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Bundesblatt 90. Jahrgang.

Bern, den 26. Oktober 1938.

Band II.

Erscheint wöchentlich

Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Salb jähr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & Oie. in Bern-

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1937/38.

(Vom 18. Oktober 1938.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Unter Bezugnahme auf Art. 2 des Eegulativs Ihrer ständigen Alkoholkommissionen vom 10. Juli 1903, beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938 nachstehenden Bericht zu unterbreiten:

I. Allgemeines.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Gesetzessammlung veröffentlichte Erlasse herausgekommen : 1. Bundesratsbeschluss vom 24. August 1937 über die Verwendung der inländischen Kartoffelernte und die Kartoffelversorgung des Landes für das Jahr 1937. A. S. 53, 758.

2. Bundesratsbeschluss vom 24. August 1937 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser. A. S. 53, 751.

3. Bundesratsbeschluss vom 24. August 1937 über Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternte 1937 und Versorgung des Landes mit Tafel- und Wirtschaftsobst. A. S. 53, 755.

4. Bundesratsbeschluss vom 3. September 1937 über die Verwendung von Konzentraten aus einheimischem Kernobstsaft der Ernte 1937. A. S. 53, 789.

5. Bundesratsbeschluss vom 7. September 1937 über die Bückvergütung der fiskalischen Belastung auf den in der Zeit vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937 ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen. A. S. 53, 790.

Bundesblatt. 90. Jahrg. Bd. II.

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6. Bundesratsbeschluss vom 14. Oktober 1937 über Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues auf Tafelobst und vollwertiges Mostobst. A. S. 53, 845, 7. Bundesbeschluss vom 28. Oktober 1937 über die Verlängerung und Anpassung des Fiskalnotrechtes für das Jahr 1938, V.Abschnitt: Gebrannte Wasser, Art. 6. A. S. 53, 853.

Am 29. Dezember 1937 hat das unter dem Namen «Beval» bekanntgewordene Initiativkomitee ein Volksbegehren eingereicht, das 129,384 gültige Unterschriften aufweist und eine Abänderung der Art. 31, 32bl" und 32iuater der Bundesverfassung «im Sinne der Wiederherstellung des vor dem 6. April 1930 bestehenden Zustandes» verlangt. Die eidgenössischen Bäte haben am 25./31. März 1938 von unserem Bericht vom 22. Januar 1938 Kenntnis genommen, mit der Einladung, über die Sache selbst Bericht zu erstatten. Die Abgabe dieses Berichtes fällt jedoch in das nächste Berichtsjahr.

Von den Motionen und Postulaten aus dem Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung, die zurzeit noch hängig sind, betreffen die meisten die Bevision des Alkoholgesetzes, die aber erst in Prüfung gezogen werden kann, wenn über das Schicksal der oben erwähnten Initiative Klarheit geschaffen ist.

Dagegen kann das Postulat vom 4. Juni 1935 Nr. 3252, betreffend Verminderung der Lasten der Alkoholverwaltung, als erledigt abgeschrieben werden. Dank der gestützt auf das Fiskalnotrecht erfolgten Herabsetzung des Übernahmepreises für Kernobstbranntwein von Fr. 2.-- auf Fr. 1.60 je Liter 100 % und den Massnahmen zur Einschränkung des Brennens in den Geschäftsjahren 1936/37 und 1937/38 konnte das Bechnungsergebnis der Alkoholverwaltung wesentlich verbessert werden, so dass die Bechnung der Alkoholverwaltung in diesen beiden Jahren wieder mit Beinerträgen abschloss. Dabei ist festzustellen, dass diese Massnahmen unter aller Schonung der berechtigten landwirtschaftliehen Interessen durchgeführt wurden, so dass auch nach dieser Bichtung den Wünschen des Postulates Bechnung getragen wurde.

Ferner lässt sich auch das Postulat vom 12. Dezember 1934 (Nr. 3208) betreffend die Besteuerung der alten Branntweinvorräte als erledigt abschreiben. Wir haben bereits in unserem Bericht über das Geschäftsjahr 1934/35 der Alkoholverwaltung auf die Schwierigkeit hingewiesen, die sich einer Nachbesteuerung steuerfrei erklärter Branntweinvorräte entgegenstellen.
Tatsächlich sind, wie aus der Aufstellung im VIII. Abschnitt hervorgeht, die alten Branntweinvorräte heute bis auf einen kleinen Best verschwunden, so dass die Frage heute keine Bedeutung mehr besitzt.

Durch Postulat vom 21. April 1936 (Nr. 3336) wurde eine Herabsetzung der Steuer auf Spezialitätenbranntweine angeregt. Diese Frage ist der der Alkoholverwaltung beigegebenen Fachkommission zur Begutachtung unterbreitet worden. Diese hat sich nach Kenntnisnahme eines eingehenden Berichtes der Alkoholverwaltung gegen die Herabsetzung der SpezialitätenSteuer ausgesprochen. Dazu kommt, dass die Preisverhältnisse auf dem Spezialitätenmarkt, die-zur Zeit der Annahme des Postulates hauptsächlich wegen

579 des Vorhandenseins alter unbesteuerter Branntweinvorräte gedrückt waren, wesentlich gebessert haben, so dass eine Herabsetzung der Spezialitätensteuer heute nicht mehr in Frage kommen kann. Durch die neuen Verhältnisse hat auch dieses Postulat seine Erledigung gefunden und ist somit abzuschreiben.

Die Betriebsrechnung des Geschäftsjahres 1937/38 ergibt folgendes Bild : Einnahmen Fr. 16,715,613.09 Ausgaben » 11,536,588.09 Einnahmenüberschuss

Fr. 5,179,030.--

Zu diesem Ergebnis ist zu bemerken, dass der Einnahmenüberschuss, trotz Abschreibungen im Betrage von Fr. 1,615,620.04 auf den Warenvorräten, verhältnismässig günstig ausgefallen ist. Er übersteigt den Einnahmenüberschuss gemäss Voranschlag von Fr. 2 020 000 um nahezu 3 Millionen Franken.

Da vom übernommenen Kernobstbranntwein voraussichtlich auch im nächsten Rechnungsjahr nur ein kleiner Teil zu Trinkzwecken abgesetzt werden kann, wurden die Vorräte an Kernobstbranntwein und -Spiritus ebenfalls auf den im Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses geltenden Weltmarktpreis von Fr. 28 je hl 100 % abgeschrieben.

Einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis hatte die Durchführung der Verwertung der grossen Obsternte 1937 auf brennlosem Wege. Durch die ergriffenen Massnahmen konnten bedeutende Mengen Obst und Obstabfälle dem Brennen entzogen werden. Auf diese Weise blieb die Übernahme an Kernobstbranntwein auf rund 10 000 hl beschränkt. Auch der grössere Ertrag an Steuern und Abgaben hatte eine Mehreinnahme zur Folge.

Über den A b s a t z an gebrannten Wassern durch die Alkoholverwaltung gibt nachstehende Übersicht Auskunft: Es wurde in den Jahren 1928 bis 1937/38 abgesetzt: Trinksprit Trinksprit

Kernobst-

branntwein

Verbilligter Sprit^

hl 100% hl 100% hl 100% 1928 . . . 36006.27 -- 1929 . . . 38 375. 24 -- -- 72. 31 1930 . . . 62236,.09 -- 38. 18 1931 . . . 35556..70 1932 . . . 36 420.,49 2121. 33 -- 1933/34 (1% Jahre) 2701.,40 7. 35 12 289. 38 8. 87 8655. 86 1934/35 . . 2271.,02 20. 43 5896. 82 1935/36 . . 5667.,08 1936/37 . . 11 238. 97 2211. 06 3708. 87 1937/38 . . 9918. 06 1654. 07 7342. 27

Brenn-

spiritus

p Industrieriti,

Zusammen Zusammen

hl 100% 52149.65 54233. 49 52468. 01 51517. 83 49867. 74

hl 100% 37689.74 40544 .76 39066 .96 34500 .48 28925 .53

72 429. 85 46 264. 39 45 535. 18 44 267. 02 43 155. 29

49967 .-- 137 394. 98 34680 .49 91880.63 37208 .96 94328.47 41064 .21 102490.13 42197 .91 104267.60

hl 100% 125845.66 133153.49 153843.37 121613.19 117335.09

580 Wie die vorstehenden Zahlen zeigen, ist der Trinkspritverkauf des Berichtsjahres etwas niedriger als im Vorjahr, was aber zur Hauptsache darauf zurückzuführen ist, dass im Geschäftsjahr 1936/37 die Verbraucher von Sprit für pharmazeutische und kosmetische Zwecke während 7 Monaten Trinksprit beziehen mussten und nur während fünf Monaten verbilligten Sprit erhalten konnten, während ihnen dies im ganzen Geschäftsjahr 1937/38 möglich war*).

Dementsprechend zeigte auch der Verkauf an verbilligtem Sprit gegenüber dem Vorjahr eine wesentliche Zunahme.

Etwas zurückgegangen ist der Verkauf an Kernobstbranntwein. Es ist aber z. T. dem Umstand zuzuschreiben, dass im Berichtsjahr viel mehr Kernobstbranntwein durch die Produzenten mit Selbstverkaufsbewilligung und unter Bezahlung der Selbstverkaufsabgabe als im Vorjahr verkauft worden ist.

Der Brennspiritusverkauf ist um ein geringes hinter dem Vorjahr zurückgeblieben; dabei hat der Industriespritverkauf etwas zugenommen.

Die Organisation der Alkoholverwaltung wurde durch Schaffung einer Sektion für den Aussendienst und eines besondern Dienstzweiges für den Warenverkehr weiter ausgebaut.

Die Zahl der nebenamtlich geführten Brennereiaufsichtstellen wurde durch Zusammenlegungen um 139 vermindert. Am 30. Juni 1938 bestanden noch 2796 Brennereiaufsichtstellen gegen 2935 am 30. Juni 1937.

Über die einzelnen Kommissionen ist folgendes zu berichten: 1. Fachkommission.

Im Berichtsjahr hat die Fachkommission drei Sitzungen abgehalten, die der Erörterung von Prägen der Branntweinerzeugung, der Kartoffel- und Obstverwertung, sowie der Spezialitätenbesteuerung und der Begelung der Hausbrennerei gewidmet waren.

2. Expertenkommission.

Die Expertenkommission, die gestützt auf unsern Beschluss vom 14. Juni 1937 eingesetzt wurde und die als Ausschuss der Fachkommission amten soll, hielt im Berichtsjahr fünf Sitzungen ab, an denen vor allem Fragen der Aufarbeitung von Kernobstbranntwein auf Feinsprit, der Erteilung von Brennereikonzessionen und der Aufstellung eines Pflichtenheftes für Industriebrennereien, sowie die Regelung der Kartoffelbrennereien und die Massnahmen für die Verwertung der Obst- und Kartoffelernte erörtert wurden.

3. Alkoholrekurskommission.

un Bestände der Kommission ist eine Änderung in dem Sinne eingetreten, als das demissionierende Mitglied,
Herr Beinhold Hunziker, durch Herrn Pro*) Gemäss Finanzprogramm II vom 31. Januar 1936 durfte verbilligter Sprit nur öffentlichen Krankenanstalten, nicht aber an andere Verbraucher von Sprit zu pharmazeutischen und kosmetischen Zwecken abgegeben werden. Durch Bundesratsbeschluss vom 2. Februar 1937 wurde die Abgabe von verbilligtem Sprit wieder zugelassen.

581 fessor Dr. Ad. Gasser, alt Nationalrat. in Winterthur, bisher Ersatzmann, ersetzt -wurde. Als neuer Ersatzmann -wurde gewählt Herr Matthias Störi, Mostereiverwalter in Affoltern a. A.

Die Kommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres zwei Sitzungen abgehalten. Die Geschäftsstatistik zeigt folgendes Bild: Aus dem Vorjahr übernommen '. . . . 6 Beschwerden Eingänge im Berichtsjahr 29 » Zusammen 35 Beschwerden davon 2 Eevisionsgesuche.

Hievon wurden erledigt: durch teilweise Gutheissung 2 Beschwerden durch Abweisung 16 » durch Eückzug . . . , 5 » durch Überweisung an die Alkoholverwaltung 6 » durch Überweisung an das Finanz- und Zolldepartement . l Beschwerde Hängig 5 Beschwerden Zusammen wie oben 35 Beschwerden 4. Schätzungskommission.

Die Schätzungskommission ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten.

II. Verwaltung.

(Einschliesslich Verzinsung und Gebäudeunterhalt.)

A. Personal.

Der Personalbestand betrug am Ende der Berichtsperiode: B

Allgemeine Verwaltung Lagerhaus und Eektifikationsanstalt Delsberg Lagerhaus Burgdorf Lagerhaus Romanshorn

eamte StändiVorübeGesamtbestandend Angestellte Arbeiter gestelltes bestand Personal 94 -- 2 96 5 l 4

2 l 2

6 l l

13 3 7

104

5

10

119

Der Personalbestand musste im Verlaufe des Berichtsjahres um 6 Arbeitskräfte vermehrt werden. Die Vermehrung wurde bedingt durch die ansteigende Geschäftslast.

582

B. Gesamtauslagen für Verwaltung (Eubrik II l).

1. Allgemeine Verwaltung: Fr.

Besoldungen, Gehälter und Zulagen 579 681.45 davon ab : für 2 Leiter von Brennereiaufsichtsstellen im Angestelltenverhältnis 5380.75 Eeisekosten T. . . . T Andere Entschädigungen Hausdienat Zentralamt : 4 Aufräumerinnen nebst Aushilfe Büroentschädigung an Kontrollbeamte . . . .

Beiträge an die Versicherungskasse Beiträge an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Unvorhergesehenes Personalausgaben

Laut Rechnung Laut Voranschlag 1937/38 1937/38

Fr.

Fr.

574300.70 98636.67 1094.10

576252.-- 80000.-- 2000.--

10002.70 945.80 82714.60

9000.-- 1000.-- 75894.--

600.-- -- 768 294.57

800.-- l 054. -- 746 000. --

11355.85 22937.05

10000.-- 18000.--

37482.75 7274.27 82605.88 1283.30 6481.30 119420.40

36000.-- 25000.-- 30000.-- 2000.-- 10000.-- 131000.--

ab: Mietzinse und Eückerstattung an Verwaltungskosten (vorwiegend aus dem Bezug von Bewilligungsgebühren und aus Straffällen) Sachausgaben

11588.54 107831.86

5000.-- 126000.--

Total allgemeine Verwaltung

876126.43

872000.--

Beleuchtung, Heizung und Reinigung . . . .

