallen.

Von der Agentur Camille Bontinck in Basel: Paul Conrad Schneebeli in Basel.

Als U n t e r a g e n t e n sind a u s g e t r e t e n : Von der Agentur Eugen Bär in Luzern: A. Thöni-Steudler in Meiringen.

F. M. van Raden in Lugano.

Von der Agentur J. Véron, Gi^auer & Cie. in Genf: Franz Otto Curti in Genf.

Von der Agentur Meiss & Gie. in Zürich: Paul Conrad Schneebeli in Basel.

Von der Agentur A. Kuoni in Zürich : Dr. Gustav Grunau in Bern.

25

Von der Agentur Zwtlchenbart in Basel: Jean Veuillet in St. Maurice.

Von der Agentur Sulmoni & Co. "in Giubiasco: Antonio Induni in Chiasso (gestorben).

Von der Agentur Im Obersteg & Gic. in Basel: Hubert Kessler in Basel (gestorben).

Von der Passageagentiir Galland & Cie. in Lausanne: Heinrich Müller in Zermatt.

B e r n , den 31. März 1920.

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

Regelung des Luftverkehrs.

England und Frankreich haben mit der Schweiz Abkommen zur Regelung des Luftverkehrs abgeschlossen, die nach Ratifizierung durch die zuständigen Regierungen auf den 1. März 1920 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an wird der Luftverkehr zwischen den genannten Ländern einsetzen können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass jedes in die Schweiz einfliegende und jedes die Schweiz auf dem Luftweg verlassende Luftfahrzeug gehalten ist, nur an den gegenseitig vereinbarten Flugplätzen zu landen und von denselben auszufliegen.

Landflugzeuge dürfen in der Schweiz nur an den Flugplätzen von Dübendorf und La ßlecherette (Lausanne) landen und von denselben aus ausfliegen.

Für die Wasserflugzeuge sind die Häfen von Genf, Lausanne (Ouchy), Zürich, Luzern, Romanshorn und Lugano als Landungsund Ausreiseplätze bestimmt.

An allen diesen Stellen sind die nötigen Anordnungen für die Zollabfertigung getroffen worden.

Falls ein aus dem Ausland einreisendes Luftfahrzeug ausserhalb der bewilligten Landungs- und Hafenplätze landet, sei es gezwungen durch höhere Gewalt oder aus Unkenntnis, so hat der Führer durch Vermittlung der Ortsbehörde die Weisung der zuständigen Zollkreisdirektion (in Basel, Schaff hausen, Chur, Lugano, Lausanne oder Genf) einzuholen. Bis zum Eintreffen der

26

Weisung bleibt das Fahrzeug nebst den Insassen und dem Inhalt unter Aufsicht der Ortspolizeibehörde.

Luftfahrzeuge, welche das Gebiet der Schweiz ohne Landung auf Schweizerboden überfliegen, sind von der zollamtlichen Behandlung befreit.

Weitere Mitteilungen an die Gemeindebehörden über diesen Verkehr werden folgen.

B e r n , den 14. Februar 1920.

(3.)..

Eidg. Oberzolldirektion.

Gornergratbahngesellschaft A.-G.

Auf Gesuch der Gornergratbahngesellschaft um Bewilligung eines gerichtlichen Nachlassvertrages im Sinne von Art. 51 ff. des Bundesgesetzes über die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen vom 25. September 1917 hat die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des schweizerischen Bundesgerichtes am 12. März 1920 der Gesuchstellerin eine Nachlassstundung im Sinne von Art. 55 ff. des genannten Bundesgesetzes bewilligt und als Sachwalter den Unterzeichneten ernannt.

Demnach werden alle Gläubiger der Gornergratbahngesellschaft aufgefordert, ihre Forderungen an diese Gesellschaft, soweit sie nicht von Amtes wegen in das Schuldenverzeichnis aufzunehmen sind (Art. 59, Abs. 2, des Gesetzes), bis zum 10. Mai 1920 beim Unterzeichneten anzumelden.

Nicht anzumelden sind die Forderungen aus öffentlichen Anleihen mit und ohne Pfandrecht und die Forderungen, für welche ein zivilrechtliches, im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht in den öffentlichen Büchern eingetragen ist.

