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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
(Vom 18. Januar 1938.)
Der Amtsbezirk des schweizerischen Konsulats in Livorno wird mit dem des Konsulats in Florenz zusammengelegt, wobei letzteres inskünftig für das ganze Gebiet zuständig ist.
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Bekanntmachungen von Departements and andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Kreisschreiben des
eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes an die Kantonsregierungen betreffend den Bundesbeschluss vom 28. Oktober 1937 über das Verbot der Eröffnung und Erweiterung von Warenhäusern, Kaufhäusern, Einheitspreisgeschäften und Filialgeschäften.
(Vom 12. Januar 1938.)
Herr Präsident!
Herren Eegierungsräte !
Der Bundesbeschluss vom 28. Oktober 1937 über das Verbot der Eröffnung und Erweiterung von Warenhäusern, Kaufhäusern, Einheitspreisgeschäften und Filialgeschäften, der am 1. Januar 1938 in Kraft getreten ist, tritt an Stelle des gleichnamigen Bundesbeschlusses vom 27. September 1935, der bis zum 31. Dezember 1937 befristet .war. Der bisherige Bundesbeschluss vom 27. September 1935 und die zugehörigen Ausführungsvorschriften (Vollziehungsverordnung vom 8. Oktober 1935, Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 25. November 1935, Verordnung vom 28. April 1936) sind aufgehoben.
Der neue Bundesbeschluss vom 28. Oktober 1937 enthält gegenüber dem frühern Bundesbeschluss einige Lockerungen in bezug auf die Erweiterung und Verlegung. Ferner erfuhr die Stellung der Genossenschaftsverbände und deren Mitgliedergenossenschaften, welche vor dem 1. Mai 1935 Verkaufsstellen geführt haben, eine neue Eegelung, und schliesslich wurde im Interesse einer Vereinfachung die Verordnung vom 28. April 1936 betreffend die Unterstellung der
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
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Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Foglio federale
Jahr
1938
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
03
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
19.01.1938
Date Data Seite
53-53
Page Pagina Ref. No
10 033 511
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