Druck von Berichten Geschäftsbücher, Formulare und literarische Anschaffungen, einschliesslich Buchbinderkosten Schreibmaterial und Chemikalien Post-, Telephon- und Telegraphenkosten . . .

Versicherung der Gebäude usw. . . .

...

Verschiedenes

583 Laut Rechnung Laut Voranschlag 1937/38 1937/38

Fr.

2. Lagerverwaltung (Lagerhäuser und Bektifikationsanstalt) : a. Eigene Lager: Burgdorf: Personalausgaben*) Sachausgaben

Fr.

17177.75 6016.18

16000.-- 8300.--

23193.93

24300.--

61439.15 27603.61

57300.-- 25400.--

89042.76

82700.--

41789.90 23389.50

42000.-- 23700.--

65179.40

65700.--

12571.70 21873.35 19952.55 11286.05

13000.-- 28000.-- 27300.-- 15000.--

65683.65

83300.--

243099.74

256000.--

3.Beratungen, Gutachten usw

23671.40

30000.--

4. Vergütung an die Zollverwaltung . . .

59314.90

75000.--

Delsberg:

Personalausgaben*) Sachausgaben

Romanshorn: Personalausgaben*) Sachausgaben b. Mietlager: Aarau Basel Goldau Verschiedene Total Lagerverwaltung

Gesamttotal 1202212.47 1233000.-- Die Gesamtausgaben für die Verwaltung (Rubrik III) konnten unter der im Voranschlag enthaltenen Summe gehalten werden, wenn auch bei einzelnen Posten höhere Beträge nötig waren, als vorgesehen.

Die Mehraufwendungen für das Personal wurden zur Hauptsache bedingt durch die Anwendung des Bundesbeschlusses vom 28. Oktober 1937, in welchem die Abzüge des Finanzprogramms 1936 gemildert wurden, und durch vermehrte Eeisekosten infolge erhöhter Kontrolltätigkeit.

*) Inbegriffen:

Burgdorf Fr.

Delsberg Fr.

Außerordentliche Entschädigungen. . 160.-- 367.40 Beiträge an die Versicherungskasse. . l 721.60 5 136.65 Beiträge an die Unfallversicherung. . 150.05 581.60 Reisespesen 17.60 385.-- 2049.25 6470.65

Romanshorn Fr.

Zusammen Fr.

172.-- 4743.75 121.25 291.80 5328.É

699.40 11602.-- 852.90 694.40 13848.70

584 C. Verzinsung (Rubrik II o).

Die Ausgaben betragen: Zinsvergütung an das Finanz- und Zolldepartement auf Vorschüssen für Rechnung der Kantone Fr. 334444.45 Zinsvergütung an die Zollverwaltung . .

» 5473.75 Zinsvergütung auf Hinterlagen » 800.-- Verzinsung des Versicherungsfonds . . .

» 56 747.75 Verzinsung des Verleiderfonds » 2 417.65

.r r. oyy ODO . b(r

Die Einnahmen betragen: Zinsbelastung der Kantone auf «Debitoren» auf Vorschüssen des Finanz- und Zolldepartementes (wie oben) Fr. 334444.45 Zins aus der Postcheckrechnung . . . .

» 199.90 Zins aus Grundpfanddarlehen » 14 716.55 Zins aus verschiedenen Vorschüssen. . .

» 665.70 Zins aus rückständigen Steuerforderungen usw » 2 593.85 » 352620.45 Überschuss der Passivzinsen über die Aktivzinsen . . . .

Fr. 46 763.15

D. Unterhalt der Gebäude und Vervollständigung der Ausrüstung (Eubrik II«).

Es wurden vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938 für Unterhalt der Gebäude der Alkoholverwaltung und Vervollständigung der Ausrüstung Fr. 99405.75 ausgelegt, und zwar für: Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern Fr. 83 180.05 Lagerhaus Burgdorf » 7988.70 Lagerhaus und Rektifikationsanstalt Delsberg » 17346.70 Lagerhaus Romanshorn » 12 741.55 Mietlager Aarau und Basel » 922.80 Ankauf, Ausrüstung und Reparaturen von Kesselwagen und Verschiedenes » 27645.10 Fr. 99824.90 abzüglich : Zahlungen von Spritbezügern usw. für Reparatur von Fässern und Rückerstattungen

»

419.15

Reinausgaben Fr. 99405.75 Im Voranschlag war eine Ausgabe von Fr. 100 000 vorgesehen. Beim Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern sind neben den ordentlichen Unterhaltsarbeiten die Einrichtung einer grössern Telephonzentrale, der Einbau eines

585neuen Heizkessels, die Umänderung einer Dienstwohnung in Bureauräume, der Ankauf von Mobiliar usw. zu erwähnen.

Beim Lagerhaus Burgdorf sind für Einrichtungen zur Abgabe von Brennspiritus rund Fr. 5000 verausgabt worden.

Bei den Ausgaben für Kesselwagen handelt es sich vorwiegend um den Ankauf von zwei Kesselwagen, sowie um eine Teilverrechnung für Wagen, die aus einem Straffall übernommen wurden, und um die Ausrüstung von vier Kesselwagen mit der neuen G-uterzugsbremse.

III. Brennereiwesen.

A. Konzessionsbrennereien und ihnen gleichgestellte gewerbliche Brennauftraggeber.

Am 30. Juni 1938 waren insgesamt 3513 provisorische Brennbewilligungen ausgestellt, wovon 1149 auf Kernobstbrennereien, 1143 auf Spezialitätenbrennereien und 1221 auf Lohnbrennereien entfallen. Im Verlauf des Berichtsjahres sind 229 Bewilligungen erloschen, und zwar 95 durch Aufkauf der Brennereieinrichtung, 51 durch Übertragung und 83 durch Einteilung zu den Hausbrennern. Neu erteilt wurden 165 Bewilligungen, wovon 53 zum Brennen von Kernobst, 69 zum Brennen von Spezialitäten und 43 zum Brennen im Lohn.

Am 30. Juni 1938 betrug die Zahl der Inhaber von provisorischen Brennbewilligungen 1741. 1209 Inhaber besassen zwei oder drei Bewilligungen.

Die Zahl der gewerblichen Brennauftraggeber betrug am 30. Juni 1938 2573 gegen 2481 Ende Juni 1937.

B. Hausbienner und ihnen gleichgestellte Brennauîtraggeber.

Die Verarbeitung der Brennkarten durch das Eidgenössische Statistische Amt ermöglicht interessante Einblicke in die Entwicklung und die Zusammensetzung der Branntweinerzeugung und des steuerfreien Eigenbedarfes der Hausbrenner und gleichgestellten Brennauftraggeber in den einzelnen Kantonen.

"Wir geben im Nachfolgenden die wichtigsten Ergebnisse bekannt.

Eingegangene ausgefüllte Brennkarten: Brennjahr 1932/33

Brennjahr 1933/34

Brennjahr 1934/35

Brennjahr 1935/36

Brennjahr 1936/37

Hausbrenner . .

Brennauftraggeber

32122

30513

29 228

27653

26577

79827

82823

107 114

110 511

94655

Zusammen . . .

111 949

113 336

136 342

138164

121 232

586

Es ist zu beachten, dass die Zahl der ausgefüllten Brennkarten stark vom jeweiligen Ernteausfall abhängt. Àusserdem ist in Betracht zu ziehen, dass die Produzenten in den letzten Jahren über ihre Verpflichtungen gegenüber der Alkoholverwaltung besser aufgeklärt waren, als zu Beginn der Wirksamkeit des neuen Gesetzes und deshalb auch die Karten besser ausgefüllt werden.

Wenn die Zahl der Brennauftraggeber im Verhältnis zur Zahl der Hausbrenner .zugenommen hat, so ist dies auch dem Umstand zuzuschreiben, dass im Laufe der Jahre rund 4600 Hausbrennapparate aufgekauft wurden, deren Besitzer nun vielfach Brennauftraggeber geworden sind.

Die Branntweinerzeugung der Hausbrenner und gleichgestellten Brennauftraggeber betrug in den Brennjahren 1932/33--1936/37: Erzeugt durch

Brennjahr 1932/33

Brennjahr 1933/34

Brennjahr 1934/35

Brennjahr 1935/36

Durchschnitt!, Brennjahr Jahres1936/37 erzeugung

Liter Liter Liter Liter Liter Liter Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*)

Hausbrenner . . 1 417 521 830 702 1 685 0811 332 564 571 862 1167546 Brennauftraggeber . . . . 3 205 218 1 975 9504 654 086 4212698 1 729 2543 155 441 Gesaraterzeugung 4 622 739 2 806 652 6 339 167 5 545 262 2 301 116 4 322 987

Auf die einzelnen Branntweinarten verteilen sich diese Branntweinmengen wie folgt: Branntwein aus

Brennjahr 1932/33

Brennjahr 1933/34

Brennjahr 1934/35

Brennjahr 1935/36

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Brennjahr Durchschnittl.

Jahres1936/37 erzeugung Liter Branntwein

Liter Branntwein

Kernobst. . . . 3 912 419 2 368 703 4 990 353 4 589 595 1 726 1593517446 Kirschen . . . .

162 318 146 500 732 581 173 729 180 276 279 081 Zwetschgen und Pflaumen . .

241 822 24573 121 837 257 251 16805 132 457 Traubentrester, Weinhefe und Weinresten . .

281 810 236 831 461 226 494 892 357 471 366446 18987 18314 Enzianwurzeln .

16655 20773 15459 18038 anderen Roh11058 14856 7715 9022 9519 stoffen. . . .

4946 Gesamterzeugung 4 622 739 2 806 652 6 339 167 5 545 262 2 301 116 4 322 987 *) Gezählt wurden die Liter Branntwein effektiver Gradstärke, so wie sie in der Brennkarte eingetragen waren. Diese bewegt sich im grossen ganzen zwischen 50 und 60 Vol. %

587

Erzeugung von Branntwein je Betrieb: Durchschnittliehe Erzeugung an Kernobstbranntwein Spezialitätenbranntwein Branntwein insgesamt je Betrieb, der je Betrieb, der je Betrieb, der Spezialitätenbranntwein Kernobstbran ntwei n Branntwein erzeugt erzeugt erzeugt

Brennjahr

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

.

.

.

.

.

57 37 53 50 26

19 16 22 20 14

1932--37 .

44

18

49 32 47 43 23 39

1932/33 1933/34 1934/35 1935/36 1936/37

1

Aus der vorstehenden Tabelle lasst sich deutlich erkennen, dass Branntweinerzeugung und Obsternte in enger Beziehung zueinander stehen.

Aufschlussreich ist auch nachfolgende Zusammenstellung der durchschnittlichen Branntweinerzeugung je Betrieb m den. einzelnen Kantonen.

588 D u r c h s c h n i t t l i c h e B r a n n t w e i n e r z e u g u n g je Branntwein erzeugender Betrieb:

Brennjahr

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden. . . .

Nidwaiden . . .

Glarus Zug Freiburg . . . .

Solothurn. . . .

Baselstadt . . .

Baselland. . . .

Schaffhausen . .

Appenzell A. -Eh.

Appenzell I.-Bh.

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau Thurgau . . . .

Tessin Waadt Wallis Neuenburg . . .

Genf Schweiz insgesamt . . . .

1932/33 Liter Branntwein

1933/34 Liter Branntwein

1934/35 Liter Branntwein

1935/36 Liter Branntwein

127 25 132 17 79 38 68 24 219 23 25 21 19 25 36 37 35 21 47 63 11 33 19 36 42

67 20 73 18 46 28 32 18 130 18 18 27 17 19 37 28 28 16 29 47 7 26 17 23 30

m 3l 126 17 78 41 57 21 311 35 29 30 26 22 36 32 33 19 49 50 10 40 20 29 47

106 27 114 16 72 39 48 20 250 28 26 18 17 21 27 35 32 21 46 51 9 35 16 24 39

45 19 55 18 28 24 27 15 67 18 17 13 14 14 19 10 19 13 23 28 9 23 14 17 39

49

32

47

43

23

1936/37 Liter Branntwein

Vorstehende Übersicht zeigt von Kanton zu Kanton grosse Unterschiede entsprechend der Verschiedenheit ihrer Verhältnisse. Wenn die Kantone der welschen Schweiz und der Tessin im allgemeinen niedrigere Ziffern aufweisen, so rührt dies davon her, weil es sich hier vorzugsweise um Spezialitätenbranntweine handelt, während in der Ost- und Zentralschweiz der Kernobstbranntwein die Hauptrolle spielt. Dabei bestehen natürlich auch innerhalb des Kantonsgebiets sehr grosse Unterschiede.

589 Die zum s t e u e r f r e i e n Eigenbedarf z u r ü c k b e h a l t e n e n Mengen Branntwein sind in den Brennkarten wie folgt angegeben worden: nitt lieber Eigen t Kernobstbranntwein Spezialitätenbranntwein je Betrieb, der Kernobst- je Betrieb, der Spezialibranntwein zum Eigentätenbranntwein zum bedarf beansprucht Eigenbedarf beansprucht Du r c h s c h

Brennjahr

1932/33 .

1933/34 .

1934/35 .

1935/36 .

1936/37 .

1932/33bis 1936/37 .

edarf an Branntwein insgesamt je Betrieb, der Branntwein zum Eigenbedarf beansprucht

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

30 25 30 24 22

15 12 16 14 12

27 22 28 23 ·20

26

14

24

Die Tabelle zeigt, dass die Eigenbedarfsziffern von Jahr zu Jahr nicht stark auseinandergehen und eher eine rückläufige Tendenz zeigen. Dabei ist es natürlich, wenn der Produzent den Eigenbedarf an Spezialitätenbranntwein knapper bemisst, als beim gewöhnlichen Kernobstbranntwein, bei dem auch die Verdienstmöglichkeit geringer ist als beim «Edelbranntwein».

Dass die zum Eigenbedarf beanspruchten Mengen Branntwein in den einzelnen Kantonen stark auseinandergehen, kann angesichts der grossen Unterschiede in den Lebensgewohnheiten unserer Bevölkerung nicht verwundern.

