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Voranschlag für

die freiwilligen Bewachungstruppen.

Rechnungsperiode: Dezember 1918 bis 30. April 1920.

Die Bewachungstruppen, inkl. Heerespolizei, werden zur Verstärkung der Grenz- und Zollpolizei verwendet, und deren Organisation, Besoldungsverhältnisse usw. sind geordnet durch den Bundesratsbeschluss vom 7. Januar 1919 und hierauf bezüglichen Ausführungsbeschlüssen.

Die Ausgaben des Rechnungsführers der Bewachungstruppen ( Sold, Verpflegung, Reiseentschädigung, Bureaukosten usw. wurden vorschussweise zu Lasten des Kontos Kriegsmobilmachung angewiesen, ebenso diejenigen der Militärversicherung. Durch Aufstellung eines besondern Voranschlages wird eine richtige Ausgabengruppierung und gleichzeitig eine Ausscheidung dieser Ausgaben aus dem Konto ,,Kriegsmobilmachung" ermöglicht.

Nachdem zwischen den beteiligten Departementen kürzlich eine Konferenz stattgefunden hat, in der die Wünschbarkeit der Beibehaltung dieser Truppe bis zum nächsten Frühling festgestellt wurde, sind die Geldbedürfnisse im vorliegenden Voranschlage bis Ende April berechnet worden, wobei auf einen Abbau des Truppenbestandes gegen die Auflösung hin Rücksicht genommen worden ist. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Ausscheidung der Ausgabe aus dem Konto Kriegsmobilmachung nicht seit der Organisation der Truppe (Dezember 1918) genau vorgenommen werden kann. Die Kosten der Militärrechtspflege, der Transporte, der Notunterstützung usw. können nicht mehr gut auf so lange Zeit zurück ausgeschieden werden, da die hierauf bezügliche Rechnungsstellung nicht überall getrennt erfolgte. Bei den betreffenden Kreditrubriken haben wir dio Angelegenheit erörtert.

1. Ausgaben des R e c h n u n g s f h r e r s , inklusive die direkten Zahlungen des Oberkriegskommissariats . Fr. 29,805,000 Bundesblatt.

72. Jahrg. Bd. I.

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Laut der bei den Akten liegenden Aufstellung betragen die Ausgaben des Rechnungsführers vom 5. Dezember 1918 an (Einrückungstag der ersten Mannschaft) bis Ende August 1919 netto Fr. 14,525,189.13 Das Oberkriegskommissariat zahlte direkt vom 25. Februar 1919 bis 25. November 1919 für Verpflegungsartikel (Hafer, Heu, Stroh, Konserven, Zwieback), Medikamente, Arztkosten, Kasernement, Munition, Pferdemiete, Beschlag usw ,, 599,825. -- Fr. 15,125,014. 13 Auf Grund der von der Nachrichtensektion des Armeestabes festgestellten und voraussichtlichen Beständen in der Zeitperiode September 1919 bis Ende April 1920 werten wir die Ausgabe des Rechnungsführers auf ^ 14,380,894. -- Zu welchem Betrage noch die Ausgaben des Oberkriegskornmissariates für die direkten Zahlungen hinzuzuzählen sind ; wir schätzen sie auf ,, 300,000. -- so dass die Geldbedürfnisse schätzungsweise bei dieser Rubrik zu stehen kommen auf . Fr. 29,805,908. 13 oder rund auf Fr. 29,805,000.

2. Militärgerichte

Fr. 300,000

Bei dieser Rubrik können die Ausgaben erst vom Monat November 1919 aus dem Konto Kriegsmobilmachung ausgeschieden werden, und es sind deshalb hier nur die Geldbedürfnisse für sechs Monate (November 1919 bis Ende April 1920) in Berechnung gezogen worden, wobei eine allmähliche Reduktion des Truppenbestandes berücksichtigt wurde.

Eine Ausscheidung der Ausgabe auf die nach dem 31. Oktober 1919 zurückliegende Zeit kann schon deshalb nicht vorgenommen werden, weil die Gerichtsschreiber nicht für die einzelnen Fälle, sondern zur Bestreitung der Ausgaben à fur et à mesure Geldvorschüsse in runden Summen verlangten. Auch haben die Kantone für die Arrestantenverpflegung nicht getrennt Rechnung gestellt.

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Für die Militärgerichte nehmen wir eine Ausgabe von rund Fr. 270,000 und für die Arrestantenvorpflegung eine solche von ,, 30,000 also insgesamt Fr. 300,000 in Aussicht.

Der Bericht des Oberauditors gibt über diese Ausgabe nähern Aufschluss, wobei noch besonders zu erwähnen ist, dass es sich hier um Ausgaben handelt, die zum guten Teil ebenso gut dem Zolldepartement belastet werden könnten, da es sich in vielen Fällen um Vergehen handelt, die in die Administrativkompetenz des genannten Departements oder in die Zuständigkeit der bürgerlichen Gerichte fallen.

