474 2. Für diejenigen Beamten, die in den Jahren 1939 oder 1940 der neuen Amtsdauer die Altersgrenze von 65 Jahren überschreiten, endigt das Beamtenverhältnis mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 65. Altersjahr überschreiten werden, es sei denn, dass die Wahlbehörde das Beamtenverhältnis aus dienstlichen Gründen über diesen Zeitpunkt hinaus von Fall zu Fall verlängert.

3. Wird das Beamtenverhältnis erneuert, obschon der Beamte die Altersgrenze von 65 Jahren bereits im Verlaufe der gegenwärtigen Amtsdauer überschreitet, so bestimmt die Wahlbehörde den Zeitpunkt der Auflösung desselben.

B e r n , den 28. September 1938.

Bundeskanzlei.

986

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Schweizerisches Obligationenrecht.

Die Bundeskanzlei hat eine neue Ausgabe des schweizerischen Obligationenrechts mit den Abänderungen der Revision von 1936 (Bundesgesetz vom 18. Dezember 1936 über die Revision der Titel XXIV bis XXXIII des Obligationenrechts) herausgegeben. Die Broschüre enthält ein Inhaltsverzeichnis.

Verkaufspreis: 2 Fr. 50 und Porto (15 Rp.); gegen Nachnahme 2 Fr. 80.

Postcheckkonto III 233 847

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum I.März 1938 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1.--, zuzüglich 10 Rappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. l, 25.

Postcheckkonto III 233 38

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

475 Die Bundeskanzlei hat eine V. Ausgabe (1987) der

Sammlung der Bundes- und Kantonsverfassungen herausgegeben.

Diese Sammlung (1211 Seiten in 8°) enthält: 1. Die Bundesverfassung mit den bis 31. Dezember 1937 erfolgten Abänderungen, samt einem geschichtlichen Überblick von Dr. E. von Waldkirch, Professor in Bern, und einem Sachregister. Der Text der Bundesverfassung, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in den drei Amtssprachen veröffentlicht.

2. Die Kantonsverfassungen mit den bis 31. Dezember 1937 erfolgten Abänderungen, jede Verfassung mit einem geschichtlichen Überblick und einem Sachregister. Der Text der Verfassungen, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in der amtlichen Sprache des betreffenden Kantons veröffentlicht. Für die Kantone Bern, Freiburg und Wallis sind sie in deutscher und französischer und für den Kanton Graubünden in deutscher und italienischer Sprache herausgegeben.

Der Preis der Sammlung beträgt: In Leinwand gebunden Fr. 7, broschiert Fr. 5 (nebst 60 Ep. Porto).

Postcheckkonto der Bundeskanzlei III 283

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

764

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Bücksicht auf die von der Bundesversammlung am 28. Oktober 1937 beschlossene 986 Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle Zollkreisdirektion In Basel

Eldg.

Oberzolldirektion In Bern Zollkrelsdlrektlon In Schaffhausen

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Kontrolleur Die Bewerber müssen beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Basel-RheinhafenKontrollbeamten der Kleinhimingen Zollverwaltung bekleiden

6000 bis 9600

8. Okt.

1938

Direktor des I. Zoll- Umfassende Kenntnis des kreises in Basel Zolldienstes

10400 bis 14000

1. Okt.

1938 (2..)

4300 bis 7880

1. Okt.

1938

Vakante Stelle

Erfordernisse

Vorstand Die Bewerber müssen beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Thayngen-Bahnhof Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

(2.).

(2..)

476

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermln

Generaldirektion der Post-, Telegraphenund TelephonVerwaltung

3 Abteilungschefs bei Gute allgemeine Bildung; 11900 der Generaldirektion Vertrautheit mit dem Verbis waltungsdienst ; geeignete 15500 (Postinspektorat, fachliche Kenntnisse; Checkabteilung, Fähigkeit zur Leitung einer Kontrolle) Verwaltungsabteilunig ; Beherrschung der Amtssprachen

15. Okt.

1938 (1.)

Generaldirektion der Post-, Telegraphenund Telephonverwaltung

II. Sektionschef bei Gute allgemeine Bildung; der Generaldirektion Vertrautheit mit dem Ver(Postinspektorat) waltungsdienst ; gründliche Kenntnis des Betriebsdienstes, besonders der Postverbindungen (Versand, Bahnposten, Auswechslungsdienst, Flugpost); Beherrschung der Amtssprachen

9000 bis 12600

15. Okt.

1938 (1.)

10400 bis 14000 9000 bis 12600

15. Okt.

1938

Generaldirektion der Post-, Telegraphenenund TelephonVerwaltung

Kreispostdirektor I. Kl in Bern

Gute allgemeine Bildung; grundliche Kenntnis des Verwaltungs- und BetriebsKreispostdirektoren dienstes; Fähigkeit zur II. Kl. in Genf, Leitung eines Postkreises; Aarau und Chur Beherrschung der Amtssprachen

15. Okt.

1938 (D

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1938

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.09.1938

Date Data Seite

474-476

Page Pagina Ref. No

10 033 735

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.