Anmeldungspflichtige Gläubiger, die ihre Forderungen innert dieser Frist nicht anmelden, sind bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt (Art. 59, Abs. 3, des Gesetzes).

B r i g , den 6. April 1920.

(2.).

Der vom schweizerischen Bundesgericht bestellte Sachwalter : 0. Kluser, Advokat.

27

Zollbezug auf Postsendungen.

Ungeachtet wiederholter amtlicher Bekanntmachung, den Zollbezug auf P o s t s e n d u n g e n betreffend, wird die Zollverwaltung fortwährend wegen vermeintlich unrichtiger Zollbehandlung der Fahrpoststücke mit Reklamationen überhäuft, welche auf ungenaue, nicht tarifgemässe Deklarationen seiteng der Absender zurückzuführen sind.

Unter Hinweis auf die Art. 11 und 12 des Zolltarifgesetzes von 1902, welche folgendermassen lauten: ,,Art. 11. Güter mit zweideutiger Inhaltsbezeichnung unterliegen der höchsten Gebühr, die ihnen nach Massgabe ihrer Art auferlegt werden kann.

,,Art. 12. Wenn Waren verschiedener Art, welche verschiedene Gebühren zu bezahlen hätten, in einem und demselben Frachtstück verpackt sind, und es erfolgt nicht eine genügende Angabe über die Menge jeder einzelnen Ware, so ist der Zoll für das Gesamtgewicht nach demjenigen Ansätze zu beziehen, welchen der mit der höchsten Gebühr belastete Teil der Ware zu bezahlen hätte."

machen wir neuerdings, wie schon früher, darauf aufmerksam, dass Reklamationen betreffend Zollabfertigung von Postsendungen, für welche eine genaue und tarifgemässe Deklaration bei der Einfuhr nicht vorgelegen hat, unnachsichtlich abgewiesen werden müssen.

Wer daher Waren per Post aus dem Ausland bezieht, handelt in seinem selbsteigenen Interesse, wenn er dafür besorgt ist, dass die Sendung mit einer dem Inhalt entsprechenden und tarifgemäss lautenden Deklaration versehen wird. Zu diesem Behufe wird er am zweckmässigsten den Absender über den genau an den Zolltarif angepassten Wortlaut der mitzugebenden Deklaration instruieren oder ihm wörtlich die bezügliche Inhaltserklärung vorschreiben.

B e r n , den 6. Oktober

1911.

Schweiz. Oberzolldirektion.

28

Wettbewerb- and Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über folgende Arbeiten und Lieferungen zum Hauptbau der Eidg. Technischen Hochschule in Zürich wird Konkurrenz eröffnet: 1. Schreinerarbeiten; 2. Türbeschläge; 3. Parkettarbeiten; 4. Boden- und Wandbeläge; 5. Malerarbeiten.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau des bauleitenden Architekten, Herrn Prof. Dr. Gull (Zimmer Nr. 20 b im Erdgeschoss der Eidg. Technischen Hochschule) jeweilen nachmittags aufgelegt.

Übernahmsofierten sind verschlossen und mit der Aufschrift : ,,Angebot für Hauptbau E. T. H." versehen bis und mit l». April 1920 frankiert einzusenden an die Direktion der eidg-. Bauten.

B e r n , den 31. März 1920.

(2..)

Schweizerische Postverwaltung.

Tuchlieferung.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf für das Jahr 1921 der nachbezeichneten Tücher :

M 8edari

h±l"

innert den

Mindesl

-

^

per m Leisten m cm g 1. 16,000 dunkelblaumeliertes üuiformtuch . . . 140 750 2. 14,000 blaugrau Satin 140 750 3. 10,000 dunkelblaumeliertes Blusentuch . . . . 140 500 4. 11,000 dunkelgraues Manteltuch ohne Strich . . 140 760 Die Preise werden festgesetzt wie folgt: Für das Uniformtuch . . . auf Fr. 35. 45 per m Für den Satin ,, ,, 36. -- ,, ,, Für das Blusentuch . . . . ,, ., 27. 75 ,, ,, Für das Manteltuch . . . . ,, ,, 31. 15 ,, ,, franko lieferbar an unser Materialbureau in Bern und zahlbar inaert 30 Tagen nach erfolgter Prüfung der Ware mit 2°/o Skonto oder nach 3 Monaten netto.