590 Der d u r c h s c h n i t t l i c h e Eigenbedarf an B r a n n t w e i n je Eigenb e d a r f b e a n s p r u c h e n d e r Betrieb nach K a n t o n e n b e t r ä g t :

Brennjahr

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz . . . .

Obwalden . . .

Nidwaiden . . .

Glarus Zug . . .

Freiburg . . . .

Solothurn . . .

Baselstadt . . .

Baselland. . . .

Schaffhausen . .

Appenzell A.-Eh.

Appenzell I.-Bh.

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau Thurgau . . . .

Tessin Waadt Wallis Neuenburg . . .

Genf Schweiz insgesamt . . . .

1932/33 Liter Branntwein

1933/34 Liter Branntwein

1934/35 Liter Branntwein

1935/36 Liter Branntwein

1936/37 Liter Branntwein

22 25 82 18 41 33 41 18 50 24 25 16 17 16 26 30 21 14 25 26 10 27 13 27 28

18 28 66 18 31 27 28 16 36 20 20 20 16 12 28 26 19 12 20 22 8 22 13 17 20

22 29 74 17 41 34 42 20 46 32 27 23 20 15 26 27 22 14 26 23 9 31 16 20 28

16 22 66 15 35 31 33 15 41 25 21 13 13 9 14 21 16 12 20 15 8 27 14 16 25

14 20 59 13 30 29 30 14 42 18 ·18 12 13 9 13 15 15 11 19 15 8 22 13 15 24

22

28

23

20

27

·

591

IV. Einkauf.

A. Gebrannte Wasser inländischer Erzeugung.

Bezug von Sprit und Spiritus aus dem Inlande im B e r i c h t s -

jahre: Eingelagerte Menge

1937/38

Übernahmekosten

oder durchschnittlich für den hl 100 % laut Rechnung 1 937/38

hl 100 °/o

im ganzen

Fr.

Fr.

a. aus Aarberger Zuckermelasse inländischer b. aus Abfällen der Presshefefabrikation . .

c. aus Sulfitlaugen der Zellulosefabrik Attisholz

5 328,74

212929.--

39.96

189,74

6540.35

34.47

23 277,51 791620.-- 28 795,99 1011089.35

35.11

Übertrag auf Förderung der Kartoffelverwertung: Der an die Zuckerfabrik und Raffinerie AG. Aarberg bezahlte Überpreis gegenüber den Einstandskosten für ausländischen Sprit, verzollt .

. .

~ 30291.35 28 795,99

Hinzu: Prachtauslagen Kosten loco Lagerhaus

34.01

980798.-- 25893.30 28 795,99 1006691.30

34.06 -- .90 34.96

Bezug von Kernobstbranntwein und -Spiritus ini Inlande: Eingelagerte Menge

Übernahmekosten

1937/38 hl Alkohol 100 °/o

im ganzen Fr.

Kernobstbranntwein und -Spiritus Hinzu : Frachten

Kosten loco Lagerhaus

9 992,31 1594101.85 33270.55 9 992,31 1627372.40

oder durch schnittlich für den hl Alkohol 100%

Fr.

159.53 3.33 162.86

S92

Die Tatsache, dass trotz einer Eekord-Äpfelernte die Übernahmemenge an Kernobstbranntwein und -Spiritus unter 10 000 hl gehalten werden konnte, ist als erfreulicher Fortschritt und als Folge der Massnahmen zur brennlosen Verwertung der Obsternte zu buchen. Dabei ist erst noch zu beachten, dass die Ablieferung der Hausbrenner und gleichgestellten Brennauftraggeber keinen Einschränkungen unterworfen war, so dass von den 9992 übernommenen Hektolitern Kernobstbranntwein 8859 auf diese Gruppe und nur 1133 Hektoliter .auf Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber entfielen.

B. Eingeführte gebrannte Wasser.

Die Alkoholverwaltung bezog:

hl Alkohol

Aus Belgien » Holland » Ungarn

23 795,46 10076,50 2632,67 Zusammen 36 504,63

Die eingeführten gebrannten Wasser (Feinsprit) wurden zur Hauptsache .zur Deckung des Bedarfes an Industriesprit verwendet.

Der Bezug der eingeführten gebrannten Wasser loco Lagerhaus, unverzollt, kostete: Hektoliter Alkohol 100%

1937/38

Extrafeinsprit Feinsprit Aloonol absolutus

. . . .

. .

.

. .

. .

Frachtauslagen Zusammen

Kosten

Fr 30225.27 888,28 34 501,16 982254.50 1 115,19 40 716 . 87 36 504,63 1053196.64 40609.05 36 504,63 1093805.69

Durchschnittspreis je Hektoliter 100>

Fr.

34.03 28.47 36.51 28.85 1.11 29.96

C. Rektifikation.

Gestützt auf die im letzten Jahr gemachten Versuche hat die Alkoholverwaltung im Berichtsjahr in zwei Privatbetrieben Kernobstbranntwein auf Feinsprit aufarbeiten lassen. Mit einer weitern Firma sind Verhandlungen über die Erteilung einer Konzession für die Herstellung von Feinsprit aufgenommen worden. Die Konzessionserteilung fällt aber nicht mehr in das Berichtsjahr.

Ferner wurde die Zuckerfabrik Eaffinerie AG. Aarberg veranlasst, ihre Melasse .statt wie bisher auf Spiritus auf Feinsprit zu verarbeiten. Daneben hat auch

593

die Eektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung in Delsberg Kernobstbranntwein rektifiziert. Im ganzen wurden im Berichtsjahr folgende Mengen Kernobstbranntwein auf Feinsprit aufgearbeitet: hl Alkohol 100 %

Durch die Eektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung Durch Privatbetriebe Zusammen

l 766,06 4 265,21 6 081,27

Ferner haben die zwei erstgenannten Privatbetriebe, sowie die Eektifikationsanstalt in Delsberg, auch Eohspiritus aus bestehenden Vorräten (Melassespiritus, Kartoffelrohspiritus, Kernobstspiritus) rektifiziert. Im ganzen sind folgende Mengen Eohspiritus auf Feinsprit aufgearbeitet worden: hl Alkohol 100%

durch die Eektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung durch Privatbetriebe

17 555,90 5 029,27 Zusammen 22 585,17

Den Privatbetrieben wurde für die Herstellung von Feinsprit eine Entschädigung von Fr. 8 je hl 100 % Eohware ausgerichtet.

Die im Berichtsjahr ausgewiesenen Ausgaben für die Eektifikation betragen : Fr.

für Kernobstbranntwein 38110.45 für Eohspiritus 75713.90 Zusammen 113824.35 Ein Teil der Entschädigung für die Herstellung von Feinsprit kommt erst im nächsten Eechnungsjahr zur Verrechnung, da der Fabrikationsprozess zur Zeit des Eechnungsabschlusses noch nicht beendigt war.

Die auf Grund des II. Finanzprogrammes am 30. Mai 1936 grundsätzlich beschlossene Entwässerung von Kernobstalkohol wurde mit Bücksicht auf die eingeleitete Aufarbeitung des Kernobstbranntweins auf Feinsprit und gestützt auf die Ergebnisse bei der brennlosen Obstverwertung zurückgestellt.

Bundesblatt. 90. Jahrg. Bd. II.

47

594

D. Deckung des gesamten Jahresbedarfes an gebrannten Wassern.

1. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch.

(Rubrik Ila) Hektoliter Alkohol 100 %

Vorrat ab 1936/37 Bezüge für 1937/38: Inlandware, franko Lagerhaus. .

Auslandware, franko Lagerhaus .

Zoll und Stempelgebühr . . . .

Eückbuchung ab Brennspiritus (unvergällte Ware) Übertrag ab Industriesprit . . . .

Übertrag ab Kernobstbranntwein und -Spiritus Eeexpeditionsfrachten Bektifikationskosten Gewichtsüberschüsse

1Durchschnittlicher Übern lahmepreis je hl Alkohol 100% Fr.

Übernahmekosten Fr.

22 109,97

25.--

552749.--

28 795,99 36 504,63

34.96 29.96

1006691.30 1093805.69 612755.25

15 281,83 869,47

25.-- 25.--

382045.75 21736.75

330,78

36.66

12126.40 40565.25 75713.90

51,05

103 943,72 Davon gehen ab: 1. Überträge auf andere Sprit- und Spiritussorten, laut untenstehender Übersicht *) 71 946,01

36.54

3798189.29

37.69

2711582.35

31 997,71 21 651,27 10 346,44

33.96 28.-- 46.43

1086606.94 606235.-- 480 371 . 94

7 342,27

49.53

363648.30

24 344,76 23 469,27

37.02 35.66

901 280.40 836914.20

11 018,40 2 864,87 2 906,44 . 71946,01

36.66 35.66 35 66 37.69

403934.55 102161.25 103643.65 2711582.35

2. Vorrat auf 1938/39 Gesamtausgaben *) Übertrag auf Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln sowie von Sprit für Krankenanstalten Übertrag auf: Brennspiritus Übertrag durch Rektifikation auf: Ihdustrie-Feinsprit Industrie-Sekundasprit Brennspiritus . . .

. .

. .

Total wie oben

595

Hektoliter Alkohol 100%

Wovon: für verkaufte Mengen für Gewichtsunterschiede und Eektifikationsverluste (120,05 + 308,33) für Abschreibungen Gesamtausgaben wie oben . . . .

Durchschnittlicher Ubernahmeprels je hl Alkohol 100°/0 Fr.

übernahmekosten Fr.

9918,06

36.54

362405.90

428,38 --

36.54 --

15653.-- 102313.04

10346,44

46.43

480371.94

2. Beschaffung von Kemobstbranntwein und -spiritus.

(Eubrik II b) Vorrat ab 1936/37 2000,00 160.-- 320000.-- Vorrat ab 1936/37 6101,75 25.-- 152544.-- Bezüge 1937/38, franko Lagerhaus.

Eückbuchung ab Brennspiritus (unvergällte Ware) Gewichtsüberschüsse Eeexpeditionsfrachten und Verschiedenes Eektifikationskosten Davon gehen ab: 1. Übertrag auf andere Sprit- und Spiritussorten, laut untenstehender Übersicht *) 2. Vorrat auf 1938/39 Gesamtausgaben *) Übertrag auf Brennspiritus. .

Übertrag durch Rektif ikation auf : Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (Feinsprit). . .

330,78 Industrie-Feinsprit 3989,26 Industrie-Sekundasprit. . .

522,46 Brennspiritus 1023,45 Total wie oben

8101,75 9992,31

58.33 162.86

472544.-- 1627372.40

121,07 51,76

25.-- --

3026.75 --

18266,89

115.12

2102943.15

-- --

-- --

18 266,89

117.82

11103.60 38110.45 2 152 157.20

5867,84

36.40

213567.20

12 399,05 10501,68

156.35 28.--

l 938 590.-- 294047.--

1897,37

--

1644543.--

1,89

35.66

67.40

5865,95 5867,84

36.66 36.66 35.66 35.66 36.40

12126.40 146246.25 18630.90 36496.25 218567.20

596 Hektoliter Alkohol 100 °/o

Wovon : für verkaufte Mengen Kernobstbranntwein für Bektifikationsverluste und andere (165,32 + 77,98) für Abschreibungen Gesamtausgaben, wie oben . . . .

Durchschnittlicher übernahmepreis je hl Alkohol 100°/o Fr.

übernahmekosten Fr.

1654,07

115.12

190416.55

243,30

115.12

28008.70 1426117.75 1644543.--

l 897,37

3. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln, sowie von Sprit für Krankenanstalten.

(Bubrik Ile) Hektoliter JjJ^J

Übertrag ab Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch Gesamtausgaben für verkaufte Ware

7 342,27

Durchschnitlsnroie io hi

Alkohol 100%

49. 53

Fr.

363648.30

4. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit, sowie von Vergällungsstoffen.

(Bubrik TLd) Hektoliter Alkohol 100%

a. Brennspiritus Vorrat ab 1936/37 197 399,75 Übertrag ab Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch 26375,71 Übertrag ab Kernobstbranntwein und -Spiritus 1025,34 Übertrag ab Industriesprit . . . .

2 472,61 Gewichtsiiberschüsse 23,85 Vergällungsstoffe 516,09 Beexpeditionsfrachten -- Übertrag 227813,35

DurchschnittHoher Übernahmepreis je hl Alkohol lOOVi Fr.

Übernahmekosten Fr.

25.--

4934994.--

35.66

940557.85

35.66 25.--

36563.65 61815.25

42.78

22078.40 2468.90

26.33

5998478.05

597 Hektoliter Alkohol 100%

fe. Indiistriesprit Vorrat ab 1936/37 Übertrag ab Sprit und Spiritus zum Übertrag ab Kernobstbranntwein und -Spiritus Übertrag ab Brennspiritus (unvergällte Ware) Gewichtsüberschüsse Vergällungsstoffe Beexpeditionsfrachten Davon gehen ab: 1. Übertrag auf andere Sprit- und Spiritussorten, laut untenstehender Übersicht**) . . . .

Übertraff *) Übertrag auf: Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch Kernobstbranntwein und -Spiritus . .

Industriesprit Total wie oben **) Übertrag auf: Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch Brennspiritus Total wie oben

100% Fr.

Übernahmekoste» Fr.

26.33

5998478.05

25.-- 26.43 26.43 26.43

387397.25 5611080.80 4457784.-- 1153296.80

43 155,29 498,38

26.33 26.33

43 653,67

26.43

1136278.80 13122.35 3895.65 1153296.80

10 673,57

25.--

266839.--

38 228,03

36.82

1407376.20

4 511,72

36.54

164877.15

92,99 32,15 346,23

25.--

2324.75

56.75

53 884,69

34.58

19649.60 2419.10 1863485.80

3 342,08 50 542,61

25.-- 35.22

83552.-- 1779933.80

15 281,83 121,07 92,99 15 495,89

25.-- 25.-- 25.-- 25.--

382045.75 3026.75 2324.75 387397.25

869,47 2 472,61 3 342,08

25.-- 25.-- 25.--

21736.75 61815.25 83552.--

Davon gehen ab: Übertrag 227 818,35 1. Übertrag auf andere Sprit- und Spiritussorten, laut untenste15 495,89 hender Übersicht*) 212 317,46 168 663,79 2 Vorrat auf 1938/39 43 653,67 Wovon : für verkaufte Mengen .

