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(Vom 6. Mai 1938.)
Dem an Stelle des zurückgetretenen Herrn Konsul Freiherr Walther von Falkenhausen zum deutschen Berufskonsul in St. Gallen, mit Amtsbefugnis über die Kantone St. Gallen, Appenzell A.-Rh. und I.-Rh. und Thurgau, ernannten Herrn Hermann Kirchhoff wird das Exequatur erteilt.
Der Turegum-Versicherungsgesellschaft in Zürich wird die Konzession zum Betriebe der Rückversicherung in allen Branchen erteilt.
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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Notifikation.
zurzeit unbekannten Aufenthalts.
Am 29. April 1938 hat Sie die eidgenössische Oberzolldirektion in Bern auf Grund des gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens, namentlich gestützt auf das am 8. April 1938 durch den Fahndungsdienst der Zollkreisdirektion Genf gegen Sie aufgenommene Strafprotokoll in Anwendung von Art. 74, Ziffer 13, 76, Ziffer 5, 77, 82, 85 und 91 des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 1925 über das Zollwesen wegen Zollübertretung in Verbindung mit Bannbruch zu einer Busse von Fr. 116-28 verurteilt. Gestützt auf Art. 77 des genannten Gesetzes ist überdies die Einziehung des folgenden Gegenstandes verfügt worden: l aus Frankreich eingeführter Automobilmotor Marke «Peugeot», 6 Zylinder, früher mit Nummernschild 220 509 versehen. Ausserdem sind Ihnen die durch die Untersuchung verursachten Kosten von Fr. 9.20 auferlegt worden. Wenn Sie sich innert 14 Tagen, vom Datum der vorliegenden Notifikation an gerechnet, der Strafverfügung vorbehaltlos unterziehen, so wird Ihnen in Anwendung von Art. 94 des wiederholt genannten Gesetzes und Art. 296 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege vom 15. Juni 1934 ein Viertel der Busse mit Fr. 29.07 nachgelassen. Wollen Sie sich der Strafverfügung nicht unterziehen, so haben Sie innert 20 Tagen Einsprache zu erheben und gerichtliche Beurteilung zu verlangen. Erheben Sie innerhalb dieser Frist keine Einsprache, so erwächst die Strafverfügung unter Vorbehalt der Beschwerde in Rechtskraft.
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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Bundesblatt
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Foglio federale
Jahr
1938
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
19
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
11.05.1938
Date Data Seite
712-712
Page Pagina Ref. No
10 033 611
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