29 Hinsichtlich der Qualität müssen die Tücher den vor dem Krieg gelieferten mindestens ebenbürtig sein. Aufträge an Fabrikanten, die bis jetzt nicht Posttücher erstellten, werden unter dem Vorbehalt erteilt, dass ein bis zum 1. Oktober 1920 vorzulegendes Musterstück augenommen werde.

In bezug auf die Farbe sind die Farbenmuster der Postverwaltung massgebend.

Lieferfrist für die unter l--3 genannten Tücher: 1.Februar 1921; für Nr. 4: I.April 1921.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung der oben bezeichneten Tücher geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Für Packmaterial wird keine Vergütung geleistet, und es wird, soweit es Packtuch betrifft, auch nicht zurückgesandt.

Schweizer-Fabrikanten, die sich um diese Lieferungen bewerben wollen, können Farbentypen beim Materialbureau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern beziehen.

Eingabefrist: 17. April 1920.

(2..)

B e r n , den 26. März 1920.

Schweiz. Oberpostdirektion.

Stellenausschreibungen.

DltnsUbtellung und Aimeldestelli

Departement des Innern, Eidg. Technische Hochschule, Präsident des Schweiz. Schulrates, Zürich

Vikante Stell«

Professur für Hygiene und Bakteriologie

Erfordernis**

AnBesoldimi melding«.

termln

Auskunft über Erfordernisse, Gehalt etc. erteilt die vorbezeichnete Amtsstelle

24. April 1920

(3..).

Amtsantritt: I.Oktober 1920.

Departement des Innern, Eidg. Technische Hochschule, Präsident des Schweiz. Schulrates, Zürich

Professur für höhere Mathematik

Auskunft über Erfordernisse, 24. April Gehalt etc. erteilt die 1920 vorbezeichnete Amtsstelle (3..).

Amtsantritt: 1. Oktober 1920.

Finanz- und Zoll- Sekretär der Kenntnis des Zoll4200 departement, I. Abteilung der dieiistes; Befähigung zur bis Oberzolldirektion Oberzolldirektion Korrespondenz; Mutter- 5800 in Bern sprache französisch

24. April 1920

(2.). .

30 DlenstaUtellung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

AnBesoldung meldungstermln

Finanz- und Zoll- Kanzlist II. Kl. Sicheres und rasches departement, der Abteilung für Rechnen; Kenntnis der

2200

deutschen und Oberzolldirektion Haudelsstatistik In Bern französischen Sprache der Oberzolldirektion Die Stelle ist provisorisch besetzt.

3800

Kontrolleur am Finanz- und Zolldepartement Hauptzollamt (Zollverwaltung), Zürich-Eilgut Zollkreisdirektion In Schaffhausen

4200

Die Bewerber müssen die Prüfung für Gehülfen I.Kl.mitErfolgbestanden haben oder bereits eine Kontrolleur- oder Einnehmerstelle versehen

bis

17. April 1920 (2..)

bis

17. Apri 1920

5100 (2..)

Finanz- und Kontrollgehülfe Gehülfe I. Klasse gemäss 3700 17. April Zolldepartement am Hauptzollamt Art. 16 der Verordnung bis 1920 (Zollverwaltung), Chiasso Staz.G.V. über die Organisation der Zollverwaltung vom Zollkreisdirektion In Lugano 12. Juni 1911 Gründliche Kenntnisse KraftwerkSchweiz.

Bundesbahnen, Betriebsingenieur und Erfahrung auf dem

4600 (2..)

-

15. Mai 1920

Gebiete des Betriebes und des Unterhaltes von Elektrizitätswerken, sowie auf dem Gebiete 1 der Wasser- und Energiewirtschaft und des Energiegeschäf'tes ; ^.

Beherrschung der deutschen Sprache, dazu wenigstens Kenntnis der französischen Sprache (1.)

Anmeldung mit folgenden Angaben: vollständige Personalien; Familienstand; Studiengang; Diplome; bisherige praktische Tätigkeit, im besonderen Tätigkeit im Elektrizitätswerksdienst; Sprachkenntnisse; baldmöglichster Antritt der Stellung; Gehaltsanspruch, einschliesslich der Teuerungszulagen.