. . .

f ü r Gewichtsunterschiede . . . .

für Abschreibungen Gesamtausgaben wie oben . . . .

Durchschnittlicher übernahmepreis je hl Alkohol

598 Durchschnitttlicher übernahmepreis je hl Alkohol 100°/o

Hektoliter Alkohol 100°/o

übernahmekosten Fr.

Fr.

Übertrag

50542.61 7769.44 :2 773,17

2. Vorrat auf 1938/39 Gesamtausgaben

Wovon : für verkaufte Mengen 42 542,03 f ü r Gewichtsunterschiede . . . .

231,14 für Abschreibungen Gesamtausgaben wie oben . . . . 42773,17 Brenn- und Industriesprit zusammen 86426,84

35.22 28.-- 36.53

1779933.80 217544.-- 1562389.80

34.58 34.58

l 471103.40 7992.80 83298.60

36.53 31.42

1562389.80 2715686.60

E. Beschaffung von Gebinden (Eubrik Ile).

Holzfässer Eisenfässer Zusammen

Anzahl

Käufe im Inlande .

Kaufe im Auslande Nicht reklamierte Kundenfässer . . .

Fr

Anzahl

Anzahl

2

8

10

125.--

2 296

--·

2 304

-- .-- 5 965.--

296 997

8 7

69

1

304 234 70

5965.-- 4645.-- 1 320.--

8

Ab: Abschreibung für den Verbrauch im Betrieb (Inventar) Ab: Vorräte auf 1938/39 Beschaffungskosten

F. Zusammenstellung der Vorräte auf Hektoliter Alkohol 100%

Trinksprit Kernobstbranntwein Brennspiritus Industriesprit Vergällungsstoffe Gebinde Zusammen . . . . . . . . . . . .

21 651,27 10 501 68 ] 68 663,79 7 769,44

q

1 657,86 Stück 234

30. Juni 1938.

D'urchschnilts preis je hl Fr.

28.-- 28.-- 26.48 28.-- den q 51.49

Fr.

606235.-- 294047.-- 4457784.-- 217544.-- 85360.-- 4645.-- 5665615.--

599 Über die vorgenommenen Übersicht :

Abschreibungen

Beschaffungskosten Fr.

Warenbezeichnung

Trinksprit . .

Kernobstbranntwsin . .

JBrennspiritus Industriesprit Vergällungsstoffe . .

Gebinde . . . .

. . .

Zusammen

unterrichtet die folgende

In der Bilanz eingestellter Abschreibungen Betrag Fr.

Fr.

708 548 04 606235. -- 102313.04 1 720 164 75 294047.-- 1426 117.75 3 895 . 65 4461679 65 4457784.-- 83 293.60 300 837 60 217544. -- 85 360 -- 85360. -- 4645. -- 4645.-- 7281235.04 5665615.-- 1615620.04

V. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung und Förderung des Tafelobstbaues.

A. Kartoffelverwertung ohne Brennen.

Gestützt auf Art. 24 des Alkoholgesetzes sind auch im vergangenen Betriebsjahr Massnahmen zur Verwertung der Kartoffelernte ohne Brennen getroffen worden. Der Ertrag der Ernte betrug laut definitiver Schätzung des schweizerischen Bauernsekretariates 87 780 Wagenladungen zu 10 Tonnen gegenüber 56 790 Wagenladungen im Jahre 1936 und 67 840 Wagenladungen im Jahre 1935. Dank den vorsorglichen Massnahmen der Alkoholverwaltung (Gewährung von zusätzlichen Frachtbeiträgen und Verbilligungsbeiträgen für die Verwertung von Speisekartoffeln minderwertiger Qualität zu Futterzwecken, Propagandaaktion für Speisekartoffeln im April 1938) war es möglich, die grosse Ernte ziemlich reibungslos zu verwerten. Im übrigen waren die zur Förderung der Verwertung getroffenen Massnahmen die gleichen wie im Vorjahre (Einfuhrbeschränkung, Erhebung eines Einfuhrzolles von Fr. 6 je 100 kg, Frachtbeiträge, Preiszuschläge für spätere Ablieferung von Speisekartoffeln).

Die im Laufe des Frühjahres 1937 gelockerten Einfuhrbestimmungen wurden von anfangs Juli hinweg wieder straff gehandhabt und musste wie früher für l Tonne Importware 30 Tonnen Inlandware übernommen werden.

Infolge der ertragreichen Ernte sahen wir uns gezwungen, die Einfuhrbeschränkung bis zum 10. Mai 1938 unverändert aufrechtzuerhalten. Von diesem Zeitpunkt an erfolgte eine schrittweise Lockerung der Bestimmungen bis zur neuen Inlandernte. Auf diese Weise war die ausreichende Versorgung des Landes mit Speisekartoffeln zu tragbaren Preisen und die Verwertung der noch vorhandenen Inlandvorräte sichergestellt. Die Verwertung der

600

Inlandernte war erst Ende Juni beendigt. Die letzten Transporte von inländischen Lagerkartoffeln fielen zeitlich mit den ersten Sendungen von inländischen Frühkartoffeln zusammen.

Die Aufwendungen für die Förderung der Kartoffelverwertung betrugen im Berichtsjahr: Frachtvergütungen für Speisekartoffeln Fr. 577 224.95 » » Saatkartoffeln » 118008.85 Stützungsbeiträge (einschliesslich Fr. 7804.50 zu Propagandazwecken) » 106978.15 Aufwendungen für die Verwertung der Kartoffelernte 1937 Fr.. 802211.95 Dazu kamen: Für die Lagerung von Kartoffeltrocknungsanlagen . . . » 900.'--· Stillstandsentschädigungen an frühere Brennlosinhaber » 86 800.-- Liquidationsentschädigungen an Losbrennereien . . . . » 143227.35 Überpreis auf Melassespiritus aus inländischen Zuckerrüben der Zuckerfabrik Aarberg*) » 30 291.35 Fr. 1063430.65 Diesen Aufwendungen stehen folgende Einnahmen gegenüber: Zollzuschläge auf Kartoffeleinfuhren . . Fr. 501418.10 abzüglich Bezugsprovision der Zollverwaltung » 25185.35 Fr. 476232.75 Frachtrabatt der S. B. B. auf Kartoffelsendungen der Ernte 1936 » 13159.90 Reservestellung vom Vorjahre » 64365.'--

»

Es bleiben als A u f w e n d u n g e n der A l k o h o l v e r w a l tung z u r F ö r d e r u n g d e r K a r t o f f e l v e r w e r t u n g (Eubrik IIf) Fr.

553757.65

509673.--

*) Der Überpreis auf Melassespiritus ist aus dem Grunde hier mitgerechnet, weil dieser Überpreis, der freilich zunächst der Zuckerrübenerzeugung zugute kommt, indirekt auch die Kartoffelverwertung erleichtert, indem der Zuckerrübenbau die Erzeugung von Kartoff ein in ausgesprochenen Kartoffelüberschussgebieten entlastet und ersetzt.

601 Auf die einzelnen Kantone verteilen sich die von der Alkoholverwaltung vom 1. Juli 1937 bis 80. Juni 1938 geleisteten Beiträge für die Kartoffelfrachten, nach Versandstationen ausgeschieden, wie folgt: Kantone

Frachtvergütung für Speise- und Futterkartoffeln

Fr.

76680.05 Zürich 163287.55 Bern 8394.80 Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden 5.15 Glarus Zug 114294.25 Freiburg 3314.35 Solothurn . . . .

Baselstadt 400.05 Baselland Schaffhausen . . . . 55026.65 Appenzell A. -Rh. . .

Appenzell I.-Rh. . .

1 149.75 St. Gallen . . . .

6001.45 Graubünden . . . .

9458.05 Aargau 10403.80 Thurgau Tessin 124110.65 Waadt Wallis 1 567.45 2253.05 Neuenburg Genf 242.-- 685.90 Liechtenstein . . . .

Verschiedene Beiträge Zusammen

Frachtvergütung Preisstützung für Speise- und für Saatkartoffeln Futterkartoffeln Fr.

11 511.55 37610.90 1 742.30

Fr.

34064.30 13283.20 3790.70

Im gesamten Fr.

122205.90 214181.65 13927.80

87.55 55.50

37.55 55.50 --

70.90 9605.40 3254.80

13324.25 238.25

5.15 70.90 137223.90 6807.40

27409.80

2994.05 57601.-- 141.50 64.90 5459.20 6927.65 12320.40 13682.50 189.35 174143.85 2952.50 2752.80 420.80 685.90 27409.80

577224.95 118008.85 106978.15

802211.95

2216.65 379.30 141.50 64.90 4111.75 926.20 2452.60 2920.75 189.35 39004.60 1 260.05 359.-- 93.30

377.35 2195.05 197.70 409.75 307.95 11028.60 125.-- 140.75 85.50

B. Obstverwertung ohne Brennen und Umstellung des Obstbaues.

Auf Grund von Art. 90 und 92 der VollziehungsVerordnung zum Alkoholtz hat die Alkoholverwaltung im Berichtsjahr für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues folgende Aufwendungen gemacht :

602 Ausgaben für die Förderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938.

Kantone

Zürich Bern

Uri Obwalden Nidwaiden Glarus Zue

Seiträge für die Beiträge für Verwertung von das Darren Obsitrestern von Mostobst ohne Brennen Fr.

Fr.

233257.10 131906.35 leg! 65 116644.-- 6487.10 303.95 18225.65 1 346.40 60.-- 1239.25 4128.-- 2199.80 1445Ì70 13504.70 2260.30 6112.--

Umstellung des Obstbaues Fr.

40931.40 15000.-- 24634.30 1284.60 14688.80 6876.05 5492.-- 1197.85 9352.20 8392.25 4916.95

Im gesamten

Fr.

274188.50 147076.-- 147765.40 1588.55 34260.85 8175.30 9620.-- 3397.65 24302.60 10652.55 11028.95

7656! 30 19 568 ! 85 11 912! 55 11658.55 1000.-- 10658.55 2380.60 7887.60 . . .

163 Ì90 4843.10 1775.45 . . .

1775.45 33196.35 109916.15 3 768 ! 55 72951.25 .

22134.90 14117.20 878.05 7139.65 25860.90 169064.90 121175.25 22028.75 .

24150.-- 521286.60 497136.60 112.65 112.65 18524.30 40065.85 21541.55 Waadt 12242.40 13428.15 1185.75 Wallis 2200.75 235.95 Neuenburg . . . .

1964.80 2355.45 384.30 Genf 1971.15 32.85 Liechtenstein 32.85 1283878.30 36652.05 272514.70 1593045.05 Zusammen . . . .

Brennverminderungsbeiträge äge für Obstse f tkonzeiitrat imd Eracht1248443.75 Preisstützungs beitrage fürir Apfel und Birnen und Lagerung von 260383.65 Obst an Obsthaufen 39462.90 Beiträge für die Versorgung unbemittelt sr Volkskreise der Gebirgs223400.10 gegenden und der Städte mit Frisc tiobst 35727.-- Umstellung des Obstbaues, verschiede Beiträge an den Schweiz. Obstverbandiri Zug und die Propagandazentrale für die Erzeugnisse des sch\veiz. Obst- und Rebbaues 53616.30 40683.30 Verschiedene weitere Auisgaben 3494762.05 Ge samtbetrag Fr.

abzüglich Rückerstatten *en : Brenn verminderungs1957.40 . .

. .

beitrage für Kernobst trester Beitrag der Abteilung f lir Landwirtschaft für die 75956.55 Umstellung des Obstb aues 77913.95 3416848.10 Verbleibtsn als Aufwendungen auf Rubrik Hg

Schaffhausen Appenzell A.-Eh.

Appenzell I.-Rh.

S t Gallen . . .

Graubünden Aargau . . .

603

Zu den einzelnen Ausgabeposten ist folgendes zu bemerken: 1. Obstverwertung ohne Brennen.

Das Jahr 1987 brachte eine Eekordernte an Äpfeln, während der Birnenertrag als mittel zu bezeichnen war.

Trotzdem unter diesen Umständen mit grossen Obstliberschüssen zu rechnen war, wurde an der bereits im Vorjahr eingeführten Brennbeschränkung festgehalten und dafür Sorge getragen, dass der überwiegende Teil der Apfelüberschüsse zur Verarbeitung auf Dauererzeugnisse gelangte und die Trester nach Möglichkeit der Brennerei entzogen blieben.

Gewerbliche Betriebe, die trotzdem Kernobst, Kernobstsäfte und Abfälle brennen wollten, konnten dies nur tun, wenn sie den erzeugten Branntwein selbst verwerteten und die Selbstverkaufsabgabe entrichteten. Für die Mostäpfel setzte die Alkoholverwaltung Eichtpreise fest, die bis zum 24. September Fr. 3.50 bis 4.50 je 100 kg je nach Qualität betrugen und in der Folge bis-auf Fr. 5.50 je 100 kg erhöht wurden. Die Eichtpreise für Mostbirnen betrugen Fr. 3.50 bis 4 je 100 kg.

Dank den getroffenen Massnahmen und der guten Zusammenarbeit der Behörden und beteiligten Wirtschaftsgruppen gelang es, der grossen Ernte Herr zu werden, ohne dass die Alkoholverwaltung Kernobstbranntwein aus den gewerblichen Betrieben zu übernehmen hatte. Erst gegen Frühling 1938 liess die Alkoholverwaltung in begrenztem Umfang das Brennen von Mosthefe und Mostdrusen durch gewerbliche Betriebe mit Ablieferungsberechtigung zu. Im ganzen sind 417 800 Meterzentner Kernobsttrester mit Brennverminderungsbeitrag brennlos verwertet worden, von denen 48 000 Meterzentner auf Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber und 369 800 Meterzentner auf gewerbliche Betriebe entfallen.

Dafür richtete die Alkoholverwaltung Brennverminderungsbeiträge aus, die wie im Vorjahr für 100 kg Nasstrester und Grünbirnen Fr. 2.50 betrugen.