Da aber die Aufdeckung der Vergehen zum grossen Teil durch die Bewachungstruppen erfolgt, glaubten wir, den Betrag in diesen Voranschlag einstellen zu sollen.

3. Militärversicherung

. Fr. 7,400,000

Der Voranschlag .^Bewachungstruppen" lässt sich folgendermassen berechnen : Die Ausgaben für vorübergehenden und bleibenden Nachteil zu Lasten Kriegsmobilmachung, Ordnungsdienst und Bewachungstruppen für die Zeit vom 1. Dezember 1918 bis 31. Oktober 1919 betragen Fr. 29,000,000 Die mutmasslichen Ausgaben für die Zeit vom 1. November 1919 bis 30. Juni 1920 betragen ,, 8,000,000 Total Fr. 37,000,000 Nach den Berechnungen und Begründungen auf Blatt A, Kriegsmobilmachung, fallen 20 °/o dieser Summe zu Lasten Bewachungstruppen, und es ergibt sich somit für die Zeit vom 1. Dezember 1918 bis 30. Juni 1920 ein Budget von 20 % von Fr. 37,000,000 gleich Fr. 7,400,000 Die bei den Akten liegenden Voranschläge geben über die Kreditbegehren noch nähern Ausgabe ist hier bis 30. Juni 1920 berechnet nach Beendigung des Dienstes sich zeigenden als möglich im Voranschlage unterzubringen.

des Oberfeldarztes Aufschluss. Die worden, um die Ansprüche soweit

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4. Bahntransporte

Fr. 150,000

Bis 31. Juli 1919 sind die Ausgaben für Transporte der Bewachungstruppen zu Lasten des Kontos Kriegsmobilmachung bestritten worden. Die Vergütung der Kosten an das genannte Konto kann nicht vorgenommen werden, weil hierzu umfangreiche und zeitraubende Nachschlagungen in den Abrechnungen der Bundesbahnen und in den Tausenden von Transportgutscheinen stattfinden müssen.

Wir stellen deshalb nur die mutmassliche Ausgabe vom 1. August 1919 bis 30. April 1920 ein, und zwar mit Fr. 150,000.

Der allmähliche Abbau im Truppenbestand ist dabei berücksichtigt.

5. Motorwagendienst

. . . :·

Fr. 272,000

Es ist nicht möglich, die Ausgaben des Motorwagendienstes bèi den Konti Kriegsmobilmachung und Bewachungstruppen auszuscheiden.

B Wir haben die Kriegsmobilmachung mit den Kosten des Benzinankaufes und des Schatzungsmaterials, sowie mit der Ausgabe für vier Betriebsmonate N.ovember und Dezember 1919, Januar und Februar 1920 belastet.

Für die Bewachungstruppen stellen wir zwei Betriebsmonate à Fr. 136,000 ein, d. h. Monate März und April 1920, die bei der Aufstellung des Voranschlages der Kriegsmobilmachung nicht mehr in Betracht fallen.

Wir verweisen im übrigen auf die Akten des Motorwagendienstes.

6. Notunterstützung

Fr. 50,000

Den Unteroffizieren und Soldaten der Bewachungstruppen ist unter gewissen Bedingungen die Notunterstützung für deren Angehörige zuerkannt worden.

Da die Kantone nicht getrennt Rechnung stellten, kann die Ausgabe erst vom 1. November 1919 an für die Bewachungstruppe besonders budgetiert werden. Es ist zu hoffen, dass die allmähliche Reduktion des Mannschaftsbestandes die Ausgabe bis Dienstschluss auf Fr. 50,000 beschränken wird.

7. Armeestab, Betriebs- und Abbruchkosten im Telegraphendienst

Fr. 70,000

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Die Vorlagen des Generalstabschefs und des Feldtelegraphenchefs geben nähere Auskunft über diese Kreditbegehren. Der allmähliche Abbau im Dienstbetrieb ist auch hier berücksichtigt worden.

8. Unterkunftsbedürfnisse

Fr. 42,000

Dieser Kredit ist notwendig für die Verbesserung der Unterkunft für den Winter. Es wird auf die bei den Akten liegende Aufstellung verwiesen.

9. Unvorhergesehenes

Fr. 25,000

Für unvorhergesehene Ausgaben und zur Abrundung des Voranschlages glaubten wir noch einen Betrag aufnehmen zu sollen.

Rekapitulation.

1. Ausgaben des Rechnungsführers (inkl. die direkten Zahlungen d e s Oberkriegskommissariates) . . . . F r . 29,805,000 2. Militärgerichte ,, 300,000 3. Militär Versicherung ,, 7,400,000 4. Bahntransporte ,, 150,000 5. Motorwagendienst ,, 272,000 6. Notunterstützung '.n 50,000 7. Armeestab, Betriebs- und Abbruchkosten im Telegraphendienst ., 70,000 8. Unterkunftsbedürfnisse ^ 42,000 9. Unvorhergesehenes ,, 25,000 Fr. 38,114,000

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