Generaldirektion

oder Betriebstechniker, allenfalls auch Beamter mit kommerzieller Bildung auf der Abteilung des Oberingenieurs fürElektrifikation bei der Generaldirektion

-- 30. April Schweiz.

Jüngerer Bau- Abgeschlossene technische 1920 Bundesbahnen, Ingenieur auf der Hochschulbildung, mit Generaldirektion Abteilung des einiger Praxis im Bau Oberingenieurs von Wasserkraftanlagen (2.).

|fürElektrifikation Anmeldung mit Angabe des 'Zivilstandes, der bisherigen Tätigkeit und der Gehaltsansprüche.

Eintritt sofort. Anstellung erfolgt, auf Grund der Vorschriften für das zeitweilig angestellte Baupersonal.

31

Post-, Telegraphen- und Telephonstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und frankiert einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren N a m e n und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfanguahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

Postverwaltung., 1. Posthalter und Briefträger in Mont-la-Ville. Anmeldung bis zum 24. April 1920 bei der Kreispostdirektion in Lausaune.

2. Posthalter in Wiedlisbach. Anmeldung bis zum 24. April 1920 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3. Bureaudieuer in Primtrut. Anmeldung bis zum 24. April 1920 bei der Kreispostdirektion in Neueiiburg.

4. Oberbriefträger in Basel.

5. 2 Briefträger in Basel.

Anmeldung bis zum 24. April 1920 bei der Kreiäpostdirektion in Basel.

6. Postkommis in Kölliken. Anmeldung bis zum 24. .-îpril 1920 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

7. Postkommis in Ruswil. Anmeldung bis zum 24. April 1920 bei der Kreispostdirektion iu Luzern.

8. Postunterbureauchef in Winterthur. Anmeldung bis zum 24. April 1920 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

9. Oberpaketträger in St. Gallen.

10. Koudukteur-Bureaudiener in St. Gallen.

11. Briefträger in St. Gallen.

12. 3 Bureaudiener in St. Gallen.

Anmeldung bis zum 24. April 1920 bei der Kreispostdirektiou in St. Gallen.

1. Kondukteur-Bureaudiener in Genf. Anmeldung bis zum 17. April 1920 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2. Postbureaudiener in Bern. Anmeldung bis zum 17. April 1920 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3. Posthalter und Briefträger in Valangin. Anmeldung bis zum 17. April 1920 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4. Briefträger in Riehen. Anmeldung bis zum 17. April 1920 bei der Kreispostdivektion in Basel.

5. 8 Postkommis in Zürich.

6. Paketträger in Zürich.

7. Postbureaudiener in Zürich.

. 8. Postverwalter in RiHi (Zürich).

Anmeldung bis zum 17. April 1920 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

32 9. Posthalter, in Ganterschwil. Anmeldung bis zum 17. April 1920 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10. 2 Postbureaudiener in Lugano.

11. Posthalter und Briefträger in Ligornetto.

Anmeldung bis zum 17. April 1920 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Ausläufer beim Telegraphenbureau Bulle.

Telegraphist in Chardonne.

Anmeldung bis zum 24. April 1920 bei der Kreistelegraphendirektion in Lausanne.

Dienstchef beim Telegraphenbureau Bern.

Gehülfe I. Klasse beim Telephonbureau Biel.

Gehülfe II. Klasse beim Telephonbureau Biel.

Anmeldung bis zum 24. April 1920 bei der Kreistelegraphendirektion in Bern.

Telegraphist und Telephonist in Rupperswil. Anmeldung bis zum 24. April 1920 bei der Kreistelegraphendirektion in Ölten.

Telephongehülfe II. Klasse beim Telephonbureau Zürich, II. Abteilung.

Anmeldung bis zum 24. April 1920 bei der Kreistelegraphendirektion in Zürich.

Telegraphist in Ganterschwil. Anmeldung bis zum 24. April 1920 bei der Kreistelegraphendirektion in St. Gallen.

Ausläufer beim Telegraphenbureau Burgdorf.

Telegraphist in Wiedlisbach.

Anmeldung bis zum 17. April 1920 bei der Kreistelegraphendirektion in Bern.

Telegraphist und Telephonist in ßheinau. Anmeldung bis zum 17. April 1920 bei der Kreistelegraphendirektion in Zürich.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1920

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.04.1920

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20-32

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