Betrieben, die für die brennlose Tresterverwertung besonders leistungsfähige Einrichtungen geschaffen hatten, wurden 30 Ep. Zuschlag gewährt. Die Beitragsleistung der Alkoholverwaltung belief sich auf Fr. l 283 878.30, während beim Brennen dieser Trester und Ablieferung des Brennerzeugnisses an die Alkoholverwaltung annähernd zwei Millionen Franken hätten aufgewendet werden müssen. Sodann wurden im Herbst 1937 1166 Wagen zu 10 Tonnen Mostobst ausgeführt, woran die Alkoholverwaltung mit
Fr. 39462.90 verhältnismässig nicht viel Unterstützung zu leisten hatte. Da aber die grosse Mostäpfelernte den Absatz der Mostbirnen erschwerte und sich nach Erschöpfen der Exportmöglichkeiten bei den Birnen ein starkes Überangebot einstellte, musste die Alkoholverwaltung zur Verhütung des Absinkens der Preise ab 4. Oktober 1937 Stützungsbeiträge von insgesamt Fr. 135 751.60 ausrichten.

Da die Mostereien grosse Mengen Mostäpfel nicht mehr aufnehmen konnten, sah sich die Alkoholverwaltung genötigt, die Verarbeitung der über-

604

schlissigen Mostäpfel auf O b s t s a f t k o n z e n t r a t in die Wege zu leiten, das eine gute Eeserve für Jahre mit geringer Mostobsternte bildet. Um diese Aufarbeitung zu ermöglichen, entrichtete die Alkoholverwaltung einen Brennverminderungsbeitrag von Fr. 25 je 100 kg Konzentrat zu 35° Baume. In 10 Betrieben sind so aus über 3000 Wagen Mostäpfeln 410 Wagen Obstsaftkonzentrat zu 10 Tonnen erzeugt worden, wobei die Alkoholverwaltung einen Beitrag von Fr. l 123096.70 aufzuwenden hatte. Dazu kamen noch weitere Beiträge für Frachten, Preisstützung und für die Lagerung von Obstüberschüssen in Obsthaufen. Stets aber wurde der Grundsatz befolgt, dass die Beiträge der Alkoholverwaltung nicht höher sein durften als der Verlust, den die Alkoholverwaltung beim Brennen der Ware erlitten hätte.

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit und unter Mitwirkung des Schweiz. Obstverbandes in Zug, sowie gemeinnütziger Organisationen wurde auch dieses Jahr wieder eine Aktion zur Versorgung u n b e m i t t e l t e r V o l k s k r e i s e d e r G e b i r g s g e g e n d e n u n d der S t ä d t e mit verbilligtem Obst durchgeführt. Es wurden auf diese Weise 4 665 385 kg Obst verwertet. Ausserdem leistete die Alkoholverwaltung noch Beiträge an gemeinnützige Organisationen, die ebenfalls verbilligtes Obst oder Gratisobst an unbemittelte Volkskreise lieferten. Für diese Aktionen hat die Alkoholverwaltung insgesamt Fr. 223400.10 aufIm Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung wie schon früher, dem Schweizerischen Obstverband in Zug, der Propagandazentrale für die Erzeugnisse des Schweizerischen Obst- und Eebbaues in Zürich und anderen Organisationen Beiträge zur Förderung des Tafelobstabsatzes, zur Einführung neuer brennloser Verwertungsverfahren und zu Versuchszwecken ausgerichtet.

Diese Beiträge erreichten den Betrag von Fr. 55 717.30.

2. Umstellung des Obstbaues und Förderung des Tafelobstbaues.

Die im Herbst 1936 eingeleiteten Massnahmen zu einer weiteren Umstellung des Obstbaues wurden im abgelaufenen Geschäftsjahre fortgesetzt und ausgebaut. Wir haben hierfür am 14. Oktober 1937 wiederum einen Kredit von Fr. 300 000 bewilligt. Mit den axis diesem Kredite zur Verfügung stehenden Mitteln wurde die weitere Durchführung von Baumpflege-, Säuberungs- und Umpfropfaktionen ermöglicht. Ferner wurden
daraus die Aufwendungen für die umfangreichen Arbeiten der Schweizerischen Zentrale für Obstbau bestritten. Von diesen Arbeiten seien besonders erwähnt die Aufklärung über Obstbau- und Obstverwertungsfragen, der Ausbau der Kontrolle der Baumschulen und der Baumeinfuhr, die Beobachtung der Sortenbewegung, die Erhebungen über die in den Jahren 1935, 1936 und 1937 verladenen Obstsorten und die sich hieraus zwangsläufig ergebenden Anstrengungen zu einer systematischen Sortenprüfung und Sortenzucht.

Nach den Berichten der kantonalen Obstbauzentralstellen sind in den Baumpflegeaktionen rund 600 000 Bäume nach neuzeitlichem Schnitt be-

605 handelt worden. Im Zusammenhang mit diesen Aktionen wurden die minderwertigen Bäume entfernt. Zudem wurden rund 37 500 Bäume mit Beiträgen der Alkoholverwaltung urngepfropft und im Zusammenhang mit den Säuberungsaktionen 10 000 junge, im tragfähigen Alter stehende Mostbimbäume entfernt.

Aus diesen Angaben ist ersichtlich, dass zielbewusst an der Obstbauumstellung gearbeitet wird.

Die Zusammenstellung über die Ausgaben für die Obstbauumstellung auf S. 602 enthält die im Laufe des Beclmungsjahres erfolgten Auszahlungen.

Darin sind die im Sommer 1937 gemachten Auszahlungen für die im Frühjahr 1937 durchgeführten Arbeiten sowie die bis zum Eechnungsabschluss vorgenommenen Auszahlungen für die im Winter 1937/38 und Frühjahr 1938 durchgeführten Umstellungsmassnahmen enthalten. Da die Abrechnungen für die im Frühjahr 1938 durchgeführten "Cmstellungs- und Unipfropfaktionen zum Teil erst nach Eechnungsabschluss eingereicht werden konnten, werden die daherigen Ausgaben erst in der Eechnung für das nächste Betriebsjahr erscheinen. Nach den Ende August 1938 vorliegenden Berichten ist der gemäss Bundesratsbeschluss vom 14. Oktober 1937 bewilligte Kredit ganz beansprucht worden.

Tl. Ankauf von Brennapparaten.

Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung 662 Brennapparate für eine Gesamtsumme von Fr. 233957.35 aufgekauft.

Diese Aufkäufe verteilen sich nach Grosse der Apparate wie folgt: Zahl der

Apparate unter 60 Liter Blaseninhalt, feststehend und transportabel Apparate unter 60 Liter Blaseninhalt, fahrbar. .

Apparate von 60-200 Liter Blaseninhalt, feststehend und transportabel Apparate von 60--200 Liter Blaseninhalt, fahrbar Apparate über 200 Liter Blaseninhalt, feststehend und transportabel Apparate über 200 Liter Blaseninhalt, fahrbar. .

,,

317 --

14820.-- --

275 23

27156.-- 6178.50

30 17

180696.-- 55606.85

Insgesamt Dazu: Transportspesen

662 --

233957.35 3955.65

Zusammen

662

237913.--

606

Über den Bestand der B r e n n a p p a r a t e in den einzelnen Kant o n e n auf den 80. Juni 1988 unterrichtet folgende Aufstellung.

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaff hausen

l 845 5772 3785 93 1052 703 307 119 560 922 2498 85 2308 205 Übertrag

Übertrag Appenzell A.-Eh Appenzell I.-Eh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Liechtenstein Zusammen

20 254 76 55 2 249 l 257 4 814 918 l 595 598 2 702 194 55 581 34 848

20 254

Über die Bewegung der Zahl der B r e n i i a p p a r a t e seit dem 1. Januar 1933 gibt folgende Tabelle Aufschluss:

Berichtsjahr

Bestand am NachAnfang des träglich Berichts- festgestellte Brennjahres apparate

Insgesamt

Von der Durch Aus- Bestand Alkohol- scheidung am Ende verwaltung in des aufWegfall Berichtsgekauft gekommen jahres

1933/34 1934/35 1935/36 1936/37 1937/38

38 934*) 39485 38392 36068 35477

1406 269 233 231 122

40340 39754 38645 36299 35599

855 1362 1525 737 662

_ -- 1 052 85 89

39485 88392 36068 35477 34848

1933--38. . . .

38 934*)

2281

41215

5141

1226

34848

*) Bestand laut Erhebung vom 1.--6. September 1930.

607

TU. Yerkauf.

Im Berichtsjahre wurden abgesetzt: A. Sprit zum Trinkverbrauch (Eubrik la).

Laut Rechnung 1937/38 In Hektoliter, Meterzentner verkauft zu94Gew,%|zu90Gew,%|zu100% Alkohol 100%

Extra-Feinsprit 414,36 Feinsprit. . . 7884,!Ì8 Kartoffel-Eohspiritus. . . -- Alcohol absolutus -- Zusammen 8299,24

vwKauispnjis

In Fr, je Meterzentner

Erlös Fr.

9 851,63

600.-- 580.--

-- 4578280. 40

-- 1A7

73,51 1,48

555.-- 680.--

85 930. 70 787. 10

64,74 1,17

9 918,06

-- --

-- --

64,74 -

491,44

--

248616.

4 858 514. 20

B. Kernobstbranntwein (Rubrik IV).

Meterzentner verkauft zu 65 Gew. %

Kernobstbranntwein

2 017,09

Verkaufspreis In Hektoliter in Fr. je Alkohol 100% Meterzentner

1 654,07

400.--

Erlös Fr.

806 836.

--

C. Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln (Eubrik Ic) · Meterzentner verkauft zu946ew.%| zu 100%

-- -- 62,08

In Hektoliter Alkohol 100%

Verkaufspreis in Fr. je Meterzentner

Erlös Fr.

530,15 6 895,97 78,33

870.-- 850. -- 880.--

165 890.

-- 1 887 480.

23 590. 40

65 277. 50

Extra-Feinsprit . . 447,00 Feinsprit 5 392,80 Alcohol absolutus .

-- Feinsprit für Krankenanstalten 261,11 Alcohol absolutus für Krankenanst.

--

--

309,68

250.--

22,80

28,14

280.--

Zusammen 6 100,91

84,88

7 842,27

--

6244.

-- 2 147 981. 90

608 D. Sprit zu technischen und Haushaltungszwecken (Bubrik Id).

Meterzentner verkauft zu 90 Gew. %

( 8 082,95 1 782,44 . { 860,69 586,99 (.27 691,13 .

38 004,20

1. Brennspiritus .

, .,,,,..

In Hektoliter Alkohol 100%

Verkaufspreis . .- .

JterzénL

Erlös

52.-- 53.-- 54.-- 55.-- 56.-- --

420313.40 41469.82 " 46477.26 32284.45 1550703.28

43 155,29

43 155,29

2. Industriesprit: Meterzentner verkauft In Hektoliter zu 94 Gew.%|zu 92Va6ew.% Alkohol 100%

Extra-Feinsprit.

Feinsprit. . . .

Sekundasprit

6,27 '

15 462,96 953,33 1 264,73 12 010,07

{

r 1 187,81l 732,65 1 600,00 ( ( 1 786,81) 29697,36 4207,27

Vergällungsstoffe Zusammen Brenn- und Industriesprit und Vergällungsstoffe zusammen . . . .

Holzfässer Eisenfässer

2091247.71

Verkaufspreis · r in Fr. ·je Meterzentner

74.-- 50.-- 35 221,67 < 52.-- 53.-- 54.-- (48.! 49.-- 4yiu '^ b 51.l 52.-- 40131,98 --

Erlös Fr.

463.98 773 148.-- 49578.16 67080.69 648 543. 78 54614.88 35899.85 30600.-- 90314.12 1 750 188.46

Verkaufspreis In Hektoliter in Fr. je Alkohol 100% Meterzentner

Erlös Fr.

275,30 q 35 817,30

2 065,98 62.-- 42 197,91 -- 344,12 175.17 42 542,03 --

101516.94 1851705.40 48225.34 1899980.74

q 73 821,50

85 697,82

8991178.45

Meterzentner zu 100 %

Alcohol absolutus

Fr.

1 637,37

E. Gebinde (Bubrik lé).

Stückzahl 69 i lì

--

Erlös Fr.

2748.--

609 F. Verkehrsfrachten (Bubrik IIk).

Die Frachten der verkauften Mengen Sprit und Branntwein vom Lagerhaus der Alkoholverwaltung bis Bestimmungsstation erforderten folgenden Aufwand : Verkaufte Meterzentner

Hektoliter Alkohol 100%

Trinksprit 8 365,15 Kernobstbranntwein. 2 017,09 Sprit zur Herstellung von pharm. Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln und für Kranken6 185,29 anstalten Vergällungsware. . . 73 821,50

7 342,27 85 697,32

90389,03

104611,72

Zusammen

Zu durchschnittlich!

Fr, je Meterzentner

Fr. je hl Alkohol 100%

Frachtbetrag Fr.

9 918,06 l 654,07 3.60

3.11

325522.63

3.60

3.11

825522.63

Der Bezug von verbilligtem Sprit und von Industriesprit ist bekanntlich an eine Bewilligung der Alkoholverwaltung gebunden.

Die Zahl der ausgegebenen Bewilligungen für verbilligten Sprit belief sich Ende Juni 1938 auf 2699. Im Verlaufe des Geschäftsjahres sind 277 Bewilligungen infolge Verzichts eingegangen, dagegen 266 neue Bewilligungen hinzugekommen. Die 2699 Bewilligungen verteilen sich wie folgt: Auf » » » » » » » » »

Apotheken Drogerien chemisch-pharmazeutische Fabriken Parfümerien Coiffeure wissenschaftliche Laboratorien Schokolade-, Essenzen- und Limonadefabriken.

Ärzte, Zahnärzte, Homöopathen Uhrenfabriken öffentliche und gemeinnützige Spitäler, Kliniken und Sanatorien » verschiedene

783 682 170 298 318 34 71 59 19 121 194

Für den Bezug von Industriesprit waren am 30. Juni 1938 1336 Bewilligungen ausgegeben. 210 Bewilligungen sind im vergangenen Jahre eingegangen und 227 neu hinzugekommen. Die 1336 Bewilligungen verteilen sich auf folgende Geschäftszweige: Bundesblatt. 90. Jahrg. Bd. II.

48

610 Auf chemisch-technische und chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse » Essigfabrikation » Lacke, Polituren und Farben » wissenschaftliche Zwecke » Verschiedene

108 22 716 273 217

Von den 1336 Bewilligungsinhabern betreiben 201 nebenbei den Spritverkauf in Mengen unter 125 kg an mehrere tausend Kleinverbraucher.

VIII. Monopolgebühren, Spezialitätensteuern und andere Abgaben.

A. Monopol- und Ausgleichsgebühren (Rubrik III und i).

An der Landesgrenze wurden an Monopolgebühren und Fr.

Ausgleichsgebühren bezogen *) 1778134.19 weniger Eückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten ausländischen Eohstoffen, Waren ohne Alkoholgehalt, gebrannten Wassern zu technischen Zwecken und dergleichen 25134.40 1752999.79 Hierzu kommen die Gebühren auf der inländischen Erzeugung monopolpflichtiger Edelbranntweine. . Fr. 22238.50 abzüglich Eückerstattungen » 199.55 22038.95 Zusammen 1775038.74 Von den im Inland erhobenen Gebühren entfallen auf: Kartoffeln und Kartoffelflocken ( Straf fälle) Fr. 3 847.45 ; Früchte, Beeren und Konfitüren Fr. 3872.60; Piquettezucker Fr. 7833.15; ausländische Weine Fr. 474.30; ausländische Weinhefe Fr. 3 124.75; ausländische Traubentrester Fr. 70.65; Zuckerbrennen Fr. 2 207 und auf Verschiedenes Fr. 609.05. Zusammen Fr. 22038.95.

Nach Hauptrubriken entfallen von den an der Landesgrenze bezogenen Monopolgebühren auf:

*) Einschliesslich Fr. 235 000 als Entschädigung des Bundes dafür, dass die Monopolgebührenerhebung auf Drusen eingeführter Weine an der Grenze nicht stattfinden kann.

611 Reinertrag (nach Abzug der Rückerstattungen)

Rohertrag Fr.

I. Rohstoffe zu Brennereizweoken : a. Äpfel und Birnen 444.-- b. Enzianwurzeln, frische und ge4662.90 trocknete . . .

c. Früchte und Beeren, eingestampft , Wacholderbeeren, frisch und ge993.60 trocknet u. dgl.

d. Frucht- und Beerensäfte, Latwergen, 2273.70 Obstmus u.dgl.

1494.55 e. Trauben, frische /. Trauben, ge.--trocknete . . .

g. Trauben- und Obsttrester, 478.75 Weinhefe . . .

h. Bier- und Press11.85 hefe II. a. Alcohol absolutus, Sprit und 30369.25 Spiritus. . . .

6. Branntweine, Liköre u. dgl. . 1299606.40 III. Wermut und Wer30454.55 mutessenz . . . .

8239.36 IV. Starke Weine . .

V. Pharmazeutische Erzeugnisse und Essenzen und Extrakte, die nicht zur Getränkebe69070.75 reitung dienen . .

VI. Parfumerie, Cos62900.04 metica u. dgl. . .

VII. Chemische Erzeug28753.14 nisse, Drogen u. dgl.

VIII. Entschädigung des Bundes für Weindrusen, Eintrittstaxe auf hochgradigen Erzeugnissen und Verschiedenes 238381.35 1778134.19

kg

8 880,0

Fr.

kg

.

.

18 876,4

2 926. 10

13 803,3

2052,0

993.60

2 052,0

8 202,7 58 142,0

2273.70 1494.55

8 202,7 58 142,0

--

--

--

2 341,1

436.75

2131,1

280,8

11.85

280,8

7 178,1

30369.25

7 178,1

322 988,2 1293345.70

319 370,1

608 688,2 185 797,0

30454.55 8239.36

608 688,2 185 797,0

59 200,6

58272.05

59 200,6

33311,0

62900.04

33 311,0

162 627,7

28753.14

162 627,7

238381.35 -- 1 478 565,8 1752999.79

-- 1 433 178,0

612 B. Besteuerung der Spezialitätenbranntweine und Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein Die, Durchführung der Spezialitätenbesteuerung und die Erhebung der Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein ist im Geschäftsjahr 1937/38 auf der gleichen Grundlage erfolgt wie im Vorjahre.

Im abgelaufenen Geschäftsjahre wurden 6738 Spezialitätensteuerrechnungen für einen Betrag von Fr. 970 917.75 ausgestellt. Hiervon entfallen Fr. 100934.05 auf die Hausbrenner und die ihnen gleichgestellten Brennauftraggeber und Fr. 869 983.70 auf die gewerblichen Brenner und Brennauftraggeber. Die Steuerfestsetzung für die Hausbrenner und gleichgestellten Brennauftraggeber erfolgt auf Grund der Eintragungen in den Brennkarten, welche zu Beginn des nachfolgenden Brennjahres eingezogen werden. Da infolge der geringen Ernte des Jahres 1936 im Brennjahre 1936/37 weniger Spezialitätenbranntweine hergestellt und verkauft worden sind als in frühern Jahren, so fiel der Steuerbetrag geringer aus als im Vorjahre.

Im Jahre 1937/38 wurden 8969 Bewilligungen für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein für einen Abgabebetrag von Fr. 2 974 004 ausgestellt, wovon Fr. 141420.60 auf die Hausbrenner und gleichgestellten Brennauftraggeber und Fr. 2 832 583.40 auf die gewerblichen Brenner und Brennauftraggeber entfallen. Im Jahre 1936/37 macht der entsprechende Abgabebetrag für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein Fr. 672 652.20 aus. Die starke Zunahme im Jahre 1937/38 gegenüber dem Vorjahre ist eine Auswirkung des Bundesratsbeschlusses vom 24. August 1937 über die Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternte 1937, wonach die Erteilung der Brennermächtigungen an die Bedingung geknüpft wurde, dass der erzeugte Branntwein gegen Entrichtung der Selbstverkaufabgabe durch den Produzenten selbst zu verwerten ist. Aus diesem Grunde blieb der Verkauf von Kernobstbranntwein durch die Alkoholverwaltung hinter dem Vorjahre zurück.

Die Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein im Jahre 1937/38 weisen im Vergleich mit den Eingängen früherer Jahre folgendes Bild auf: Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein vom 1. Janaar 1933 bis 30. Juni 1938.

S p e z i a l i t ä t e n s t e u e A b g a f ü r den Selbstverkauf

Menge in Liter Steuerbetrag Menge in Liter Alkohol 100 % Fr.

Alkohol 100 % 1. Januar 1933 bis 30. Juni 1934 (anderthalb Jahre) 249894 623485.48 72037 1. Juli 1934 bis 30. Juni 1935 241158 581686.93 112231 1. Juli 1985 bis 80. Juni 1986 432002 1067532.77 163395 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937 419482 1048704.20

206668

Steuerbetrag Fr.

202180.93 336948.40 508200.80

613 Am 80. Juni 1938 waren an Spezialitätensteuern noch Fr. 222050.65 und an Selbstverkaufabgaben Fr. l 094 449 ausstehend.

Über die Verteilung der Steuereingänge auf die einzelnen Kantone gibt die nachstehende Zusammenstellung Auskunft: Zusammenstellung der Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für Kernobstbranntwein vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938.

Kantone Zürich Luzern Uri Schwyz Obwalden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh. . . .

Appenzell I.-Rh. . . .

St. Gallen Graubünden Thurgau Tessiti Waadt Wallis Neuenburg Genf Liechtenstein . . . , , Zusammen

Spezialitätensteuern

Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein Menge in 1 Stenerbetrag

Menge In 1 Alkohol 100%

Steuerbetrag Fr.

Alkohol 100%

Fr.

22397 34973 19250 288 75616 114 38 210 27755 4564 3980 8449 14882 3476 113 2929 2421 10236 20928 3050 11688 30188 87359 19078 9153 162 413 297

55991.70 87432.10 48126.05 720.43 189039.95 285.05 94.30 524.10 69388.55 11409.90 9949.95 21122.95 37205.10 8689.-- 283.45 7323.60 6053.70 25589.10 52321.10 7624.75 29219.10 75469.70 218895.25 47695.05 22882.65 405.90 1033242.48

77230 39694 98881 931 22954 3544 5905 4723 10145 15372 6315 564 2210 1424 711 2294 33721 4267 120 356 141 271 3 4136 196 112 131 358 597448

254858.-- 130990.85 326304.48 3073.30 75747.72 11695.30 19488.-- 15587.30 33479.65 50728.50 20839.40 1862.65 7293.15 4700.70 2346.85 7569.60 111278.52 14081.75 397173.-- 466191.45 9.30 13649.15 645.45 368.80 433.10 1 180.65 1971576.62

C. Steuer auf alten Vorräten gebrannter Wasser.

Die Besteuerung der alten Vorräte an gebrannten Wassern ist, wie schon in frühern Geschäftsberichten erwähnt, zur Hauptsache im Geschäftsjahr 1934/35 abgeschlossen worden. Vom 2. Juni 1933 bis 30. Juni 1938 sind an Vorrätesteuern insgesamt Fr. l 552 017.67 eingegangen, wovon Fr. 89 005.60 auf das Geschäftsjahr 1937/38 entfallen.

Die nachstehende Zusammenstellung gibt eine Übersicht über den Bückgang im Bestand der alten Vorräte in der Zeit vom 2. Juni 1933 bis 30. Juni 1938.

614 Bewegimg der alten Vorräte au gebrannten Wassern vom 2. Juni 1933 bis 30. Juni 1938 bei 480 Vorrätebesitzern.

Art der gebrannten Wasser Sprit und Spiritus .

Liköre, Bitter usw. .

Rhum und Cognac .

Kernobstbranntwein .

Kirsch und Zwetschgen Wasser . .

. . .

Traubentrester und Weindrusenbranntwein Enzian . .

. . . .

Andere Branntweine. .

Zusammen

Vorrat am Vorrat am Vorrat am Vorrat am 2. Juni 1933 30. Juni 1936 30. Juni 1937 30. Juni 1938 Liter 100%

Liter 100%

Liter 100%

1 111 620 244 689 712 789 1 924 140

47103 42698 261 625 149 596

17112 17895 127 553 33539

8320 13604 79637 16455

514 078

181 995

86594

44911

264 061 53634 445219 5 270 230

61118 18061 29354 791 550

26540 10719 18276 338 228

13569 6927 14071 197 494

Liter 100%

IX. Rückvergütung TOD Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen (Rubr. II m).

Die in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938 angewandten Rückvergütungssätze sind durch unsern Beschluss vom 23. September 1938 wie folgt festgesetzt worden: o. Fr. 143.60 je hl Alkohol 100 % für Erzeugnisse, für deren Herstellung der Trinksprit vor dem 21. September 1932, und fr. Fr. 424.50 je hl Alkohol 100 % für Erzeugnisse, für deren Herstellung der Trinksprit am 21. September 1932 und später bei der Alkoholverwaltung bestellt worden ist; o, Fr. 157.'-- je hl Alkohol 100 % für Erzeugnisse, für deren Herstellung verbilligter Sprit in der Zeit vom 21. September 1932 bis 81. Januar 1936, und d. Fr. 230.60 je hl Alkohol 100 % für Erzeugnisse, für deren Herstellung verbilligter Sprit am 8. Februar 1937 und später bei der Alkoholverwaltung bestellt worden ist; e. Fr. 2.--je Liter Alkohol 100 % für alte Vorräte, für welche die Vorrätesteuer, und /. Fr. 2.50 je Liter Alkohol 100 % für Spezialitätenbranntweine, für welche die Spezialitätensteuer bezahlt worden ist.

615 Die Gesamtmenge der gebrannten Wasser, die als solche oder in Form von andern Erzeugnissen in der Zeit vom 1. Juli 1987 bis 30. Juni 1988 ausgeführt worden sind und für welche ein Anspruch auf Eückvergütung des Monopolgewinnes und der Steuer bestand, betrug 31 507,62 Liter Alkohol 100%.

In der Berichtsperiode sind für folgende Ausfuhrmengen Rückvergütungsguthaben entstanden: Liter

im Jahre 1936/37 2. Verbilligter Sprit: a. vor dem 31. Januar 1936 bezogener verbilligter Sprit b. vom 3. Februar 1937 an bezogener verbilligter Sprit

Rückvergü-

Liter 100Alkohol 100%'?00 t ungsbetrag 3Sbetrag Fr.

Fr.

38,58 143.60 55.35

1. Trinksprit: a. vor dem 21. September 1932 bezögener Trinksprit 6. nach dem 21. September 1982 bezogener Trinksprit Hinzu: Nachvergütung für Ausn f u h r e n · J a 1 9 3 5 / fuhren im Jahre 1935/36 . . .

Rückvergütungs-

r

8938,41

424.50

37943.60

9 08

143 60 435.30

13 05 9,08 147.40

i

33,86

104,41 9124,34

432.20 --

451.30 38610.70

142,48

157.--

233.70

2 768,18

230.60

6383.40

12035,00

--

45227.80

3. Steuer auf Spezialitätenbranntweinen 19267,18 250.-- Hinzu: Nachvergütung einer Ausfuhr von 1985/36 25,17 250.-- 31327,85 133,77 31461,12 5. M o n o p o l g e b ü h r e n an der Grenze 46,50

4. Steuer auf alten Vorräten . . .

31507,62

48167.85 62.90

-- 200.-- -- 423.--

93458.55 267.55 93726.10 196.70

--

93922.80

Hinzu: Schlusszahlung für die Ausfuhren des Jahres 1936/37 (siehe Geschäftsbericht 1936/37)

52870.65

146798.45 In der Berichtsperiode 1937/38 wurden bezahlt

64884.15

Verbleiben für die Schlusszahlung in der Rechnung 1938/39 . .

81909.30

616

X. Handel mit gebrannten Wassern.

Für das Jahr 1938 sind 325 Grosshandelsbewilligungen und 90 Kleinhandelsversandbewilligungen gelöst worden gegenüber 326 bzw. 89 im Vorjahr.

XI. Straffalle.

Am 80. Juni 1987 waren unerledigt Im Berichtsjahre kamen hinzu

812 Anzeigen 456 » Zusammen

768 Anzeigen

Davon konnten erledigt werden

389

»

Verbleiben zur Erledigung

879 Anzeigen

Von den im Berichtsjahre erledigten 889 Anzeigen wurden 241 durch Beamte der Alkoholverwaltung und kantonale Polizeiorgane eingereicht und 148 durch die Zollverwaltung. Zufolge verschiedener Umstände (ungenügende Schuldbeweise usw.) musste in 16 Fällen das Strafverfahren eingestellt werden. Von den übrigen 373 Fällen sind 331 mit einer Busse gemäss Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes, 12 mit einer Verwarnung und 30 mit einer Ordnungsbusse erledigt worden.

Die einzelnen Fälle betrafen folgende Tatbestände: 1. Anschaffung und Übertragung von Brennapparaten ohne Bewilligung sowie Änderungen an Apparaten, ohne Bewilligung 2. Brennen ohne Bewilligung oder in nicht angemeldeten Brennapparaten 8. Ausmieten von Brennapparaten und Benützung solcher Apparate ohne Bewilligung 4. Brennen von Kartoffeln und Kartoffelflocken und Bezug von Kartoffelbranntwein 5. Verkauf von Kernobstbranntwein ohne Bewilligung und Bezahlung der Selbstverkaufabgabe; Bezug von unversteuertem Kernobstbranntwein 6. Hinterziehung von Spezialitätensteuern 7. Brennen ausländischer Eohstoffe ohne Bezahlung der Monopolgebühr 8. Brennen von gezuckerten Eohstoffen 9. Schmuggel von Branntweinen und Likören 10. Schmuggel von pharmazeutischen Präparaten und Parfümerien . .

11. Unrichtige Deklaration bei der Einfuhr monopolpflichtiger Waren . .

12. Grosshandel und Kleinhandelsversand ohne Bewilligung 13. Widerhandlungen gegen Kontroll- und BuchhaltungsVorschriften . .

l 17 9 45 56 82 8 8 77 58 12 9 34

Übertrag 361

617 Übertrag 361 14. Widerhandlungen gegen die Verwendungs- und Kontrollvorschriften für Industriesprit und verbilligten Sprit 6 15. Unbefugter Bezug von Frachtrückvergütungen auf Kartoffelsendungen und unrichtige Ausfüllung von Produzentenquittungen 4 16. Widerhandlung gegen die Vorschriften betreff end Brennverminderungsbeiträge 2 Zusammen 873 Über die im Berichtsjahre erledigten Fälle ist in finanzieller Hinsicht folgendes zu sagen-: Unverteilte Bussen 1936/37 Fr. 66552.06 Einzahlungen im Berichtsjahre » 66972.94 Zusammen Fr. 133525.-- Davon waren auf Ende Juni 1938 unverteilt (siehe Bilanz) . » 68 431.14 Der Rest von Fr. 65093.86 betrifft: Umgangene Abgaben Fr. 25 501.70 Kosten » 5232.14 Bussen nach Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 » 38 252.42 Ordnungsbussen nach Art. 62 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 » 1107.60 Fr. 65093.86 Diese Summe wurde wie folgt verteilt: An die Alkoholverwaltung: Umgangene Abgaben: Monopolgebühren im Inland Fr. 3658.05 Steuern auf Spezialitätenbranntweine .

» 6153.90 Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein » 18162.85 Gebühren für Grosshandelsbewilligungen » 925.-- Gebühren für interkantonale Versandbewilligungen » l 800.-- Eückerstattung widerrechtlich bezogener Kartoffelfrachtbeiträge » 301.90 Kosten Bussen : An die Kantone des Begehungsortes An die Gemeinden des Begehungsortes

»

5282.14

» 11559.87 » 11559.50 Übertrag Fr. 58858,21

618 Übertrag Fr. 53853.21 An die Verleider 8862.25 An den Verleiderfond der Alkoholverwaltung (einschliessli Bückerstattung von Vorschüssen des Verleiderfonds) 6002.78 An die Oberzolldirektion 1375.62 Zusammen Fr. 65098.86 Der Verleiderfond der Alkoholverwaltung hatte auf 1.. Juli 1987 einen Bestand von Fr. 60441.87 Einnahmen für 1987/88 » 6002.78 Verzinsung » 2417.65 Fr. 68861.80 Ausgaben für 1987/88 (Vorschuss auf Verleideranteile usw.)

Fr. 2605.86 Prämien für Nichtbetriebsunfälle » 2681.65 5287.01 Bestand auf 80. Juni 1988 Fr. 63574.79

XII. Rechnung und Bilanz.

A. Betriebsrechnung.

I. Einnahmen.

Hauptbuch

Seite

3 4

5

6 -- 7 61

Rechnung 1937/38

Voranschlag 1937/38

Fr.

Fr.

a. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche 4858514.20 b. Verkauf von Kernobstbranntwein 806836.-- c. Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln und Sprit für Krankenanstalten 2147981.90 d. Verkauf von Brenn- und Industriesprit usw 3991178.45 dd. Verkauf von Kernobstalkohol zur Beimischung zu Benzin *) .

-- e. Verkauf von Gebinden . . . .

2 748.-- ee. Verkauf von Altmetall . . . .

4966.10 Übertrag 11812224.65

4295000.-- 1000000.--

2520000.-- 8786000.-- 2800000.-- -- -- 14401000.--

*) Im Voranschlag waren 2 800 000 Franken Einnahmen aus dem Verkauf von Kernobstalkohol zur Beimischung zu Benzin eingestellt worden. Die Beimischung ist jedoch nicht zur Durchführung gelangt, weshalb die Rechnung keinen Einnahmenposten aufweist.

619 Hauptbuch Seite 73 77 10

Übertrag /. Steuer auf Spezialitätenbranntweine g. Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein . . . .

-- Steuer auf Vorräten . . . .

Rechnung 1937/38 Fr.

11812224.65

Voranschlag 1937/38 Fr.

14401000.--

1033242.48

1 000 000.--

1971576.62 89 005.60

600 000.-- 100 000.--

14906049.35

16 101 000.--

11

Monopolgebühren : h. Bezüge an der Grenze . . . .

ab · Bückerstattungen

1778134.19 25 134.40

1500000.--

12

i. Bezüge im Inland

1752999.79 22038.95

1500000.-- 25 000.--

1775038.74

1525000.--

34 525.-- k. Bewilligung für den Grosshandel Zusammen Einnahmen 16715613.09

80000.--

13

17 656 000.--

n. Ausgaben.

15 16 17

18 19 20 21 22 23

a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche . . .

b. Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech und Schönheitsmitteln und Sprit für Krankenanstalten d. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit usw. . . . . . . .

e. Beschaffung von Gebinden . . .

/. Förderung der Kartoffelverwertuns g. Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues . . . .

h. Ankauf von Brennapparaten i . Brennereiaufsichtstellen . . . .

Übertrag

480371.94

322 000.--

1644543.--

5770000.--

363648.30

317 000.--

2715686.60 1 320.--

2 784 000.--

509 673.--

750 000.--

3416848.10 237 913.-- 427791.--

3000000.-- 300000.-- 500 000.--

9 797 794.94

13 743 000. --

620 Hauptbuch Seite Übertrag 74 82

k. Verkehrsfrachten l. Verwaltung 1. Allgemeine Verwaltung . .

2. Lagerverwaltung 3. Beratungen, Gutachten usw 4. Vergütung an die Zollverwaltung

Rechnung 1937/38 Fr.

9 797 794.94 325522.68 1202212.47

Voranschlag 1937/38 Fr.

18 743 000. -- 480000.-- 1233000.--

876126.43 243099.74

872000.-- 256000.--

23671.40

30000.--

59314.90

75000.--

l 202 212.47 m. Bückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen 30 n. Unterhalt 14 o. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen

l 233 000. --

29

64884.15 99405.75

30000.-- 100000.--

46763.15

50000.--

Zusammen Ausgaben 11586583.09

15636000.--

III. Abschluss.

16715613.09 11536583.09

17656000.-- 15636000.--

5 179 030.--

2 020 000.--

Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben Einnahmenüberschuss

C. Bilanz.

Hauptbuch (Vor Verwendung des Betriebsüberschusses) Seite Aktiven.

Fr.

34 Lagerhausbauten und Einrichtungen 3 418 181.98 35 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 618567.55 88 Lagervorräte 66 Schweizerische Nationalbank «Konto A» . . . .

88 » » «Depot Konto» . .

67 Postcheckdienst 69 Guthaben bei den Lagerhäusern 71 Debitoren 53 Grundpfand-Darlehen 54 Vorschüsse betreffend Kernobstbranntwein....

55 Vorschüsse betreffend Obst Verwertung

4036749.58 5665615.-- 198997.54 20000.-- 813169.55 42709.06 966087.55 542618.10 7 088.65 15000.--

Übertrag

11808029.98

Fr.

621 Hauptbuch Seite 58

64 65

Übertrag Aktivrestanzen (Eingänge im Jahre 1938/39 für 1937/38) Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein Fr für Eechnung des Bundes . . . 12488116.85 » » der Kantone . . . 13708036.79

Fr.

11808029.98 420278.87

26196153.64 38424462.49

36

44 45 47 68 49 70 71 41 40 72 2

Passiven.

Amortisationen : Lagerhausbauten und Einrichtungen 3418181.98 Verwaltung und Chemiegebäude in Bern 618567.55 Versicherungsfonds Verlustausgleichsfonds Verleiderfonds Bussen (umverteilte) Hinterlagen (Kautionen) Kontokorrentguthaben der Spritbezüger Kreditoren Bidg. Finanz- und Zolldepartement : Fr.

Vorschuss für Eechnung des Bundes 12500000.-- Vorschuss für Eechnung der Kantone 12500000-- Passivrestanzen (Zahlungen im Jahre 1938/39 für 1937/38) Verfügbarer Betriebsüberschuss

4036749.53 l 486 441.10 900 000.-- 63574.79 68431.14 88504.92 34732.22 682500.--

25000000

884498.79 5179030.-- 38424462.49

Die Eechnung des Geschäftsjahres 1937/38 schliesst mit einem annähernd gleich hohen Einnahmenüberschuss ab wie das Vorjahr. Dabei ist zu beachten, dass dieser Abschluss eine Abschreibung auf den Warenvorräten von Fr. l 615620.04 in sich schliesst, wovon Fr. l 426 117.75 allein auf Kernobstbranntwein entfallen. Diese Abschreibungen tragen dem Umstand Eechnung, dass der Hauptteil des übernommenen Kernobstbranntweins auf Brennspiritus und Industriesprit aufgearbeitet werden muss.

Das Eechnungsergebnis ist ein verhältnismässig günstiges in Anbetracht des Umstandes, dass das Berichtsjahr eine Eekordapfelernte verzeichnete, für deren Verwertung die Alkoholverwaltung zu sorgen hatte. Wie bereits festgestellt worden ist, konnten die Übernahmen an Kernobstbranntwein in einem bescheidenen Rahmen gehalten werden, so dass für Beschaffung

622 von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus statt wie veranschlagt Fr. 5 770 000 nur Fr. l 644 543 aufgewendet werden mussten. Diese verhältnismässig geringen Aufwendungen für die Übernahme von Kernobstalkohol waren aber nur möglich, weil die Alkoholverwaltung die Obstverwertung ohne Brennen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gefördert hat. So ist es denn nicht zu verwundern, dass der im Voranschlag für die Förderung der Obstverwertung eingesetzte Betrag von Fr. 8 000 000 nicht ausreichte und um Fr. 416 848.10 überschritten werden musste. Da aber gleichzeitig bei der Eubrik «Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus» die Aufwendungen um volle Fr. 4 125 457 unter dem Voranschlag geblieben sind und die beiden Eubriken zusammen betrachtet werden müssen, ist auf deren Gesamtbudgetbetrag von Fr. 8 770 000 eine Minderausgabe von insgesamt Fr. 3708608.90 (Fr. 4 125 457^-Fr. 416548.10) zu verzeichnen.

Eine weitere Überschreitung des Voranschlages ist bei den durch das Ansteigen der Weltmarktpreise und den vermehrten Verbrauch beeinflussten Posten der Beschaffung von Feinsprit eingetreten, was nicht vermieden werden konnte. Dafür sind neben den bereits genannten Hauptposten der Übernahmekosten für Kernobstbranntwein auch andere Posten wesentlich unter dem Voranschlag geblieben, so die Aufwendungen für die Kartoffelverwertung, für den Ankauf von Brennapparaten, für die Brennereiaufsichtstellen und für Verkehrsfrachten.

Bei den Einnahmen sind die im Voranschlag eingesetzten Verkaufsposten im Berichtsjahr freilich nicht erreicht worden. Dagegen ist an Spezialitätensteuern, Selbstverkaufabgaben und Monopolgebühren mehr eingegangen, als veranschlagt worden war. Ferner fällt der im Voranschlag --vorgesehene Ertrag von Fr. 2 800 000 aus der Abgabe von 40 000 hl Kernobstalkohol zur Beimischung mit Benzin weg, da diese Beimischung nicht durchgeführt wurde.

Im Voranschlag wurde die Frage über die V e r w e n d u n g eines allfälligen Gewinnes offen gelassen. Angesichts der noch bestehenden Schuld im Betrage von Fr. 26 196 153.64 sollte das Eeinerträgnis in erster Linie zur Tilgung dieser Schuld verwendet werden. Wenn die Kantone aus dem Eeinerträgnis für 1936/37 eine ausserordentliche Zuweisung von 30 Ep. je Kopf der Wohnbevölkerung = Fr. l 219 920 erhalten haben, so erfolgte diese
Zuweisung nicht ohne ernste Bedenken. Sie geschah nur aus dem Grunde, weil die Kantone schon seit mehreren Jahren keine Ausschüttung mehr erhalten hatten und um sie in die Lage zu versetzen, den Institutionen zur Bekämpfung des Alkoholismus die lebensnotwendigen Beiträge auszurichten. In diesem Sinne wurde von den Kantonen erwartet, dass das ihnen ausgerichtete Betreffnis möglichst weitgehend zur Bekämpfung des Alkoholismus verwendet werden möchte. Nur unter dieser Voraussetzung hat auch der Bund auf die Auszahlung seines Anteils vorläufig verzichtet. Soweit wir heute unterrichtet sind, haben nicht alle Kantone dieser Aufforderang Folge geleistet.

623 Mit Bücksicht auf die noch bestehende grosse Schuld halten wir es für richtig, wenn das Eeinerträgnis des Berichtsjahres in vollem Umfange zur Tilgung des Passivsaldos des Kontos «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein» verwendet wird. Wir haben jedoch nicht die Absicht, nunmehr mit jeder Ausschüttung an die Kantone zuzuwarten, bis der ganze Passivsaldo getilgt ist. Wenn die Eechnungsergebnisse der Alkoholverwaltung in den nächsten Jahren wiederum namhafte Aktivüberschüsse aufweisen und es feststeht, dass solche Überschüsse regelmässig zu erwarten sind, kann dann die Frage einer Zuweisung an die Kantone erneut in Erwägung gezogen werden.

Nach Verwendung des Einnahmenüberschusses von 1937/38 wird der Saldo der beiden Konten «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein» zusammen noch Fr. 21 017 123.64 betragen, und zwar der Anteil des Bundes Fr. 9 898 601.85, der Anteil der Kantone Fr. 11 118 521.79.

Nach der irn Sinne der vorstehenden Ausführungen in Aussicht genommenen Verwendung des Eeinerträgnisses der Alkoholverwaltung erhält die Bilanz folgendes Bild:

C. Bilanz.

(Nach Verwendung des Betriebsüberschusses.)

Hauptbuch Aktiven Seite Fr.

34 Lagerhausbauten und Einrichtungen 3418181.98 35 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 618567.55 33 Lagervorräte 66 Schweizerische Nationalbank «Konto A» . . .

38 » » «Depot Konto» .

67 Postcheckdienst 69 Guthaben bei den Lagerhäusern 71 Debitoren 53 Grundpfanddarlehen 54 Vorschüsse betreffend Kernobstbranntwein . .

55 Vorschüsse betreffend Obstverwertung . . . .

58 Aktivrestanzen (Eingänge im Jahre 1938/39 für 1937/38) Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein : Fr.

64 für Eechnung des Bundes .

9 898 601.85 65 » » der Kantone .

11118521.79

Fr.

4036749.53 5 665615.-- 198997.54 20000.-- 313169.55 42709.06 966087.55 542613.10 7088.65 15 000.-- 420278.87

21017123.64 33245432.49

624 Passiven

Hauptbuch

Seite 36

44 45 47 68 49 70 71 41 40 72

Fr.

Amortisation : Lagerhausbauten und Einrichtungen 8418181.98 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 618567.55 Versicherungsfonds Verlustausgleichsfonds Verleiderfonds Bussen (unverteilte) Hinterlagen (Kautionen) Kontokorrentguthaben der Spritbezüger Kreditoren Bidg. Finanz- und Zolldepartement : Fr.

Vorschuss für Rechnung des Bundes 12 500 000.--· Vorschuss für Rechnung der Kantone . 12 500 000.-- Passivrestanzen (Zahlungen im. Jahre 1938/39 für 1937/38)

Fr.

4036749.53 l 486 441.10 900000.-- 63574.79 68431.14 88504.92 34 782.22 682500.--

25000000.-- 884498.79 33245432.49

Das Bilanzkonto «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein», auf dem die Betriebsausfälle der Jahre 1934/35 und 1935/36 und die seitherigen Tilgungen verbucht sind, wurde bis zum 30. Juni 1937 in der Bilanz in einem Betrag mit Fr. 29 997 802.69 ausgewiesen, da der Bund und die Kantone daran zu gleichen Teilen beteiligt sind. Nachdem der Bund einstweilen auf die Auszahlung seines Gewinnanteiles 1936/37 zur Vornahme vermehrter Abschreibungen auf den Betriebsdefiziten früherer Jahre verzichtete, wurde das Konto in zwei gleiche Hälften geteilt (Anteil des Bundes und Anteil der Kantone) und die zur Verfügung stehenden Gewinnanteile darauf verrechnet.

Die beiden Konten ergeben auf 30. Juni 1938 folgendes Bild: Anteil des Bundes Belastung der Hälfte auf 30. Juni 1937 Gutschrift seines Gewinnanteiles der Rechnung 1936/37 Gutschrift seines Gewinnanteiles der Eechnung 1937/38 Saldo auf 30. Juni 1938

Fr.

14998901.35 Fr.

2510784.50 2589515.--

5100299.50 9898601.85

625 Anteil der Kantone Belastung der Hälfte auf 80. Juni 1987 Gutschrift ihres Gewinnanteiles der EechFr.

nung 1936/37 (soweit nicht ausbezahlt) 1290864.55 Gutschrift ihres Gewinnanteiles der Rechnung 1937/38 _2 589 515.-- Saldo auf 80. Juni 1938

Fr14998901.34

3880379.55 11118521.79

Gemäss Art. 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone auch Anspruch auf die Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Versandbewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus. Die Einnahmen betrugen in der Berichtsperiode 1987/38 Fr. 90 050.

Anderseits sind die Kantone, gleich wie der Bund, gemäss Art. 71 des Alkoholgesetzes, verpflichtet, der Alkoholverwaltung die zur Durchführung des Alkoholgesetzes erforderlichen Summen zu gleichen Teilen zinsfrei vorzuschiessen. Der Bund hat für seinen Teil der Alkoholverwaltung auf Ende Juni 1938 an zinsfreien Vorschüssen noch Fr. 12 500 000 zur Verfügung gestellt.

Da die Bereitstellung von Vorschüssen durch die Kantone, wie bereits im letztjährigen Bericht erwähnt wurde, auf Schwierigkeiten stossen würde, hat der Bund der Alkoholverwaltung auch den Anteil der Kantone weiterhin vorgeschossen, unter Verrechnung eines Jahreszinses von 2% % zu Lasten der Kantone. Der Vorschuss des Bundes für Bechnung der Kantone betrug auf 30. Juni 1938 noch Fr. 12 500 000. Wie sich aus der Gegenüberstellung der vom Bund der Alkoholverwaltung je auf Ende Juni 1987 und 1938 zur Verfügung gestellten Gesamtvorschüsse ergibt, konnten die Schuldsummen durch Abzahlungen im Rechnungsjahr 1937/38 um Fr. 5 000 000 herabgemindert werden.

Für den Zins vom 1. Juli 1937 bis 80. Juni 1938 im Gesamtbetrag von Fr. 334444.45 wurden die Kantone auf «Debitoren» belastet. Zur Verminderung der Zinsschuld der Kantone wurde der Ertrag aus den eidgenössischen Kleinhandelsversandbewilligungen herangezogen.

Die Zinsschuld der Kantone betrug laut letztjähriger EechFr.

nung auf 30. Juni 1987 noch 741772.95 davon geht ab die Saldozahlung des Kantons Genf vom 19. März 1938 31259.75 710513.20 dazu kommt die oberwähnte Zinsschuld für 1937/38 mit . .

334444.45 1044957.65 damit sind zu verrechnen die Einnahmen aus Kleinhandelsversandgebühren vom Eechnungsjahr 1987/38 90050.--· so dass das Konto «Zinsanteil der Kantone» belastet bleibt mit 954 907.65 Bundesblatt. 90. Jahrg. Bd. II.

49

626

Das Verhältnis der einzelnen Kantone ist aus den nachstehenden Tabellen ersichtlich.

Verteilung auf die Kantone je Kopf der Wohnbevölkerung.

Ausgaben Einnahmen auf KapitalvorBerichtsjahr 1937/38 Kleinhandelsver- Zinsanteil des Bundes für s sandbewilligungen schüssen Rechnung der Kantone Fr.

Fr.

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Zusammen

18679.04 15252.83 4194.05 508.62 1380.45 429.63 333.39 789.53 761.67 3171.81 3193.25 3433.12 2049.31 1133.53 l 084.59 309.76 6341.46 2797.79 5749.79 8013.10 3525.98 7348.85 3020.43 2 753.14 3794.88 90 050. --

50803.75 56648.79 15576.62 1889.02 5126.96 1595.65 1238.21 2932.31 2828.85 11780.07 11859.68 12750.57 7611.11 4209.92 4028.15 1150.45 23552.08 10390.94 21354.64 11190.61 13095.48 27293.53 11217.84 10225.13 14094.14 834444.45

Über die Wirkung des Vollzuges der Finanzprogramme auf die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vorn 1. Juli 1937 bis 80. Juni 1938 ist folgendes zu berichten: Minderausgaben: Fr.

Einsparungen auf Personalausgaben (Finanzprogramm von 1938, 1936 und 1938) 73156 Übertrag 73156

627 Fr.

Übertrag Einsparungen bei der Übernahme von Kernobstbranntwein und -Spiritus. Differenz zwischen den Aufwendungen, die bei einem gesetzlichen Minimalpreis von Fr. 2 je l 100% für den übernommenen Kernobstbranntwein hätten bezahlt werden müssen, und den tatsächlichen Aufwendungen Mehreinnahmen: Auf der Abgabe von verbilligtem Sprit zu erhöhten Preisansätzen und auf der Einfuhr zu erhöhten Monopolgebühren ca Verbesserung der Eechnung 1987/38 infolge Finanzprogramm 1933, 1936 und 1938

73156

404 360

450 000 927 516

XIII. Schlusserörtemngen.

Die bereits im Geschäftsjahr 1936/37 festgestellte Besserung der finanziellen Lage der Alkoholverwaltung hat auch im Berichtsjahr angehalten. Das erzielte Reinerträgnis von 5 Millionen Franken steht auf der Höhe des vorjährigen Eechnungsergebnisses, trotzdem eine Apfelernte von aussergewöhnlich grossem Ausmass hatte bewältigt werden müssen.

Dieses Ergebnis war nur möglich, weil es gelungen ist, die Obsternte weitgehend ohne Brennen zu verwerten und so die Ausgaben für die Branntweinübernahme tief zu halten. Es ist für die zukünftige Gestaltung des Erträgnisses aus der Alkoholgesetzgebung von Bedeutung, aus den Erfahrungen der letztjährigen Obstverwertung die nötigen Nutzanwendungen zu ziehen. Es hat sich nämlich gezeigt, dass die gestützt auf das Fiskalnotrecht getroffene Neuordnung in der Festsetzung der Branntwein- und Mostobstpreise wie auch die angeordneten Vorkehren für die Beschränkung des Brennens sich als brauchbare und wirkungsvolle Mittel erwiesen haben, um in der Mostobstverwertung und Branntweinerzeugung zu besseren Verhältnissen zu gelangen. Es wird aus Fachkreisen übereinstimmend berichtet, dass die Lösung der starren Preisbindung für Mostobst und die so geschaffene Möglichkeit, das Obst in vermehrtem Masse nach Qualität und Verwendungsart zu bezahlen, nicht nur der brennlosen Verwertung förderlich ist, sondern auch für die Umstellung des Mostobstbaues bessere Ausgangsgrundlagen schafft. Nachdem auch feststeht, dass diese Massnahmen die berechtigten Interessen der Produzenten nicht beeinträchtigt haben, so sollten im Zusammenhang mit der Bundesfinanzreform oder einer Gesetzesrevision die erzielten Fortschritte nicht preisgegeben, sondern diese für die Zukunft gesichert werden.

Bei aller Genugtuung über die im letzten Herbst erzielten Ergebnisse bleiben ernste Sorgen um die Verwertung der Obstüberschüsse und Abfälle und um ihren Einfluss auf das finanzielle Ergebnis der Alkoholverwaltung

628 bestehen. Wenn auch letzten Herbst ein Brennen vermieden werden konnte, so muss man sich darüber Eechenschaft geben, dass die haltbaren Erzeugnisse, auf welche die Überschüsse und Abfälle, statt gebrannt zu werden, aufgearbeitet wurden, heute nur zum Teil abgesetzt sind. Die Frage, ob die brennlose Obstverwertung im letztjährigen Umfange fortgesetzt werden kann, hängt somit weitgehend von den Absatzmöglichkeiten für Konzentrate, Obstsaft, Trockentrester usw. ab. Wie für Frischobst, so sind auch für diese Erzeugnisse die Exportmöglichkeiten beschränkte. Der Inlandmarkt dagegen zeigt sich recht aufnahmefähig, insofern nicht ausländische Konkarrenzprodukte an Stelle der landeseigenen Erzeugnisse treten. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine zukünftige Vermeidung des kostspieligen Brennens liegt somit in der Sicherung des einheimischen Marktes für den Absatz der Obsterzeugnisse, welche an Stelle des Branntweins hergestellt werden.

Über die Entwicklung des Branntweinverbrauches lassen sich auch heute noch keine sicheren Zahlenangaben machen. Immerhin lässt sich der jahresdurchschnittliche Verbrauch an Trinkbranntwein, der die Steuerkontrolle passiert hat, in den Jahren 1933 bis 1937 auf 25 000 Hektoliter Alkohol 100 % berechnen, wozu noch ca. 10 000--15 000 Hektoliter 100 % für den steuerfreien Eigenbedarf der Hausbrenner und gleichgestellten Brennauftraggeber und mindestens 10 000 Hektoliter Verbrauch steuerfreier Vorräte von Wirten und Privaten kommen. Alles in allem ergibt dies einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 50 000 Hektoliter 100 % = 10 Millionen Liter in einer Gradstärke von 50 Vol. % oder 12% Millionen Liter zu 40 Vol. %, entsprechend der in der Alkoholverbrauchsstatistik bisher angewendeten Trinkstärke. Gegenüber einem Branntwein verbrauch von 6% Liter zu 40 Grad (je Kopf der Bevölkerung), wie er vor der Revision der Alkoholgesetzgebung angenommen wurde, bedeutet dies einen Rückgang um 50 %.

Die Frage der Revision der Alkoholgesetzgebung hat im Berichtsjahr weniger von sich zu reden gemacht, weil die Beschlüsse der Bundesversammlung über die Einanzprograrnme die Dringlichkeit einer Gesetzesrevision weniger gross erscheinen liess und die Einreichung des bereits erwähnten Volksbegehrens durch die Revalbewegung eine neue Lage geschaffen hat, die zunächst eine Abklärung
verlangt. Inunerhin bleibt nach wie vor die Notwendigkeit der Gesetzesrevision oder einer Regelung im Zusammenhang mit der Bundesfinanzreform bestehen, damit die Fortschritte, welche auf Grund der Beschlüsse über die Finanzprogramme verwirklicht wurden, gesichert werden können.

XIY. Anträge.

Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrage: «Es sei der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkohol Verwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.»

629 Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 18. Oktober 1938.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Banmann.

Der Bundeskanzler: L Bovet.

(Entwurf.)

Buiidesfoeschluss über

die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1937/38.

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht eines Berichtes des Bundesrates vom 18. Oktober 1938, beschliesst: Einziger Artikel.

Die Geschäftsführung und die Eechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938 werden genehmigt.

1011

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1937/38. (Vom 18. Oktober 1938.)

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